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Ein Juris­ten­leben aus humaner Tradition

vorgängevorgänge 15212/2000Seite 143-145

aus: Vorgang Nr.152 (Heft 4/2000), S.143-145

Günter Spendel, bis zu seiner Emeritierung Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Würzburg, ist vor allem durch seine kritischen Untersuchungen zum rechtsförmigen Umgang mit der Justiz des Dritten Reiches und später der DDR bekannt geworden. Die subtilen und groben Blockaden der Ahndung der Nazi-Verbrechen hat Spendel, vor allem in dem Band „Rechtsbeugung durch Rechtsprechung“ (1984), eingehend herausgearbeitet. Unter den Strafrechtlern seiner Generation gehört er zu jener Minderheit, die schon früh die nationalsozialistische Staatskriminalität einer rechtsstaatlichen Reflexion ohne apologetische Verkürzungen unterzogen hat. Die Frage, warum die Mehrheit der Strafrechtler der fünfziger und sechziger Jahre die Massenverbrechen des NS-Staats und ihre oftmals fragwürdige Behandlung durch die Justiz wissenschaftlich nicht bearbeitete, hat Spendel aus eigener Erfahrung so beantwortet: „Wenn heute noch oder wieder Richter und Wissenschaftler im Amt sind, die vor 1945 unter dem Naziregime in irgendeiner Form mitgemacht haben, darf man sich nicht wundern, daß psychologisch keine Bereitschaft besteht, die NS-Verbrecher zur Rechenschaft zu ziehen“ (zit. in B. Just-Dahlmann u.a.: Die Gehilfen, Königstein 1988: 169).

Wesentliche Gründe dafür, dass Spendel gegenüber der Hauptrichtung der Strafrechtslehre und ihrer wissenschaftsfremden Ausblendung des Dritten Reiches kontinuierlich eine eigene Position formiert, finden sich in seinen Erinnerungen:

Günter Spendel: Jugend in einer Diktatur.

Erinnerungen eines Zeitzeugen 1933-1945;

Asendorf (Mut Verlag) 1998, 64 S., DM 14,80

Seine kritische Haltung zum NS-Regime wirkt als entscheidende lebensgeschichtliche Prägung. Spendel, geboren 1922, wächst in einer bürgerlichen Familie auf, die gegen den heraufziehenden Nationalsozialismus immun ist. Als Sextaner gehörte er, aus einem protestantischen Elternhaus kommend, zu einem Schüler-Bibelkreis, der sich die christliche Botschaft in einer intensiven Lektüre des Neuen und Alten Testaments gemeinsam aneignete. Schon mit 12 Jahren erfährt er aus Gesprächen der Eltern und einer Ortsbesichtigung von einem politischen Mord, für den der führende hessische Nazi-Jurist und spätere Justitiar der SS, Werner Best, offenbar mitverantwortlich ist. Wichtig wurden für Spendel auch Vorträge von Pastoren der gegen die staatliche Allmacht opponierenden Bekennenden Kirche, die seine Eltern hörten.

Die Schule ist für Spendel kein gleichsam freier Binnenraum, auch wenn es aufrechte Lehrer gibt, die Distanz zum Regime halten. Im Vordergrund steht die Erziehung zu unbedingtem Gehorsam („wie das Gesetz es befahl“). Noch heute erschüttert, beschreibt er die Angriffe eines Lehrers auf die Identität eines jüdischen Mitschülers. Ihm wurde, mit der Bemerkung, er müsse es ja besonders gut wissen, ein Referat über die Nürnberger Gesetze aufgenötigt. Mit diesen Erfahrungen der Entwürdigung der Juden mag zusammenhängen, dass Spendel die weitgehende, blind-positivistische Rechtfertigung der Rassenjustiz durch Gerichte der frühen Bundesrepublik besonders engagiert und scharfsichtig kritisiert hat (Rechtsbeugung durch Rechtsprechung: 37ff.).

