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Der Stand der Notstands­ge­setz­ge­bung (Mitte Februar 1965)

vorgängevorgänge 3/196503/1970Seite 141- 142

Aus: vorgänge Heft 3/ 1965, S. 141- 142

I. Sogenannte Notstands­ver­fas­sung:

1) Voraussetzungen: als verfassungsergänzendes, bzw. verfassungsänderndes Gesetz ist zur Verabschiedung Zweidrittelmehrheit notwendig (= keine Verabschiedung ohne Zustimmung der SPD).

2) Wesentliche Streitpunkte:

a) Notverordnungsrecht: grundsätzliche Ablehnung durch SPD.

b) Regelung des inneren Notstands: grundsätzliche Ablehnung in der Form des Regierungsentwurfs durch die SPD, die lediglich eine Ergänzung von Art. 91 GG zulassen will.

3) Stand: Zeitpunkt einer Verabschiedung völlig unsicher, Chancen nur bei wesentlicher Änderung des Regierungsentwurfs und weitgehender Einigung bei den Einzelgesetzen (= einfache Notstandsgesetze, s. u. II).

II. Sogenannte einfache Notstands­ge­setze: (nach Ansicht der Regierung mit einfacher Mehrheit zu verab­schieden).

1) Zivildienstgesetz: Weitgehende Ablehnung dieses Gesetzes in der Form des Reg.Entw. durch die SPD, verfassungsrechtliche Zweifel hinsichtlich Art. 12 GG.

Stand: Innenausschuß hat mit Beratung noch nicht begonnen.

2) Gesetz über ein zivilschutzkorps: Stand: wie II, 1.

3) Aufenthaltsregelungsgesetz:

Stand: beim Innenausschuß; keine Chance der Verabschiedung.

4) Verkehrssicherstellungsgesetz:

Stand: im Verkehrsausschuß abgeschlossen, Beratung im Innenausschuß steht noch bevor.

5) Ernährungssicherstellungsgesetz:

Stand: im Ernährungsausschuß abgeschlossen, Beratung im Innenausschuß noch bevorstehend.

6) Wirtschaftssicherstellungsgesetz:

Stand: beim Wirtschaftsausschuß, Beratung im Innenausschuß noch bevorstehend.

7) Wassersicherstellungsgesetz:

Stand: Aussicht auf Verabschiedung ist gut, da alle Parteien es für notwendig halten.

8) Schutzbaugesetz:

Stand: Verabschiedung bis Juni 1965 möglich, falls das Innenministerium den Vorschlägen der Mehrheit des Innenausschusses folgt (voraussichtlich nur noch Grundschutz).

9) Selbstschutzgesetz:

Stand: vom Innenausschuß verabschiedet, vor der zweiten Lesung im Bundestag.

10) Erkennungsmarkengesetz:

Stand: vom Innenausschuß verabschiedet, vor der zweiten Lesung im Bundestag. 11)Gesetz über den Kombattantenstatus für den Bundesgrenzschutz:

Stand: vor der zweiten Lesung im Bundestag.

12) Gesetz über den Kombattantenstatus der Polizei:

Stand: diese Regelung wurde aufgegeben.

Diese Zusammenstellung beruht auf dem Aufsatz von Peter Stähle, Höcherl in Bedrängnis, in: Die Zeit v. 12. Febr. 1965, S. 7. Berichten der Süddeutschen Zeitung vom

4.12.64, 13.1.65, 25.1.65, 2.2.65 und einem Vortrag des SPD-Abg. Gerhard Jahn in München auf Einladung des SHB.

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