Pressemeldungen

Späte Genugtuung. HU gratuliert Jungde­mo­kra­tInnen zu Rehabi­li­tie­rung

29. März 2001

Erfolgreicher Protest gegen Einstufung als „linksextremistische Organisation“

Einen Erfolg für die Bürgerrechte konnte die Humanistische Union (HU) am 29. März verbuchen: Im Verfassungsschutzbericht werden die JungdemokratInnen/ Junge Linke nicht mehr als „linksextremistische Organisation“ erwähnt. Offenbar hat das Bundesinnenministerium diese Einschätzung als haltlos eingesehen, nachdem sich im vergangenen Jahr gewichtiger Protest hiergegen erhob. Darin sieht die HU auch einen Erfolg ihrer Arbeit: Gleich mehrere Mitglieder der Bürgerrechtsorganisation hatten sich gegen die Auflistung der Jugendorganisation im Verfassungsschutzbericht zu Wort gemeldet und eine Rücknahme der zugrundeliegenden Entscheidung gefordert.

Offensichtlich hatten diese Stellungnahmen und Anfragen Erfolg: Engagierte Fachleute aus dem Beirat der HU hatten ihren Protest gegen die Stigmatisierung der Jugendorganisation bekundet, wie der Politologe Prof. Jürgen Seifert, der Politiker Dr. Burkhard Hirsch und seine Kolleginnen Renate Künast und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Nachdem ein weiteres HU-Mitglied, der Freiburger Rechtsanwalt Dr. Udo Kauß, kürzlich einen schriftlichen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen eine erneute Erwähnung beim Bundesinnenministerium eingereicht hatte, wurde die Rubrizierung der JungdemokratInnen/Junge Linke als angeblich „verfassungsfeindliche Organisation“ aufgehoben. Die Einstufung der Jugendorganisation durch den Verfassungsschutz hatte für die Jungdemokraten überaus problematische Folgen: Staatliche Zuschüsse zu Bildungsmaßnahmen gerieten dadurch ebenso in Gefahr wie der gute Ruf der liberalen Jugendorganisation. Die überfällige Korrektur der hoheitlichen Verrufserklärung weist nach Einschätzung der HU auch auf mögliche Defizite parallel gelagerter Fälle hin.

Die HU nimmt dies erneut zum Anlass, auf die Widersinnigkeit von Verfassungsschutzberichten hinzuweisen, die kaum nachvollziehbare und demokratisch nicht legitimierte „Erkenntnisse“ veröffentlichen. Aus bürgerrechtlicher Sicht bestehen weiterhin erhebliche Bedenken gegen die Arbeit der Geheimdienste: Verfassungsschutz in Bund und Ländern, Bundesnachrichtendienst (BND) und Militärischer Abschirm-Dienst (MAD). Deren zahlreiche Eingriffsmöglichkeiten in die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern hält die HU für ungeeignet, die Verfassung zu schützen: Der beste Schutz der Verfassung ist nach Ansicht der HU praktizierter Verfassungsschutz durch engagierte Bürgerrechtsarbeit.

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