
Bericht zur Mitgliederversammlung 2025
Am 6. und 7. September 2025 traf sich die Humanistische Union (HU) zur jährlichen Mitgliederversammlung im Haus der Demokratie und Menschenrechte in Berlin und online.
Samstag, 6.9.2025
Die Mitgliederversammlung der Humanistischen Union beginnt mit der Eröffnung und Begrüßung durch den Bundesvorsitzenden, Stefan Hügel. Die Mitglieder wurden satzungsgemäß und fristgerecht geladen. Till Müller-Heidelberg und Stefan Hügel werden einstimmig zur Tagungsleitung gewählt.
Zunächst folgen die Berichte aus den Regionen. In Anbetracht der Abwesenheit vieler Aktiver aus den Orts- und Landesverbänden berichten Carola Otte und Philip Dingeldey aus den Regionen. Der Landesverband Baden-Württemberg hat sich aufgelöst. Der Ortsverband Marburg hat mit der dortigen Volkshochschule die Veranstaltungsreihe Filme – Fakes –Fakten ins Leben gerufen. Zudem hat der Ortsverband 2025 zusammen mit der Stadt Marburg das „Marburger Leuchtfeuer für Soziale Menschenrechte“ verliehen. 2025 ging der Preis an Helena Steinhaus (Gründerin des Vereins „Sanktionsfrei“). Der Landesverband Berlin-Brandenburg veranstaltete im Februar 2025 das Gespräch zur Bundestagswahl mit Tom Jennissen (Digitale Gesellschaft) über die deutsche Innen- und Netzpolitik statt. Auch im Februar fand in Berlin der Stammtisch zur EU statt. Im Mai nahm der Landesverband an der Berliner Freiwilligenbörse teil. Es gab einen Spendenaufruf zur Sicherung der Geschäftsführungsstelle. Gespendet wurden 4510 Euro (Stand: 17.7.2025). Der Landesverband nimmt am Bündnis gegen die geplante ASOG-Reform teil. Geplant sind Wahlprüfsteine zur Wahl des Berliner Abgeordnetenhauses 2026 unter anderem mit Themendiskussionen, Diskussionen mit den Parteien und einem Fragenkatalog.
Es folgen die Berichte aus den Arbeitskreisen. Philip Dingeldey berichtet aus den Arbeitskreisen „Quo vadis, HU?“ und Demokratisierung. Der AK „Quo vadis, HU?“ traf sich monatlich per Videokonferenz, um über die Zukunft des Vereins zu diskutieren. Nachdem einige Fragen zur inhaltlichen und organisatorischen Aufstellung diskutiert worden waren, hat sich der AK zu einer Gesprächsgruppe für bürgerrechtliche Themen entwickelt und litt seit Mitte 2025 unter mangelnder Beteiligung. Daher ist er inzwischen eine Mailingliste. Bürgerrechtliche Themen werden nun im virtuellen Stammtisch debattiert. Der AK Demokratisierung tagte von Oktober 2023 bis August 2025 monatlich per Videokonferenz. Seitdem sind virtuelle Treffen quartalsweise geplant. Der AK hat ein Positionspapier vorgelegt, über das bei der Mitgliederversammlung 2024 diskutiert und positiv abgestimmt wurde. Danach hat sich der AK mit Rosemarie Will und dem Vorstand beraten. Das danach überarbeitete Papier erschien im Februar 2025 als kostenlose Broschüre. Zwei virtuelle Veranstaltungen waren die Folge. Im März fand in Kooperation mit dem Berlin Institut für Partizipation das Webinar „Die Demokratie retten durch mehr Mitbestimmung?“ statt. Dort sprachen und diskutierten Franz-Josef Hanke über Verbesserungsvorschläge zur Kontrolle von Regierungen und Parlamenten und Philip Dingeldey zum AK-Vorschlag zur Einrichtung einer Bürgerkammer. Zudem hielt Letzterer einen Vortrag zur Bürgerkammer im politischen Mehrebenensystem auf der virtuellen Podiumsdiskussion Bürgerbeteiligung zur wohnortnahen Gesundheitsversorgung des DGIV-Arbeitskreises Regionale Gesundheitsversorgung im Juni. Derzeit plant der AK ein strategisch angelegtes Treffen verschiedener NGOs, um zu überlegen, wie Demokratisierungsvorschläge in Anbetracht der neuen Bundesregierung erfolgreich werden können. Stefan Hügel berichtet vom AK „Bürgerrechte in Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz“. Dieser wurde im September 2024 gegründet und traf sich in monatlichen Videokonferenzen. Derzeit ist der AK aber inaktiv.
