Der Stand der Notstandsgesetzgebung (Mitte Februar 1965)
Aus: vorgänge Heft 3/ 1965, S. 141- 142
I. Sogenannte Notstandsverfassung:
1) Voraussetzungen: als verfassungsergänzendes, bzw. verfassungsänderndes Gesetz ist zur Verabschiedung Zweidrittelmehrheit notwendig (= keine Verabschiedung ohne Zustimmung der SPD).
2) Wesentliche Streitpunkte:
a) Notverordnungsrecht: grundsätzliche Ablehnung durch SPD.
b) Regelung des inneren Notstands: grundsätzliche Ablehnung in der Form des Regierungsentwurfs durch die SPD, die lediglich eine Ergänzung von Art. 91 GG zulassen will.
3) Stand: Zeitpunkt einer Verabschiedung völlig unsicher, Chancen nur bei wesentlicher Änderung des Regierungsentwurfs und weitgehender Einigung bei den Einzelgesetzen (= einfache Notstandsgesetze, s. u. II).
II. Sogenannte einfache Notstandsgesetze: (nach Ansicht der Regierung mit einfacher Mehrheit zu verabschieden).
1) Zivildienstgesetz: Weitgehende Ablehnung dieses Gesetzes in der Form des Reg.Entw. durch die SPD, verfassungsrechtliche Zweifel hinsichtlich Art. 12 GG.
Stand: Innenausschuß hat mit Beratung noch nicht begonnen.
2) Gesetz über ein zivilschutzkorps: Stand: wie II, 1.
3) Aufenthaltsregelungsgesetz:
Stand: beim Innenausschuß; keine Chance der Verabschiedung.
4) Verkehrssicherstellungsgesetz:
Stand: im Verkehrsausschuß abgeschlossen, Beratung im Innenausschuß steht noch bevor.
5) Ernährungssicherstellungsgesetz:
Stand: im Ernährungsausschuß abgeschlossen, Beratung im Innenausschuß noch bevorstehend.
6) Wirtschaftssicherstellungsgesetz:
Stand: beim Wirtschaftsausschuß, Beratung im Innenausschuß noch bevorstehend.
7) Wassersicherstellungsgesetz:
Stand: Aussicht auf Verabschiedung ist gut, da alle Parteien es für notwendig halten.
8) Schutzbaugesetz:
Stand: Verabschiedung bis Juni 1965 möglich, falls das Innenministerium den Vorschlägen der Mehrheit des Innenausschusses folgt (voraussichtlich nur noch Grundschutz).
9) Selbstschutzgesetz:
Stand: vom Innenausschuß verabschiedet, vor der zweiten Lesung im Bundestag.
10) Erkennungsmarkengesetz:
Stand: vom Innenausschuß verabschiedet, vor der zweiten Lesung im Bundestag. 11)Gesetz über den Kombattantenstatus für den Bundesgrenzschutz:
Stand: vor der zweiten Lesung im Bundestag.
12) Gesetz über den Kombattantenstatus der Polizei:
Stand: diese Regelung wurde aufgegeben.
Diese Zusammenstellung beruht auf dem Aufsatz von Peter Stähle, Höcherl in Bedrängnis, in: Die Zeit v. 12. Febr. 1965, S. 7. Berichten der Süddeutschen Zeitung vom
4.12.64, 13.1.65, 25.1.65, 2.2.65 und einem Vortrag des SPD-Abg. Gerhard Jahn in München auf Einladung des SHB.