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Und Online-­Durch­su­chung per Änderung. Bürger­recht­ler: Vorratsspei­che­rung von Telekom­mu­ni­ka­ti­ons­-­Ver­bin­dungs­daten ist der GAU

02. Juni 2007

Neues Deutschland, 2.6.2007

„»Wer unschuldig bleiben will, telefoniere nicht!« Unter diesem Motto hatte die Humanistische Union (HU) am Donnerstagabend ins Berliner Haus der Demokratie zu Information und Debatte über Pläne zur Vorratsdatenspeicherung eingeladen. Das Interesse war groß. Wer womöglich das Motto für eine Übertreibung gehalten hatte, kam spätestens dann ins Grübeln, als Constanze Kurz vom Chaos-Computer-Club schilderte, was alles gespeichert werden soll und was man mit diesen Daten alles machen kann: – beteiligte Rufnummern sowie Datum und Uhrzeit von Beginn und Ende sämtlicher Telefonate, – bei Handy-Telefonaten zusätzlich Teilnehmer- und Gerätekennungen von Anrufern und Angerufenen sowie benutzte Funkzellen und Strahlrichtung der Antenne, was in Städten eine Ortung Betroffener auf 20 bis 50 Meter erlaube, – bei E-Mails die Nutzerkennungen (anonymisierte sollen künftig nicht mehr zulässig sein), – beim Surfen und Telefonieren im Internet die Protokoll (IP) -Adressen, über die die jeweiligen Nutzer ermittelt werden können. IP-Adressverschleierungsdienste würden verpflichtet, die ursprünglichen IP-Adressen zu speichern.“

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