Wenn die Polizei Post sortiert
Tageszeitung, 10.11.2007
… Journalistenverbände haben die Postschnüffelei in Berlin scharf kritisiert. Der Deutsche Journalistenverband (DJV) bezeichnete die Maßnahmen als „schweren Schlag gegen das Redaktionsgeheimnis“ und forderte, dieses müsse grundsätzlich „Vorrang vor dem Ermittlungsinteresse staatlicher Behörden haben“, so DJV-Chef Michael Konken.
… Nach dem führenden Kommentar zur Strafprozessordnung von Meyer-Goßner ist dies unzulässig. Dort heißt es: „Die Postbeschlagnahme ist die Weisung an ein Postunternehmen, die bereits vorliegenden und/oder die künftig zu erwartenden Postsendungen () auszusondern und auszuliefern.“ Es liegt auf der Hand, dass der Eingriff in das Redaktionsgeheimnis geringer ist, wenn Postmitarbeiter die Post vorsortieren, als wenn es die Polizei selbst tut.
Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union unterstützt deshalb zurzeit eine Klage beim BGH, die anlässlich einer ähnlichen Beschlagnahme-Aktion in Hamburg klären soll, ob die Polizei mal eben zwei Tage ein Briefzentrum okkupieren und mitsortieren darf.