Rechtswidrige Briefkontrolle
Tageszeitung, 30.11.2007 (Ausgabe Nord)
Die Postkontrollaktion des Bundeskriminalamtes (BKA) auf Weisung der Bundesanwaltschaft (BAW) im Briefverteilzentrum Hamburg-Altona im Vorfeld des G 8-Gipfels war im Wesentlichen rechtswidrig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
… „Die Durchführung liegt allein beim Postunternehmen, die Vertraulichkeit des Postverkehrs nicht zu gefährden.“ Geklagt hatte ein Hamburger Anwalt, der vom Vize-Vorsitzenden der Humanistischen Union, Fredrik Roggan, vertreten worden ist. „Es ist außerordentlich erfreulich“, sagt Roggan, „dass der BGH dem Ermittlungseifer der BAW und des BKA deutliche Grenzen gezogen hat“. Die Rechtslage sei schon damals klar gewesen, sagte Roggan, „es war deshalb umso unverständlicher, dass sich BAW und BKA offensichtlich über die gesetzlichen Vorgaben hinwegsetzten“.