Auf die Berichte aus den Arbeitskreisen folgt der Bericht des Bundesvorstands durch Stefan Hügel. Im Berichtszeitraum (November 2024 bis August 2025) wurden bei der Zeitschrift vorgänge die Verspätungen der Publikationen der Hefte aufgeholt, sodass die vorgänge zum Jahresende wieder im zeitlichen Takt sein und pünktlich erscheinen werden. Dies und der jährlich mitherausgegebene Grundrechte-Report sind die publizistische Basis der HU. Es gab eine Reihe an Pressemitteilungen. Dominant waren die Themen des Rechtsrucks in Europa und den USA, die Bundestagswahl 2025, Angriffe auf die Zivilgesellschaft vonseiten staatlicher Akteure, die rechte Kampagne gegen die Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf zur Richterin am Bundesverfassungsgericht, die Friedensfrage im Israel-Palästina-Konfliktes, das (Un-)Sicherheitspaket, die Staatsleistungen der Bundesländer an die Kirchen und die Ersatzfreiheits-strafe. Weitere Aktivitäten waren die Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025 und Kirsten Wieses gutachterliche Stellungnahme zum Referentenentwurf des Senators für Inneres und Sport: Gesetz zur Änderung des Bremischen Polizeigesetzes und anderer Gesetze. Zudem wird heute Abend der Fritz-Bauer-Preis 2025 an Gabriele Heinecke verliehen (siehe den Bericht in dieser Ausgabe).
In der Aussprache werden die Aktivitäten des Bundesvorstandes und die neuen Zuständigkeiten der Bundesgeschäftsführung diskutiert. In Bezug auf die Arbeit des Vorstandes werden die Position in der Causa Brosius-Gersdorf und die rückläufigen Mitgliederzahlen diskutiert. Ulrich Fuchs kritisiert die Einmischung zur Bundesverfassungsrichterwahl. Die HU habe die Position, dass Parteien nicht das Bundesverfassungsgericht besetzen sollten, weshalb sich die HU nicht für eine Kandidatin aussprechen sollte. Wolfram Grams entgegnet, dass es sich in der Causa Brosius-Gersdorf um eine rechte und libertäre Kampagne gegen staatliche Institutionen handle und daher eine Positionierung gerechtfertigt gewesen sei. Philip Dingeldey bemerkt, dass es sich um zwei verschiedene Anliegen handle: Man müsse nicht die Prozedur einer Verfassungsrichterwahl gutheißen, um die gezielte rechte Schmutzkampagne zu kritisieren und zu skandalisieren. Gleichwohl sei die Art, wie Verfassungsrichter gewählt würden, problematisch. Hier arbeite der Vorstand bereits an Ideen, wie eine Richterwahl demokratischer und gewaltengeteilter aussehen könnte. Rosemarie Will sagt, die Kampagne sei auch eine Hetzkampagne gegen die Abschaffung des § 218 StGB (Schwangerschaftsabbruch), da Brosius-Gersdorf dafür einstehe. Zudem zeige sich, dass die CDU/CSU in der Frage des Schwangerschaftsabbruchs sich weiter nach rechts bewege. Rosemarie Will regt an, dass so etwas deutlicher herausgearbeitet wird und mehr in Bezug auf § 218 unternommen wird.
