Risse im Fundament
Neue Osnabrücker Zeitung, 22.5.2007
… Einen Teil ihrer Pläne bekamen die Verantwortlichen in Berlin inzwischen von den Richtern um die Ohren gehauen, weil sie deutlich zu tief in die Freiheit der Bürger einschnitten. Die Verfassungshüter erinnerten daran, dass derjenige, der keinen Anlass für ein Eingreifen gegeben hat, von den Behörden nicht behelligt werden darf. Polizei und Geheimdienste dürfen Bürger also nicht ohne Verdacht nur zur Sicherheit“ kontrollieren. Das sollte im Rechtsstaat selbstverständlich sein. Dass Richter es dennoch immer wieder betonen müssen, ist alarmierend.