Bericht vom Verbandstag in Marburg
Mitteilung Nr. 172, S. 85-88
Selten wurde auf einem Verbandstag so sachlich, vorbereitet und intensiv diskutiert, wie in Marburg, so faßte der Bundesvorsitzende Till Müller-Heidelberg die Beratungen im Schlußwort zusammen. Den Auftakt des HU-Wochenendes im Kulturladen KFZ bildete die Podiumsdiskussion: Frieden schaffen durch Krieg? Es debattierten der hessische Sprecher der Grünen Dr. Hubert Kleinert und der IALANA-Vorsitzende Dr. Peter Becker (Juristenorg. für den Frieden), Moderator war der HU-Bundesvorsitzende Dr. Till Müller-Heidelberg.
Einleitend referierte Peter Becker Thesen zum Kosovo-Krieg. Nach seiner Ansicht seien die Möglichkeiten ziviler Konfliktschlichtung unzureichend genutzt wurden: Das Holbrooke-Abkommen wurde von den Serben beachtet, auch gab es keinen Völkermord (vgl. Brigadegeneral H. Loquai: Wege in einen vermeidbaren Krieg, Nomos, 2000). Der Entschluß der USA zur völkerrechtswidrigen Intervention habe bereits festgestanden, die OSZE blieb dabei außer acht. Im Ergebnis stellte Becker fest, daß die Bombardierung keine Probeme löste: das Regime wurde gestärkt und die Opposition geschwächt; auch bleibe die EU mit immensen Aufwendungen im Kosovo langfristig gebunden. Auch der Aufbau einer neuen EU-Militärstruktur sei falsch, denn militärische Mittel lösen weder Ursachen noch Folgen von Auseinandersetzungen wie in Jugoslawien. Als Alternative schlug Peter Becker eine neue Konfliktschlichtungskultur unter strikter Beachtung der UN-Charta vor. Hierfür müssten besondere Unterstützungsprogramme für UN und OSZE und insbesondere deren friedenserhaltende und -schaffende Maßnahmen aufgelegt werden.
Hubert Kleinert kritisierte die Einseitigkeit dieser Argumente aus zweiter Hand. Nach seiner Überzeugung waren zum Frühjahr 1999 Menschenrechtsverletzungen, Völkervertreibung und Terror in höchstem Grade absehbar. Er formulierte die Frage: Kann durch den Einsatz von Gewaltmitteln der Einsatz schlimmerer Gewalt verhindert werden? Dabei gebe es im Verhältnis von Macht, und Recht immer Wertungswidersprüche. Im Kosovo wurde vieles zumindest verzerrt dargestellt, unter anderem die Verharmlosung des Milosevic-Regimes. Rückblickend sieht Hubert Kleinert auch Fehler, so das Denken in Analogien und die fraglose Übernahme der Erfahrungen aus Bosnien. Anfang 1999 erschienen die Luftschläge erfolgversprechend und geboten: Die Politik ging von einem schnellen Ende aus. Im Ergebnis bewirkte dies aber den Wegfall der Unterstützung für den Liberalen Rugova. Im Anschluß an den Beitrag Kleinerts entfaltete sich eine lebendige Diskussion entlang der vorgetragenen Positionen. Zum Schluß verlas Peter Becker den Appell von Aachen, der auch unterstützt von Hubert Kleinert allgemeinen Beifall fand.
Der Verbandstags-Samstag startete mit dem Bericht des Vorstands zu Arbeitsschwerpunkten des letzten Jahres, u.a. drei erfolgreichen Musterprozessen der HU: der BahnCard-Prozeß wegen Datenschutzverletzungen der Bahn; auch machte die Post die Schließung einer kundennahen Filiale in Hannover-Waldheim rückgängig.