Zum Mitgliederschwund erklärt Wolfram Grams, dass dieser fast alle Organisationen betreffe, da das Engagement fluider werde und es Atomisierungstendenzen und Polarisierung in der Gesellschaft gebe. Zudem fehle es der HU an Präsenz vor Ort, und die Anzahl an NGOs habe in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Till Müller-Heidelberg sagt, dass die Mitgliederentwicklung seit den 1990er Jahren ein permanentes Schrumpfen zeige – als es noch mehr Veranstaltungen vor Ort und aktive Landesverbände gab –, sodass dies dem aktuellen Bundesvorstand nicht vorgeworfen werden könne. Ulrich Fuchs meint, die HU müsse statt der Meinungsvermittlung die Meinungsbildung durch Argumente in Form von Veranstaltungen der politischen Bildung vor Ort betreiben. Stefan Hügel erklärt, dass die HU eine Mitgliederorganisation sein wolle, aber bei Unzufriedenheit mit der politischen Arbeit gebe es immer seltener einen offenen Diskurs, stattdessen komme es zu Austritten. Zudem seien Veranstaltungen vor Ort heute schlechter besucht, und der Bundesvorstand könne auch nicht alleine deutschlandweit Veranstaltungen organisieren.
In seiner Sitzung vom 3.6.2025 hat der Bundesvorstand einstimmig beschlossen, der Bundesgeschäftsführung drei Themenbereiche als eigene Ressorts zu geben, die diese hauptsächlich und eigenständig inhaltlich betreiben. Die Ressortzuständigkeiten der Vorstandsmitglieder bleiben davon unberührt. Die Themen, die die Bundesgeschäftsführung eigenständig bearbeiten dürfen, sind: Demokratisierung (Zuständigkeit: Philip Dingeldey); Intersektionalität und soziale Menschenrechte (Zuständigkeit: Philip Dingeldey); Datenschutz und Überwachung im Kontext des politischen Rechtsrucks (Zuständigkeit: Carola Otte). Wolfram Grams erklärt, dass der Vorstand die Institution der Entscheidung bleibt, aber die Geschäftsführung Freiräume für Kreativität und Partizipation für eine kooperative Zusammenarbeit brauche. Da es eine massive Rückläufigkeit von Vereinsaktivitäten gibt, sei diese Maßnahme geeignet, um dies aufzufangen und Aktivitäten zu generieren. Zudem bemerkt er, dass der Vorstand der Geschäftsführung die Zuständigkeiten jederzeit entziehen könne. Rosemarie Will erklärt, dass frühere Bundesvorstände sich oft mit der Mitgliederentwicklung befasst und auch nach alternativen Geschäftsmodellen gesucht haben. Dies sei aber stets im Sande verlaufen. Jetzt ginge es aber nicht mehr anders, da die Mitgliedermitarbeit weitgehend fehle.
Philip Dingeldey berichtet zur Mitgliederentwicklung. Der Trend der sinkenden Mitgliederzahlen schreitet fort. Dabei lässt sich statistisch nicht repräsentativ ermitteln, warum Menschen austreten, da die meisten keinen Grund für den Austritt angeben. Austrittsgründe können sein: Tod, Alter und Gesundheit, politische Positionen der HU oder interne Kündigungen, wenn ein nichtzahlendes Mitglied nicht mehr erreichbar ist. Insgesamt wird die HU älter, und es kommen nur wenige junge Mitglieder nach. Zwar sind 2024 mehr Menschen eingetreten als 2023, und auch die Zahl an Austritten wurde geringer. Dennoch übersteigt die Anzahl an Austritten seit Jahren die der Eintritte. Besonders problematisch ist die Mitgliederentwicklung im Jahr 2025, da es kaum zu Eintritten gekommen ist. Carola Otte berichtet zu den Finanzen 2024. Der größte Teil der Finanzierung erfolgt über Mitgliedsbeiträge. Die höchsten Kosten sind die Gehälter des hauptamtlichen Personals, insbesondere seitdem andere Kosten reduziert wurden. 2024 wurde ein Minus von 8.935 Euro erwirtschaftet, da die Ausgaben steigen, aber die Einnahmen sinken. Das Defizit war 2024 geringer als in den Vorjahren – wegen zweier Erbschaften. Für 2025 prognostiziert der Vorstand ein Defizit von 67.000 Euro.
