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Nach der Urabstim­mung: Vereinsname - was nun?

Mitteilungen Nr. 213 (2/2011)

Der vom Bundesvorstand der HU vorgeschlagene neue Vereinsname „Gesellschaft für Bürgerrechte“ hat bei der Urabstimmung knapp die für Satzungsänderungen erforderliche Dreiviertelmehrheit verfehlt. Daraus ergibt sich für mich zweierlei:

1. 72,9 % der Mitglieder, die an der Urabstimmung teilgenommen haben, sehen den Vereinsnamen „Humanistische Union“ als nicht mehr zeitgemäß für eine Bürgerrechtsorganisation an.

2. Vielen Mitgliedern erschien aber der Namensvorschlag „Gesellschaft für Bürgerrechte“ nicht aussagekräftig genug. Insbesondere das Wort „Gesellschaft“ im Vereinsnamen hat nicht überzeugt.

In dem Verschmelzungsvertrag zwischen der HU und der GHI (HU-Mitteilungen Nr. 205/206 Seite 25 f.) war nicht vorgesehen, dass die Mitglieder von HU und GHI in einer Urabstimmung darüber entscheiden, ob der bisherige

Vereinsname Humanistische Union beibehalten oder durch einen neuen Namen ersetzt werden soll. Dort heißt es vielmehr in der Präambel

„Die Mitglieder von HU und GHI werden sich nach dem Zusammenschluss in einer Urabstimmung auf einen neuen Namen für ihre Organisation verständigen.“

und im § 5

„Bis zu einer Entscheidung über einen neuen Namen fügt die HU ihrem Namen den Untertitel bei „Vereinigt mit der Gustav Heinemann-lnitiative“

Soll nun eine Bürgerrechtsorganisation auf nicht absehbare Zeit den Bandwurmnamen „Humanistische Union. Vereinigt mit der Gustav Heinemann-Jnitiative“ führen?

Für den weiter bestehenden Auftrag zur Verständigung auf einen neuen Vereinsnamen nach dem Verschmelzungsvertrag schlage ich folgendes Verfahren vor:

1. Es wird ein Gremium von 5 Personen gebildet, das in Verbindung mit den Regionalgliederungen der HU und interessierten Einzelmitgliedern nach einem neuen Vereinsnamen sucht, der mehr Zustimmung als „Gesellschaft für Bürgerrechte“ findet. Über die Zusammensetzung des Gremiums könnte die nächste Delegiertenkonferenz beschließen.

2. Das Gremium unterbreitet zwei Namensvorschläge, die nach den vorangegangenen Kontakten mit der HU-„Basis“ die meiste Zustimmung gefunden haben. In einem ersten Schritt könnten dann alle HU-Mitglieder befragt werden,

welchen der beiden Namensvorschläge sie bevorzugen. Für die Befragung wäre den HU-Mitteilungen ein zurückzusendendes Antwortblatt beizufügen.

3. In einem zweiten Schritt wäre dann der nach der Mitgliederbefragung bevorzugte Namensvorschlag zur Urabstimmung zu stellen.

Ein solches transparentes Verfahren könnte nach meiner Ansicht die Akzeptant für einen neuen Vereinsnamen fördern.

Gerhard Saborowski, Hannover

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