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Patien­ten­-­Ver­fü­gung [Mustertext]

aus: vorgänge Nr. 69 (Heft 3/1984), S. 118-119

Durch den „Fall Hackethal“ ist das Thema „humanes Sterben“ wieder einmal in die Schlagzeilen geraten, wenn auch in sehr einseitiger, verengter Art und Weise. Die HUMANISTISCHE UNION hat seit 1978 die Diskussion über die Rechte der Kranken und Sterbenden, wie sie in den Europaratsbeschlüssen von 1976 festgelegt sind, aus den juristischen und medizinischen Fachzeitschriften in die Öffentlichkeit gebracht. Texte der Beschlüsse und Literatur darüber sind in den Heften 36 und 52 der Zeitschrift „vorgänge“ zu finden.
Es geht in dieser Diskussion im Kern nicht um die jetzt in der Öffentlichkeit diskutierte „Tötung auf Verlangen“ gemäß § 216 StGB, sondern um humane Behandlung, wie sie dem Ärztestand nach seinem Selbstverständnis und nach internationalem Konsens abgefordert wird. Sollten Ärzte den so geäußerten Patientenwillen nicht respektieren, könnten sie wegen Körperverletzung angeklagt werden, da grundsätzlich jede ärztliche Behandlung eine Körperverletzung darstellt, die nur deshalb nicht verfolgt wird, weil die Einwilligung des Patienten vorausgesetzt wird.
Der kritiklose Einsatz moderner medizinischer Geräte muß auf ein unvermeidbares schonungsvolles Ausmaß begrenzt bleiben. Die Menschlichkeit muß bei der Betreuung von Patienten Vorrang haben.
Um denjenigen, die eine unnötige Verlängerung des Leidens oder Sterbens durch weitere ärztliche Eingriffe und eine extensive Anwendung der sog. Intensivmedizin ablehnen, ein Hilfsmittel in die Hand zu geben für den Fall, daß sie ihren Willen nicht mehr selbst äußern können, hat die „HUMANISTISCHE UNION“ eine Patienten-Verfügung entworfen. „Die Patienten-Verfügung gibt“, so heißt es in dem Beibrief des HU-Bundesvorsitzenden Seifert zu der Verfügung, „den behandelnden Ärzten eine rechtlich relevante Orientierung für die Behandlung in die Hand. Ärzte, die dem Patienten das Selbstbestimmungsrecht auf einen menschenwürdigen Tod verweigern, machen sich der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig. Ihnen kann die weitere Behandlung entzogen werden.
Das bedeutet, daß beispielsweise die Angehörigen einen totkranken Patienten mit nach Hause nehmen und unter die Obhut eines Hausarztes stellen können. Menschenwürdig zu sterben heißt auch, den Tod nicht länger aus dem häuslichen Bereich zu verdrängen.“

[Anmerkung: Bitte verwenden Sie nicht mehr diesen Text der Patientenverfügung! Eine aktualisierte Version finden Sie hier.]

PATIENTEN-VERFÜGUNG

NAME _________________________________________________

VORNAME ______________________________________________

GEBURTSDATUM _________________________________________

STRASSE _______________________________________________

WOHNORT ______________________________________________

TELEFON _______________________________________________

Folgende Personen bevollmächtige ich, für mich die Einwilligung zu medizinischen Eingriffen zu geben. Sie sind im Fall von Lebensgefahr zu benachrichtigen. Der behandelnde Arzt darf an sie Auskunft geben:

Ich verfüge gegenüber meinen Ärzten:

Ich wünsche einen menschenwürdigen Tod und bitte meine Ärzte, mir dabei zu helfen. Ich erkläre deshalb, daß ich mit einer Intensivtherapie oder Reanimation nicht einverstanden bin, falls ich in einen Zustand dauernder Bewußtlosigkeit durch schwere Dauerschädigung meiner Gehirnfunktion (Decerebration) gerate oder wenn sonst lebenswichtige Funktionen meines Körpers auf Dauer ausfallen. Ich verfüge: Die Therapie ist einzustellen, wenn mindestens zwei Ärzte festgestellt haben, daß ich kein menschenwürdiges Leben mehr führen kann und meine Schädigung nicht mehr zu beheben ist.

Ich wünsche ein menschenwürdiges Sterben und bitte meine Ärzte, mir dabei zu helfen. Ich erkläre deshalb, daß im Falle einer zum Tode führenden Krankheit von allen lebensverlängernden Maßnahmen abzusehen ist; insbesondere lehne ich ein Leben in Abhängigkeit von Maschinen, Schläuchen oder ähnlichem ab. Mindestens zwei Ärzte müssen den tödlichen Verlauf (infauste Prognose) meiner Krankheit festgestellt und prognostiziert haben.

Ich wünsche ein menschenwürdiges Dasein, solange ich lebe und bitte meine Ärzte, mir dabei zu helfen. Ich erkläre deshalb meine Einwilligung in eine ärztliche Therapie der Linderung von Leiden und Schmerzen, auch wenn hierzu benutzte Medikamente zur Bewußtseinsausschaltung führen oder wegen ihrer – vom Arzt nicht beabsichtigten – Nebenwirkungen zu einem früheren Tod führen sollten.

Diese von mir eigenhändig und im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte abgegebene Verfügung bitte ich zu meinen Krankenunterlagen zu nehmen. Sie stellt für die hier bezeichneten Krankheitsfälle meine Einwilligung nur zu den angeführten ärztlichen Maßnahmen dar. Zu Maßnahmen, die dieser Verfügung wider-sprechen, verweigere ich ausdrücklich die Zustimmung.

Die namentlich aufgeführten Personen, die für mich die Einwilligung zu medizinischen Eingriffen zu geben bevollmächtigt sind, werden auf die Einhaltung dieser Verfügung achten.

ORT ___________________________________________________

DATUM ________________________________________________

UNTERSCHRIFT __________________________________________

Ich bestätige, daß Frau/Herr diese Verfügung eigenhändig unterschrieben hat.

NAME _________________________________________________

ANSCHRIFT _____________________________________________

UNTERSCHRIFT __________________________________________

Die Patienten-Verfügung in Form eines Passes kann in der Geschäftsstelle der HU angefordert werden. Schutzgebühr DM 2,50

[Anmerkung: Bitte verwenden Sie nicht mehr diesen Text der Patientenverfügung! Eine aktualisierte Version finden Sie hier.]

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