Naomi Imanishi hat den Revisionsbericht für 2022 und 2023 nachgereicht. Geprüft wurden stichprobenartig die Gewinn- und Verlustrechnung, Belege und Buchführung, Bank- und Kassenbestände sowie die Einhaltung der satzungsgemäßen Mittelverwendung. Das Eigenkapital entwickelte sich negativ (2022: -28.112,27 Euro und 2023: weitere -43.601,03 Euro). In der Bilanz werden Nachlässe aus früheren Jahren nicht gesondert ausgewiesen. Dadurch lässt sich nicht nachvollziehen, welcher Anteil des „Gesamtvermögens“ beziehungsweise des Eigenkapitals sich aus Nachlässen und welcher sich aus anderen Einnahmen speist. Der Bericht schlägt vor: Um die Transparenz und Übersichtlichkeit zu erhöhen, sollte der Jahresabschluss sechs Monate nach Abschluss des Geschäftsjahrs erstellt werden. Ebenso sollte der Geschäftsbericht den Zeitraum des Geschäftsjahres umfassen und wesentliche Aspekte des Jahresabschlusses berücksichtigen. Es sollte zudem sichergestellt werden, dass eine Revision jährlich zeitnah nach Erstellung des Jahresabschlusses und fristgerecht für die jeweils folgende Mitgliederversammlung erfolgt. So könnten Unstimmigkeiten frühzeitig erkannt und behoben werden. Der Bericht empfiehlt der Mitgliederversammlung: die vorgelegten Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2022 und 2023 anzunehmen und dem Vorstand Entlastung zu erteilen. Auf Antrag von Till Müller-Heidelberg wird der Bundesvorstand ohne Gegenstimmen für 2022 und 2023 entlastet.
Sonntag, 7.9.2025
Am Sonntag werden die eingegangenen Anträge diskutiert und über sie entschieden.
Antrag 1: Unvereinbarkeit von Humanistischer Union und AfD
Antragsteller: Bundesvorstand der Humanistischen Union
Antragstext:
„Die Mitgliederversammlung der Humanistischen Union möge beschließen: Eine Mitgliedschaft in der Humanistischen Union ist mit der Mitgliedschaft in der Partei ‚Alternative für Deutschland‘ (AfD) nicht vereinbar.
Begründung:
Programm, Ziele und politische Praxis der AfD sind unvereinbar mit den Zielen der Humanistischen Union, wie sie im § 2 der Satzung festgelegt sind.
Nach der soziologischen Expertise von Wilhelm Heitmeyer wendet sich die AfD gegen die offene Gesellschaft und die Demokratie. Ihr Fundament sei eine gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Diskriminierung und Gewalt etwa gegen Einwandererinnen und Einwanderer werden als Notwehr ausgegeben. Der autoritäre Nationalismus ziele auf gesellschaftliche und politische Institutionen Er beabsichtige Destabilisierung, Verängstigung und einen Systemwechsel. Björn Höcke vermittelt in seinem Buch Nie zweimal in denselben Fluss die Vorstellung, die Demokratie in Deutschland befände sich in einem letzten Stadium der Degeneration – der Ochlokratie –, die unter Bezug auf das Phasenmodell Machiavellis nur durch eine Alleinherrschaft überwunden werden könne. Dieser Alleinherrscher bedürfe der ‚Tugenden‘ der Wehrhaftigkeit, Unerbittlichkeit, Weisheit und Härte, die es erneut zu kultivieren gelte. Seine Aufgabe sei es sodann, politische Gegner aus Deutschland auszuschließen. Dazu bedürfe es einer Strategie zur ‚Rückeroberung‘ Deutschlands von vermeintlich fremden Völkerschaften. Unter Bezug auf Sloterdijk fordert Höcke sodann eine ‚Politik der wohltemperierten Grausamkeit‘ im Kontext eines ‚Re-Migrationsprojekts‘. Damit geht es der AfD nicht ‚nur‘ um eine ethnische, sondern zugleich um eine politische ‚Säuberung‘, die mit Hilfe staatlicher Gewalt missliebige politische Kräfte ausschließen soll. Vielfältige Kontakte von Funktionsträgerinnen und -trägern zur rechtsextremen Szene unterstützen die hier beschriebenen politischen Positionen.