Ebenfalls von Till Müller-Heidelberg für die HU vertreten, wurde vom Bundesverfassungsgericht nach 9 Jahren eine Klage zugunsten der früheren Abgeordneten Mathias Büchner und Siegfried Geißler (Neues Forum) entschieden. Das Grundsatzurteil bestätigte im wesentlichen die Ansicht der Kläger, wonach Abgeordnete keinerlei Sonderzulagen erhalten dürfen. Solche sind nur zulässig für Fraktionsgeschäftsführende, Parlamentspräsident-Innen und deren Stellvertretende (für letztere bereits früher entschieden), nicht aber für Ausschußvorsitzende und sonstige Vertretungsfunktionen. Weitere Schwerpunkte waren ein Bürgerrechtsgespräch mit den Streitgenossen der Gustav Heinemann-Initiative, der Liga für Menschenrechte und dem Komitee für Grundrechte und Demokratie sowie zahlreiche Stellungnahmen (unter anderem zu JungdemokratInnen im Verfassungsschutzbericht, zu DNA-Analyse und Gendateien, zur ZPO-Reform und zum Untersuchungshaft-Vollzugsgesetz).
Ingeborg Rürup berichtete zur Arbeit der HU im Netzwerk des Forum Menschenrechte, Rosemarie Will berichtete zur Umstrukturierung der vorgänge: Unter Mitarbeit des Medienwissen-schaftlers Thymian Bussemer wurde eine Neugestaltung und verbesserte inhaltliche Konzeption eingeleitet.
Die Diskussion des Vorstandsberichts brachte etliche Anregungen zu Themengebieten wie Antidiskriminierungsgesetz, Antirassismus/ Rechtsradikalismus, Volksentscheid, Datenschutznovelle, Aktenein-sicht, Videoüberwachung u.v.m.
Nachmittags begaben sich die HU-Mitglieder kundig geführt von Franz-Josef Hanke bei schönstem Wetter auf einen kulturhistorischen Gang durch Marburg.
Diskussion der Themenschwerpunkte und Anträge
Zu behandeln waren die beiden von der Delegiertenkonferenz (DK) im September 1999 vorgegebenen Themenschwerpunkte Kultursteuer und Sexualstrafrecht.
Diskussionsgrundlage zur Kultursteuer waren ein Gutachten von Johannes Neumann und ein Papier des Bonhoeffer-Vereins sowie zwei Stellungnahmen pro und contra Kultursteuer von Till Mül-ler-Heidelberg und Johannes Neumann (abgedruckt in den Mitteilungen 170, S. 30 ff.). Statements dieser beiden führten auch in die Debatte ein:
Die doppelte List einer Kultursteuer, so Till Müller-Heidelberg, wäre ein Förderung gemeinnütziger Zwecke bei gleichzeitiger Rücknahme von Kirchenprivilegien: An Stelle der Kirchensteuer tritt eine allgemeine Steuerpflicht zugunsten gemeinnütziger Organisationen, die vom Steuerbürger ausgewählt werden. Wesentliche Elemente einer solchen Kultursteuer wären: Bessere Förderung gemeinnütziger Institutionen, mehr Mitbestimmung und eine Ausdehnung auch auf die Körperschaftssteuer (= Einkommensteuer). Wegen der eher schwachen Kirchenbindung der Gemeindeglieder dürften diese Schritte im Ergebnis zu einer faktischen Abschaffung der Kirchensteuer führen.
Hiergegen trug Johannes Neumann Bedenken vor: Im Ergebnis sieht er in einer Kultursteuer eine Strategie, Kirchenaustritte zu unterbinden, ähnlich dem Ethikunterricht. Auch wäre unsicher, ob alle Gemeinnützigen hiervon profitieren, denn Voraussetzung wäre wohl eine förmliche Anerkennung durch den Staat. Dies führe eher zu einer Benachteiligung kleinerer Organisationen. Für die Begünstigten kämen organisatorische Probleme hinzu, da die Einnahmen jährlich unterschiedlich wären, auch weil die Finanzierung neue Gruppen anlocke. Schließlich würde eine Kultursteuer zu einem eher marktwirtschaftlichen Verhalten der Wohlfahrtsverbände führen, auch mit negativen Folgen für deren Arbeitsbereiche.
