Pressemeldungen

Verfas­sungs­schutz-­Prä­si­dent gefährdet die Verfassung

04. Dezember 2006

Humanistische Union fordert Abberufung von Verfassungsschutz-Chef Fromm

Pressemitteilung vom 4. Dezember 2006

Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Heinz Fromm, hat sich in einem Zeitungsinterview für die Nutzung von Erkenntnissen ausgesprochen, die unter Folter erlangt worden sind. Entsprechende Informationen von ausländischen Geheimdiensten dürften nicht ignoriert werden. Es gehe darum, Anschläge zu verhindern.

Die Humanistische Union hält die Verwertung von Informationen, die mit Wahrscheinlichkeit oder – im Falle Guantanamo – gar mit Gewissheit unter Folter zustande gekommen sind, für einen offensichtlichen Verstoß gegen das absolut und universell geltende Folterverbot. Dabei spiele es keine Rolle, ob die Folter von deutschen oder ausländischen Geheimdiensten ausgeführt wurde. Für Folter-Erkenntnisse müsse ein absolutes Verwertungsverbot gelten. Nach geltender Rechtslage gehört die Verhinderung von Anschlägen (Gefahrenabwehr) auch nicht zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes, vielmehr sei er für die Beobachtung des Vorfeldes von möglichen Gefahren zuständig.

Zur Aussage des obersten „Verfassungsschützers“ Fromm stellt Rechtsanwalt Dr. Fredrik Roggan, stellvertretender Bundesvorsitzender der Humanistischen Union, fest: „Das unbedingte Folterverbot ist Ausdruck des Schutzes der Menschenwürde aus Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes. Es bindet alle staatliche Gewalt und ist aufgrund seiner Absolutheit einer Abwägung mit anderen Rechtsgütern nicht zugänglich.“ Deshalb sei es schon ein eklatanter Verfassungsbruch gewesen, dass Mitarbeiter deutscher Geheimdienste sich an Verhören in Guantanamo und anderen rechtsfreien Orten beteiligt haben. Erst recht verbiete sich die Verwertung solcher Informationen. Roggan verweist auf die rechtliche Parallele zum Frankfurter Entführungsfall und zur anschließenden Verurteilung des Polizeivizepräsidenten Daschner: „Auch das Recht der Gefahrenabwehr kennt die Absolutheit des Folterverbots. Folter oder Folter-Erkenntnisse können deshalb auch nicht zur Abwehr von Anschlägen gerechtfertigt werden. Die Äußerungen von Herrn Fromm belegen eine resistent verfassungswidrige Haltung.“ Es sei nicht hinnehmbar, wenn ein Leiter einer deutschen Sicherheitsbehörde die Verwertbarkeit von Foltererkenntnissen behauptet: „Fromm setzt sich damit über das von Innenminister Schäuble verbotene Augenzwinkern in Sachen Folterverbot hinweg – er verschließt in dieser Frage das Auge!“

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