Das Grundsatzprogramm der AfD schlägt vergleichsweise moderate Töne an. Gleich-wohl ist die von Höcke vertretene Position erkennbar. Da wird die Forderung laut, das Asylrecht zu schleifen (Absatz 9.1) und die Migration zugunsten einer biologisch begründeten Bevölkerungspolitik zu beenden (Absatz 6.2).
Der menschengemachte Klimawandel wird rigoros geleugnet (Abs. 12.1) und das in der UN-Behindertenrechtskonvention verbriefte Recht auf Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Absatz 8.2.6) soll für Deutschland nicht gelten.
Diese Begründung des Antrags nimmt nur eine Auswahl der rechtsextremistischen Positionen der AfD auf, die den Maximen der Humanistischen Union widersprechen. Die AfD missachtet die im § 2 der Satzung der Humanistischen Union postulierten Entfaltungsmöglichkeiten unterschiedlicher Auffassungen, die individuelle Lebensgestaltung, die ‚Unabhängigkeit des Staates und seiner Einrichtungen sowie aller Bereiche, in denen gesamtgesellschaftliche und sachliche Aufgaben zu lösen sind‘, die ‚Festigung demokratischer Solidarität und Toleranz, insbesondere auf dem Gebiet der Erziehung‘, das friedliche ‚Zusammenleben aller Menschen im zwischenstaatlichen und inner-staatlichen Verhältnis‘ und den Schutz von Minderheiten vor Diskriminierung.
Eine Mitgliedschaft in der rechtsextremistischen ‚Alternative für Deutschland‘ ist mit der Mitgliedschaft in der Humanistischen Union nicht zu vereinbaren.“
Wolfram Grams führt darüber hinaus an, dass die AfD völkisch sei und menschen-verachtende Positionen vertrete. Sie spreche die Sprache des Unmenschen, wenn von Deportation und „Umvolkung“ die Rede sei. Zudem würde die AfD einen elitären Humanismusbegriff gebrauchen, der exkludierend wirke. Die HU pflege aber einen aufgeklärt-emanzipatorischen Humanismus.
Es entsteht eine intensive Diskussion um den Antrag. Axel Jun meint, dass die Neue Rechte ein Spektrum sei, und nicht alle, die zur Neuen Rechten gezählt werden könnten, Mitglieder der AfD seien, wodurch ein Ausschluss nach Parteizugehörigkeit fehlgehe. Zudem solle die HU Menschen, die Mitglied der AfD sind, aber ihr den Rücken kehren wollen, nicht ausschließen. Vielmehr sei es möglich, Mitglieder der AfD zum Umdenken zu bewegen. Till Müller-Heidelberg stellt fest, dass die völkische Sprache und der Fokus auf die Volkszugehörigkeit auch in Gesetzen und im Grundgesetz zu finden seien. Auch merkt er an, dass man nicht alle Mitglieder auf Parteimitgliedschaften prüfen könne und solle. Das mache den Antrag zu einem Scheinbeschluss. Die schriftliche Begründung des Antrags führe die Migrationspolitik der AfD auf. Das würde aber bedeuten, dass auch eine Mitgliedschaft in der CDU, CSU oder SPD unvereinbar mit einer Mitgliedschaft in der HU sein müsse, da die Migrationspolitik dieser Parteien ähnlich zur AfD sei. Das mache den Antrag abwegig. Rosemarie Will spricht sich ebenfalls gegen den Antrag aus, da er einen Bruch bedeute. Schließlich sei die HU gegen den Radikalenerlass gewesen. Zudem bestehe derzeit keine Gefahr, dass AfD und HU sich inhaltlich annähern. Wolfram Grams verteidigt den Antrag. Die Symbolik sei nötig, um klarzumachen, wo die HU steht und dass sie das Elitenprojekt Faschismus radikaldemokratisch bekämpft. Ulrich Fuchs kritisiert, dass jeder das Recht auf freie politische Meinung und politische Werbung habe. Wenn die HU den Ausschluss von AfD-Mitgliedern beschließe, behindere sie die freie Meinungsentfaltung im Verein und verstoße gegen ihre Satzung. Zudem schreibe die Satzung den Minderheitenschutz vor, und die AfD sei eine Minderheit. Stefan Hügel betont, dass der Vorstand als Antragsteller auf dem Boden der Satzung stünde. Zum einen ginge es um die Frage, wie die HU zu anderen Meinungen stehe, zum anderen, wie sich die AfD zu anderen Meinungen verhalte. Die AfD lehne Satzungen wie jene der HU ab, weil sie unterdrücken wolle, und die HU müsse dafür die AfD ablehnen. Till Müller-Heidelberg bemerkt, dass eine solche Unterdrückung nicht im Parteiprogramm der AfD zu finden sei, sondern nur in Äußerungen von AfD-Politikern. Dann müsse man sich eher von Personen und Äußerungen distanzieren.