In der Diskussion wurde erörtert, daß der Kreis Begünstigter möglicherweise sehr klein bliebe. Erläutert wurde auch das Beispiel Italien (7 Zwecke), wo eher große Organisationen profitieren. Auch wurden Datenschutzbedenken gegen ein zentrales Verzeichnis vorgebracht und daß die Trennung kommerziell/nichtkommerziell praktisch schwierig sei.
Die Aussprache endete mit der Abstimmung über folgende Formulierung: Die HU tritt ein für die Erarbeitung eines Konzeptes der Kultursteuer bei gleichzeitiger Abschaffung des staatlichen Kirchensteuereinzugs. (Ergebnis: 8 Stimmen pro, circa 30 contra, 3 Enthaltungen).
Danach trafen sich die Mitglieder zum gemeinsamen Abendessen, dabei gab es noch lange Gelegenheit zum Meinungsaustausch.
Am Sonntagmorgen wurde die vom Vorstand beschlossene Erklärung zum Sexualstrafrecht (vgl. Mitteilungen 171, S. 63 bis 65) diskutiert. Die Diskussionsleiterin Rosemarie Will verlas den Beschluß der DK 1999 in Nürnberg: „Die Delegiertenkonferenz bittet den Arbeitskreis Sexualstrafrecht eine eigene Erklärung der HU (analog zum Themenbereich der Bostoner Erklärung) zu formulieren. Diese Erklärung wird dem Vorstand zugereicht, der wiederum die Erklärung als Diskussionsgrundlage für die Mitteilungen und den nächsten Verbandstag weiterleitet. Auf dem Verbandstag kann dann eine Unterstützung durch die HU beschlossen werden.“
Hierzu wurden unter anderem zwei Anträge des Berliner Landesvorstandes vorgelegt. Ein dritter Antrag des LV (vgl. Mitteilungen Nr. 171, S. 67) wurde später klarstellend als gegenstandslos zurückgezogen.
Fritz Sack erläutete die vom Vorstand beschlossene Erklärung zum Sexualstrafrecht: Die Absicht war, den kriminalpolitischen Hintergrund dieser Materie zu betonen, wobei auch Erkenntnisse seines Vortrages zum Verbandstag 1998 einflossen, nämlich die zunehmende Verpolizeilichung der Gesellschaft, auch als Strategie zur Legitimation staatlichen Handelns. Feststellbar sei dies gerade in den teils erheblichen Strafverschärfungen auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts und des -vollzugs, etwa der Beschränkung des Schweigerechts von Therapeuten. Verschärfungen des Sexualstrafrechts seien aber ebenso wenig geeignet, Abhilfe zu schaffen wie die dämonisierende Behandlung von Beziehungen zwischen erwachsenen Männern und jungen Männern. Im Extremfall führe dies bis zu Hetzjagden auf vermeintliche Täter wie in Großbritannien und Italien.
Roland Otte erläutert den Antrag des Berliner Landesvorstands (s.u.): Die Erklärung zum Sexualstrafrecht thematisiere allgemeine Kriminalisierungstendenzen, wobei Pädophilie als ein Anwendungsfall angeführt wird. Als wenig hilfreich sieht er die Ausführlichkeit, in der Argumentationsgänge teils vermischt werden sowie einige verabsolutierende Begriffe, die ein dramatisierendes Bild ergäben. Als zentral wertet Otte die Frage sexueller Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern: Hinsichtlich sexueller Handlungen könne bei Kindern generell keine Freiwilligkeit vorliegen, schon wegen des vorhandenen Machtgefälles. Wegen der Ambivalenz der Erklärung hält Roland Otte die vorliegende Erklärung für ungeeignet, eine abschließende Positition der HU zu formulieren und sieht darin allenfalls ein Zwischenergebnis.
In der Diskussion faßte Klaus Rauschert die Verschärfungen des Sexualstrafrechts zusammen (14 Änderungen seit 1966) und interpretierte die Gesetzgebung hierzu als wenig sachgerecht und übereilt. Als gravierend kennzeichnete er die Verschärfung der Aussetzung des Maßregelvollzugs zur Bewährung sowie Verschärfungen in der Sicherungsverwahrung. Nach Auffassung von Fachleuten seien die Verschärfungen nicht durch die Kriminalitätsentwicklung gerechtfertigt, auch gelte der Resozialisierungsgedanke im Sexualstrafrecht offenbar nur eingeschränkt.
