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Sterbe­hilfe: Künast und Hoppe gegen Änderungen im Strafrecht

27. Februar 2007

KNA-Meldung vom 27.02.2007

Berli – In der Diskussion um Sterbehilfe in Deutschland geht
es nach Ansicht der Fraktionsvorsitzenden der Bündnisgrünen,
Renate Künast, nicht allein um rechtliche Aspekte. Mindestens
ebenso wichtig sei die ethische und moralische Dimension, sagte
Künast am Dienstagabend bei einer Expertentagung in Berlin. Dabei
spielten auch Fragen über die Pflege Schwerstkranker oder
Missstände in der Pflege eine Rolle. Strafrechtliche Änderungen
mit Blick auf die Sterbehilfe seien im anstehenden
Gesetzgebungsverfahren nicht erforderlich.

Auch der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe,
plädierte für eine Beibehaltung der geltenden strafrechtlichen
Regelungen.

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