Der Antrag wird von keiner Mehrheit unterstützt und ist damit abgelehnt.
Antrag 2: Erhöhung der Mitgliedsbeiträge
Antragsteller: Bundesvorstand der Humanistischen Union
Antragstext:
„Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
- Der reguläre Mitgliedsbeitrag pro Jahr wird von 120 Euro auf 150 Euro erhöht. Dementsprechend werden die ermäßigten Mitgliedsbeiträge von 40 Euro auf 50 Euro beziehungsweise von 80 Euro auf 100 Euro pro Jahr erhöht. Die Erhöhung tritt ab 2026 in Kraft.
- Daneben wird für Studierende, Auszubildende und Schülerinnen und Schüler eine kostenlose Probemitgliedschaft für ein Jahr eingeführt und beworben. Bezüglich des Versands von Druckerzeugnissen, die in der Mitgliedschaft inkludiert sind: Probemitglieder erhalten lediglich den Grundrechte-Report in gedruckter Form. Die „Mitteilungen“ und die vorgänge erhalten die Probemitglieder im ersten Jahr nur in digitaler Form.
Begründung:
Wie aus dem Revisionsbericht für 2022 und 2023 und aus dem aktuellen Finanzbericht ersichtlich wurde, ist die finanzielle Lage der Humanistischen Union prekär. Während die Mitgliedschaft kleiner wird, ist der Verein mit zahlreichen Kostensteigerungen seit der letzten Erhöhung der Mitgliedsbeiträge konfrontiert. Auch bedingt durch die Inflation haben sich seitdem die Personalkosten für die Bundesgeschäftsführung und der Mindestlohn für die Stelle für Mitgliederservice erhöht, die Mietkosten sind deutlich gestiegen und werden künftig noch weiter steigen. Zahlreiche andere Posten sind auch im Preis gestiegen – wie Papier oder Porto. Während die Ausgaben an-steigen, sinken die Mitgliedszahlen und damit auch die Einnahmen der HU. Folglich muss die Einnahmeseite erhöht werden, um die Weiterarbeit der HU zu gewährleisten. Ein Weg der dauerhaften Sicherung ist die Erhöhung der Mitgliedsbeiträge, zumal die letzte Beitragserhöhung einige Jahre zurückliegt: Sie wurde auf der Delegiertenkonferenz 2015 beschlossen.
Diese Beitragserhöhung soll flankiert werden durch die Probemitgliedschaft als ein Instrument der Anwerbung für potenzielle Neumitglieder aus der Zielgruppe jüngerer Menschen, die noch über kein volles eigenes Gehalt verfügen. Das soll gerade für diese Gruppe die Beitragserhöhung abschwächen, die Zahl der Mitglieder erhöhen und (bei Erfolg) den Verein etwas verjüngen.
Derzeit besteht bereits die Möglichkeit, einen erhöhten freiwilligen Mitgliedsbeitrag (etwa von 150, 180 oder 200 Euro pro Jahr) zu zahlen. Als weitere Maßnahme soll innerhalb der Mitgliedschaft offensiv darum geworben werden, freiwillig einen erhöhten Beitrag von beispielsweise 250 Euro im Jahr zu zahlen.“
Es entsteht eine Diskussion über den Antrag, Einsparungen und Risiken der Beitragserhöhung. Der Antrag wird mehrheitlich angenommen.