Verschärfungen im Sexualstrafrecht hängen vermutlich auch mit den teilweise überzogenen Darstellungen der Medien zusammen, vor allem im Zusammenhang mit Kindesmißbrauch und Vergewaltigung. Till Müller-Heidelberg gab hierzu zu bedenken, daß dies im Gegensatz stehe zu den stagnierenden oder zurückgehenden Kriminalitätsziffern in diesen Deliktsbereichen. Dem Eindruck, die Erklärung des Bundesvorstand äußere sich wertend zur Pädophilie selbst, trat der Bundesvorsitzende energisch entgegen. Keine Stellungnahme oder Veröffentlichung der HU hat sich je positiv zu dieser Form abweichenden Verhaltens geäußert! Einigkeit bestand auch darin, daß jede Form von Druck gegenüber Kindern verwerflich sei und daß im Vordergrund die strikte Einhaltung eines rechtsstaatlichen Vorgehens zu stehen habe, wobei auch die bürgerrechtliche Problematik betrachtet werden muß.
In der Diskussion wurde am Papier bemängelt, daß die Strafrechtverschärfungen fehlen; auch werde eine Positionierung zur Sexualität zwischen Angeschuldigten und Opfern vermißt, insbesondere aber die Betroffenensicht der Opfer. Sicher habe sich in den letzten Jahren ein stärkeres Bewußtsein für die Persönlichkeitsrechte der Kinder gebildet, auch habe sich die Wahrnehmung der Verdecktheit von Sexualstraftaten verschärft. Vorgeschlagen wurde, einen konsequentrechtsstaatlichen Schutz sowohl von Tätern als auch von Opfern einzufordern, gegen jegliche übertriebene Aufgeregtheiten. Dabei brauche die aufklärerische radikallibertäre Tradition der HU nicht aufgegeben zu werden.
Rosemarie Will wies auf die bestehenden rechtlichen Abweichungen zum sonstigen Strafvollzugs- und Strafrecht. Der wesentliche Resozialisierungsgedanke sei bei Sexualstraftätern in den Hintergrund geraten, Therapieangebote existieren kaum und im Strafvollzug herrschten zusätzliche Diskriminierungen, z.B. rangieren verurteilte Kindesmißbraucher am unteren Ende der Hierarchie im Strafvollzug oft selbst Opfer sexualisierter Gewalt. Schließlich verhindere eine Dämonisierung des abweichenden Verhaltens Pädophilie jede Diskussion von vornherein. Für die Debatte sei jedenfalls genau zu differenzien, daß Pädophile nicht per se Kindesmißbraucher sind.
Nach eingehender Diskussion wurde von den HU-Mitgliedern darüber abgestimmt, ob eine Neuformulierung des Textes unter Einbeziehung der Orts- und Landesverbände sowie weiterer Experten erfolgen solle. Dieses wurde vom Verbandstag mit 18 Stimmen abgelehnt, dafür stimmten 13 Personen (3 Enthaltungen).
Anschließend wurde über den Antrag I (zur Erklärung des Bundesvorstands der Humanistischen Union zum Sexualstrafrecht) des Landesverbands Berlin abgestimmt. Mit 15 Stimmen beschlossen (Gegenstimmen 13, Enthaltungen: 5) wurde die Formulierung:
1. Der Verbandstag lehnt die vorliegende Erklärung des Bundesvorstands der Humanistischen Union zum Sexualstrafrecht (vgl. Mitteilungen 171, S. 63 ff.) ab.
