Vertrauensverlust durch Internet-Zugangssperren
Grundrechte-Report 2010, Seite 31
Gegen Ende der letzten Legislaturperiode ist der großen Koalition das zweifelhafte Kunststück gelungen, ein Gesetz zu erlassen, das seinen eigentlichen Zweck weit verfehlt hat, gleichzeitig aber erhebliche nicht beabsichtigte Nebenwirkungen gezeitigt hat. Die Rede ist von dem bestimmt gut gemeinten Versuch, mit einem „Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen“ gegen einen widerliches Verbrechen vorzugehen. Herausgekommen ist am Ende eines merkwürdig verlaufenen Gesetzgebungsverfahrens das „Zugangserschwerungsgesetz“, landläufig bekannt unter dem Stichwort „Internet-Zugangssperren“. Zu Beginn der Debatte schien es noch so, als müsse man sich der Einsicht fügen, dass der gute Zweck manches Mittel heiligen könnte. Angesichts der allgemeinen Bereitschaft, etwas gegen Kinderpornografie zu unternehmen, waren sich die Initiatorinnen und Initiatoren vermutlich sicher, dass ein solches Gesetzgebungsvorhaben ohne weiteres die Zustimmung des Parlaments finden würde. Kritik konnte vielleicht dahin missverstanden werden, als nehme man es mit der Bekämpfung der Kinderpornografie nicht so ganz ernst.
Massenpetition ungeahnten Ausmaßes
Doch dann kam für die Bundesregierung und die Parlamentarier die große Überraschung. Außerhalb des Bundestages engagierten sich die Bürgerinnen und Bürger und leisteten massiven Widerstand gegen dieses Gesetz. Eine Massenpetition ungeahnten Ausmaßes war der sichtbare Ausdruck des Unbehagens daran, dass sich Parlamentarier an eine Regulierung des Internets heran machten, obwohl sie – jedenfalls nach Meinung der Kritiker – von neuen Medien ohnehin nichts verstehen. Die Groß-Koalitionäre erwiderten (zutreffend), das Internet sei schließlich kein rechtsfreier Raum, und beharrten (unzutreffend) darauf, dass man mit diesem Gesetz nur eine internationale Entwicklung nachvollziehe.
Die Kritiker erwiesen sich nicht nur vom Sachverstand her als überlegen, sondern fanden auch eine griffige Formel gegen das gesamte Projekt: Es handle sich um den Einstieg in die “Internet-Zensur“. Damit war die eingangs erwähnte unerwünschte Nebenwirkung eingetreten. Ein großer Teil der jungen Generation fühlte sich von der Mehrheit der Parlamentarier nicht verstanden und nicht vertreten. Es ging am Ende gar nicht mehr alleine um das Thema Kinderpornografie, sondern es ging darum, das große Teile der jungen Generation jedes Vertrauen in den Gesetzgeber verloren hatte. Für den Rechtsstaat ist es aber unerlässlich, dass er auf einem Grundvertrauen der Bürgerinnen und Bürger aufbaut. Dieses Grundvertrauen war zweifellos verlorengegangen.
Mag auch manche Kritik überzogen gewesen sein, so traf sie doch in ihrem Kern zu: Mit dem Zugangserschwerungsgesetz wurde das Übel (kinderpornografische Darstellungen im Netz) nicht an der Wurzel gepackt, sondern eine Infrastruktur aufgebaut, um sogenannte Stopp-Schilder zu installieren. Mit einem Stopp-Schild ist aber keine kinderpornografische Darstellung gelöscht, und somit das Problem nur scheinbar gelöst. Stopp-Schilder sind mühelos zu übergehen. Juristisch bedeutet das, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel missachtet wurde, denn zu diesem Verfassungsprinzip gehört auch die Tauglichkeit eines Eingriffs – gerade daran fehlte es bei den Stopp-Schildern.