Antrag 3: Übertretung der jährlichen Obergrenze von zehn Prozent des Vereinsvermögens für 2025 und 2026
Antragsteller: Bundesvorstand der Humanistischen Union
Antragstext:
„Die Mitgliederversammlung möge beschließen, für die Jahre 2025 und 2026 die Übertretung der beschlossenen Obergrenze von zehn Prozent des Vereinsvermögens, die jährlich verwendet werden dürfen, zu genehmigen.
Begründung und Erläuterung:
Seit mehreren Jahren besteht ein strukturelles Defizit, das vor allem durch zurückgehende Einnahmen und steigende Ausgaben verursacht ist. Der Finanzplan enthält keine kurzfristigen Ausgaben, die bei sparsamer Haushaltsführung vermeidbar gewesen wären. Daher wird die bei der Delegiertenkonferenz 1997 beschlossene Ober-grenze von zehn Prozent des Vereinsvermögens absehbar regelmäßig überschritten.
Wir erachten die entsprechenden Ausgaben der vorgestellten Finanzplanung für unvermeidbar:
- Die Ausgaben in der genannten Höhe sind erforderlich, um die Arbeit der Humanistischen Union fortzusetzen.
- Die Ausgaben des Vereins wurden in den vergangenen Jahren inflationsbedingt deutlich höher. So stieg die Miete für die Räumlichkeiten der Bundesgeschäfts-stelle 2024 deutlich an, und sie wird auch noch mindestens einmal erhöht werden. Die Gehälter für die hauptamtlichen Mitarbeitenden wurden inflationsbedingt (bislang nur einmal, im April 2023) erhöht. Zudem sind die Kosten für Porto, Papier und Druck sind stark gestiegen.
- Die Mitgliederentwicklung hat sich verschärft. Wir beobachten in den vergangenen 15 Jahren einen erheblichen Rückgang der Mitgliederzahlen, der bisher nicht signifikant gestoppt werden konnte.
- Das Defizit der Humanistischen Union ist nicht nur finanziell, sondern auch personell. Der derzeitige Bundesvorstand ist zwar seit November 2024 wieder mit der satzungsgemäßen Mindestanzahl von Mitgliedern besetzt, aber deren zeitliche Kapazitäten sind zum Teil sehr begrenzt.
Der Bundesvorstand arbeitet gemeinsam mit der Bundesgeschäftsstelle daran, die Finanzsituation zu verbessern:
- Weiterhin arbeiten Bundesgeschäftsführung und Bundesvorstand an der Akquisition von Fördermitteln.
- Eine Verbesserung kann nur erreicht werden, wenn es gelingt, die Humanistische Union wieder als ‚politische Heimat‘ attraktiv zu machen.
Durch die folgenden Maßnahmen soll die Humanistische Union an Attraktivität gewinnen:
- Weiterhin Online-Angebote verstärken und Veranstaltungen anbieten, beispielsweise in Form von virtuellen Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen.
- Stärkere Bewerbung unserer Publikationen – insbesondere vorgänge und Grundrechte-Report – durch Veranstaltungen, die inhaltlich mit diesen Publikationen in Verbindung stehen.
- Zusätzlich werden Möglichkeiten ausgeschöpft, Ausgaben zu reduzieren.
- Interne Sitzungen (Arbeitssitzungen, Sitzungen des Bundesvorstands, Arbeitskreissitzungen, Redaktionskonferenzen) werden überwiegend virtuell durchgeführt, was zu einer signifikanten Kostensenkung führt (insb. durch den Wegfall von Reisekosten).
- Die Mitteilungen sollen weitestgehend virtuell versendet werden. An die Mitglieder wird appelliert, den elektronischen Weg als Standardform der Vereinskommunikation zu wählen – sofern nicht bereits geschehen ist. Zudem werden die Mitteilungen weit-gehend synchron zu den vorgängen verschickt, um Portokosten zu sparen.“
Der Antrag wird ohne Gegenstimmen angenommen.
Damit endet die Mitgliederversammlung 2025.
Philip Dingeldey