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Selbst­be­stimmtes Sterben? Kontroverse Exper­ten­-­Dis­kus­sion in der Volks­hoch­schule

20. November 2007

Erlanger Nachrichten, 20.11.2007, S. 3

… Rechtsphilosoph Norbert Hoerster führte das Verbot der Sterbehilfe auf einen religiösen Ursprung zurück: «Gott hat mir das Leben geschenkt, also ist er auch der Einzige, der es mir wieder nehmen darf. Aber: In einem religiös neutralen Staat sollte dies den Bürgern frei stehen.» Hoerster ärgert es besonders, dass immer noch «die Keule des Nazi-Arguments» geschwungen wird. Niemand wage es, den Unterschied zwischen Euthanasie im Dritten Reich und aktiver Sterbehilfe, bei der jemand von einem unheilbaren Leiden befreit wird, zu verdeutlichen.

… Rechtsanwalt Till Müller-Heidelberg hält die momentane Gesetzeslage dagegen für absurd: «Wenn ein Schwerkranker seinen Angehörigen bittet, ihm ein Glas mit Gift zu geben, muss sein Helfer ins Gefängnis. Stellt er das Glas auf den Nachttisch, weil der Kranke es noch selbst zum Mund führen kann, passiert ihm nichts.» Zudem weiß seiner Meinung nach die Mehrzahl der Ärzte nicht, was erlaubt ist und was nicht: «Deshalb quälen sie die Patienten weiter, aus Angst, sich strafbar zu machen.»

… Das Publikum war geteilter Meinung zu den Positionen auf dem Podium: Ein Zuhörer bezweifelte den freien Willen der Patienten. Hoerster versuchte, die Bedenken zu zerstreuen: «Deshalb werden in Holland immer zwei Ärzte unabhängig voneinander herangezogen. In nur einem Drittel aller Fälle wird die aktive Sterbehilfe dann vollzogen.» …

CHRISTIANE HAWRANEK

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