2. Der Bundesvorstand wird aufgefordert, seine Erklärung nicht als Position der Humanistischen Union zu verbreiten.
In der Diskussion der weiteren Anträge des Berliner Landesvorstandes (siehe unten) erläutete der Vorsitzende des Landesverbandes Roland Otte die Internetpräsenz der HU sowie hierauf verweisende Internet-Verbindungen (Links) seitens interessierter Pädophilenorganisationen. Vor diesem Hintergrund könne der Eindruck einer vorbehaltlosen Unterstützung von deren Positionen entstehen sowie der Eindruck von Zusammenhängen im Internet. Nach der Ausprache wurden vier Unterpunkte des Antrags II des LV Berlin einzeln abgestimmt:
Antrag II (der Antrag zur Klarstellung der Position der Humanistischen Union zu Pädosexualität):
Der Bundesvorstand wird aufgefordert,
1. in geeigneter Weise klarzustellen, dass die HU sexuelle Kontakte von Erwachsenen mit Kindern weder billigt, noch in irgendeiner Weise unterstützt.
Beschlossen mit 19 Stimmen, dagegen 12 Mitglieder und 3 Enthaltungen.
2. elektronische Verweise (Links) auf die HU-Homepage zu unterbinden, die den Eindruck erwecken, die HU billige derartige Kontakte. Diesbezüglich sind unter anderem die Webseiten der Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualität und des offenbar von ihr betriebenen Pädo-Portals zu überprüfen.
Dieser Punkt wurde mit 16 Stimmen beschlossen, bei 15 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen.
3. auf Links von der HU-Homepage auf andere Internetseiten zu verzichten, die den Eindruck erwecken, die HU billige pädosexuelle Kontakte.
Beschlossen mit 19 Stimmen, dagegen 13 Stimmen, bei 2 Enthaltungen.
4. dafür zu sorgen, dass die Pressemitteilung Pornografie vermindert sexuelle Gewalt (Nr.99/11 vom 15.11.1999) künftig nicht mehr in gedruckter oder elektronischer Form als Position der HU verbreitet wird.
Für diesen Antrag stimmen 21 Mitglieder, dagegen 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen.
Sophie Rieger formulierte eine Empfehlung an den Bundesvorstand, eine (isolierte) Erklärung auf der Basis des Strafrechts zu verfertigen. Diesem Antrag stimmten 16 Personen zu, dagegen 3 Personen, Enthaltungen 13.
Anschließend wurden noch folgende Anträge besprochen und beschlossen:
Antrag NPD-Verbot (Antrag OV Marburg)
Die Humanistische Union spricht sich gegen ein Verbort der NPD aus. In einem Verbot sieht die Bürgerrechtsorganisation kein geeignetes Mittel, rechtsextremistischen Tendenzen und Gesinnungen entgegenzuwirken. Vielmehr steht zu befürchten, dass damit einer mehr oder weniger beliebigen Unterdrückungspraxis nicht regierungskonformer parteipolitischer Aktivitäten Tür und Tor geöffnet werden könnte. Statt eines Verbotsantrages durch die Bundesregierung sollten die Bürger rechtsradikalen Tendenzen ihrer Mitbürger mit Argumenten begegnen.
In der Abstimmung wird dieser Antrag ohne Gegenstimme bei 1 Enthaltung, beschlossen.
Ein weiterer Antrag des Ortsverbandes Marburg (für ein existenz-sicherndes Grundeinkommen für alle) wurde an den HU-Bundesvor-stand weiterverwiesen.
Antrag Gott in der EU-Charta? (Antrag Wolfgang Killinger)
Mit Schreiben vom 5. September 2000 an den Präsidenten des Konventes zur Erarbeitung der Charta der EU-Grundrechte beantragt die Weltunion der Katholischen Frauenverbände, in der Präambel der Grundrechte-Charta einen Bezug zu Gott aufzunehmen. Unter Verweis auf die in der HU stattgefundene Diskussion zum Grundgesetz zu diesem Thema schlägt Wolfgang Killinger eine Empfehlung an den Vorstand vor, eine dementsprechende Erklärung an Präsidenten des Konventes zuzusenden. Bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung wird dieser Antrag befürwortet (vgl. das Anschreiben auf Seite 82).
Ein ausführlicheres Protokoll der DK ist auf Wunsch bei der Bundesgeschäftsstelle abrufbar.
Tobias Baur