Die Organisationen des NS-Staates kann Spendel weitgehend meiden. Er gehört der Marine-HJ an, um kein Braunhemd tragen zu müssen. Mitglied des Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbundes wird er nicht, er bleibt bloßer Anwärter. Sein Entschluss, Rechtswissenschaft zu studieren, hat mit der Motivation einer Einübung in das Rechtssystem des Nationalsozialismus nichts zu tun. Er folgt dem Rat seiner gegenüber den Nazis entschieden kritisch eingestellten Mutter. Wichtiger noch wird für ihn die Lektüre von Gustv Radbruchs liberal-rechtsstaatlicher „Einführung in die Rechtswissenschaft“, die er in einem Antiquariat entdeckt hatte.

An den Universitäten in Frankfurt/Main und Freiburg hält sich Spendel an Rechtslehrer, die dem Regime fern stehen und so zeigen, dass für dessen legitimatorische Unterstützung kein wirklicher Zwang bestand. Prägend wird für ihn insbesondere der Frankfurter Strafrechtler Wilhelm Claß, den ich selbst noch in den sechziger Jahren erlebt habe. Er verteidigte das objektive Tatstrafrecht gegen jegliche, im Täterstrafrecht sich vollziehende Subjektivierung, die der staatlichen Willkür Tür und Tor öffnet. Folgerichtig habilitierte sich Spendel 1953 bei Claß an der Frankfurter Universität.

Unter den Bedingungen der Diktatur steht für Spendel die Gedankenwelt Gustav Radbruchs, der 1933 als Sozialdemokrat aus der Universität entfernt wurde, im Zentrum. Während seines Studiums in Freiburg besucht Spendel den verfemten Hochschullehrer, bei dem er 1947 promoviert. Spendel zeigt, dass Radbruchs frühes Schlüsseltheorem des Positivismus, dass die staatliche Norm unabhängig von ihrem Inhalt verbindlich sei, eine höchst ambivalente Struktur hat. Schon vor 1933 hatte Radbruch auf der einen Seite an der Allgemeingültigkeit der gesatzten Norm uneingeschränkt festgehalten, „selbst wenn sie den Imperativen eines Paranoikers, der sich König dünkt“ (S. 44), folgt. Auf der anderen Seite betrachtete er den Positivismus auch zu jener Zeit als „Götzendiener der Macht“ und sprach von der Möglichkeit von „Schandgesetzen“ (ebd.). Im Gespräch mit dem regimekritischen Jura-Studenten Spendel beginnt Radbruch in aller Offenheit die Inkonsistenz seiner ursprünglichen Position zu benennen: „Was glauben Sie, was ich darum gäbe, wenn einige Sätze (zur Rechtfertigung des Positivismus, J.P.) nicht in meiner ‚Rechtsphilosophie‘ ständen“ (ebd.): Der 1946 entfaltet Gedanke „gesetzlichen Unrechts“, dessen Normgefüge nur faktisch, nicht aber rechtlich gilt, ist geboren. Er ist die Gegenposition zu einem Positivismus, der nicht in rechtstaatlich-demokratischen Verfahren der Normsetzung, sondern in despotisch oktroyierten Zwangsgesetzen gründet.

Auch wenn man mit manchen Wertungen Spendels, etwa zur Rolle der Kriegsgerichte und Sondergerichte im NS-Staat angesichts der neueren kritischen Forschungen von M. Messerschmidt, R. Wrobel, W.D. Mechler u.a. zur exekutiv-staatlichen Struktur dieser Zweige der Nazi-Justiz, nicht übereinstimmt, berührt dies nicht den Kern von Spendels Lebensbericht. Er hebt sich in der politischen Klarsicht von fatalen Erinnerungen aus seiner Generation ab, in denen der Krieg der Nazis als Verteidigungskrieg dargestellt und Hitler – Reden „argumentative Kraft“ (S. 8) zugesprochen wird.

Die Erinnerungen zeigen, warum Spendel dem Erbe seines Lehrers Radbruch treu blieb, obgleich die Justiz der frühen Bundesrepublik den Gedanken gesetzlichen Unrechts weitgehend beiseite schob und die prinzipielle Gültigkeit des Diktatur-Rechts, zu Lasten der Opfer, rekonstituierte. Die Geschichte der Bundesrepublik wäre anders verlaufen, wenn die Denktradition, für die Spendel steht – sie hat die Begrenzung des Staats durch humanes Recht zum Inhalt – stärker gewesen wäre.

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