Eigentümliche Verfahrensabläufe
Die Art und Weise, wie das Gesetz zustande gekommen ist, hat das Misstrauen noch verstärkt. Es schien so, als wolle der Bundestag die Gültigkeit des Morphy´schen Gesetzes wieder einmal dokumentieren. Das Gesetzgebungsverfahren begann mit der Absicht einer Änderung des Telemediengesetzes. Die Federführung lag daher beim Wirtschaftsministerium. Auf den Einwand hin, dass es sich in Wahrheit um Gefahrenabwehr und Sicherheitsrecht handle, wollte die große Koalition zwischen erster und zweiter/dritter Lesung die Federführung auf das Innenministerium und damit auf den Innenausschuss übertragen. Davon nahm die große Koalition jedoch wieder Abstand, weil man damit indirekt zugegeben hätte, dass das Argument, es handle sich gar nicht um Wirtschaftsrecht, sondern um Gefahrenabwehr, als zutreffend anerkannt worden wäre. Dies galt es aber aus Sicht der Gesetzesmacher zu vermeiden, denn für Gefahrenabwehr ist der Bund im Prinzip nicht zuständig. Daher sah sich das Gesetzesvorhaben auch dem ernsthaften Einwand ausgesetzt, es fehle schon an der Gesetzgebungskompetenz des Bundes, da Gefahrenabwehr den Ländern obliege.
Mit solchen „kleinlichen“ Einwänden wollte sich aber die große Koalition nicht aufhalten lassen. Allerdings wurde während der Ausschussberatungen der Gesetzesinhalt nahezu vollständig geändert. Statt einem Änderungsgesetz zum Telemediengesetz wurde für die zweite und dritte Lesung ein „Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen“ vorgelegt. Streng genommen handelt es sich um einen neuen Gesetzentwurf, der erneut in erster Lesung im Bundestag hätte behandelt werden müssen. Hierfür reichte aber die Zeit nicht mehr, da die Legislaturperiode schon zu Ende ging, so dass mit der zweiten und dritten Lesung eigentlich ein Gesetz verabschiedet wurde, zu dem es eine erste Lesung noch gar nicht gegeben hatte. Die eigentümlichen Verfahrensabläufe passten dazu, dass auch inhaltlich vieles nicht ausgereift war. Eine Polizeibehörde sollte Sperrlisten führen, eine richterliche Entscheidung war nicht vorgesehen. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz sollte ein Expertengremium bilden, wozu er gar nicht bereit war. Dieses Gremium sollte aber nur stichprobenartig quartalsweise die Sperrlisten überprüfen. Ablauf und Inhalt waren schließlich so missglückt, dass junge Leute Anlass zur Gründung einer neuen Partei – der Piratenpartei – sahen.
Löschen statt Sperren
Nach diesem unfreiwilligen Lehrstück, wie Gesetzgebung nicht ablaufen sollte, und wie man trotz guten Willens Kredit bei der Bevölkerung verspielt, hat nach der Bundestagswahl 2009 die neue Koalition aus CDU/CSU und FDP sich auf den Grundsatz „Löschen statt Sperren“ geeinigt. Eine Aufhebung des von ihr gerade zusammen mit der SPD beschlossenen Gesetzes war der Union zwar zu viel, aber sie ließ sich darauf ein, auf die Sperrung für ein Jahr probeweise zu verzichten. Dies bedeutet auch, dass die gesamte als „Zensurinfrastruktur“ empfundene Vorgehensweise des Bundeskriminalamtes mit den ursprünglich vorgesehenen Sperrlisten nicht realisiert wird. Nach einem Jahr soll eine Neubewertung vorgenommen werden. Bei dieser Einsicht in die Tatsache, dass die Kritiker der Zugangssperren wohl nicht Unrecht gehabt hatten, wäre es kleinlich, auch noch die Frage aufzuwerfen, ob denn ein solcher Nichtanwendungserlass juristisch unproblematisch sei. Politisch ist die Reaktion der neuen Koalition ein Versuch, Vertrauen der jungen Generation in die alt hergebrachten Institutionen des Staates wiederherzustellen.
Eine Aufarbeitung des Themas „Internet und Recht“ ist dies alles natürlich nicht. Diese Aufgabe bleibt noch zu leisten. Und wenn man Porzellan zerschlagen hat, ist es ehrenhaft, zu versuchen, die Risse zu kitten. Sichtbar bleiben sie wahrscheinlich doch noch längere Zeit.