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Ärzte sind keine Götter in Weiß!

01. September 1998

Pressemitteilung, Sonntag, 26. 7. 1998, 14:30 Uhr

Mitteilungen Nr. 163, S. 78

Humanistische Union

Das Urteil des OLG Frankfurt zur Selbstbestimmung des Menschen auch im Sterben hat zu zahlreichen Kommentierungen geführt – obwohl es eigentlich nur die gefestigte Rechtsprechung wiedergibt, daß jeder Mensch, auch der Kranke und Sterbende, über sich selbst bestimmt.
Jede ärztliche Behandlung ist juristisch eine Körperverletzung, die nur durch die Einwilligung des Kranken gerechtfertigt wird. Dieser Gesetzesaufbau sichert dem Kranken die Selbstbestimmung und verhindert jede Fremdbestimmung durch die „Halbgötter in Weiß“, die dem Kranken zu dienen, aber nicht ihn zu beherrschen haben.
Mit Empörung hat der Bundesvorstand der Humanistischen Union, der ältesten Bürgerrechtsorganisation Deutschlands, auf seiner heutigen Sitzung in Berlin zur Kenntnis genommen, das die Bundesärztekammer die Auffassung vertritt, ein Patiententestament sei nur eine Richtlinie, aber für den Arzt nicht bindend; der Arzt müsse weiterbehandeln dürfen, auch wenn der Patient dies im Testament nicht gewünscht habe.
Die Patientenverfügung, die von der Humanistischen Union seit 1978 herausgegeben wird, dokumentiert den Willen des Patienten. Der Arzt, der den Willen nicht respektiert und den Patienten gegen dessen Willen weiterbehandelt, also z.B. maschinell weiter beatmen läßt, macht sich der Körperverletzung strafbar, so der Bundesvorsitzende der HUMANISTISCHEN UNION, Rechtsanwalt Dr. Till Müller-Heidelberg am 26. Juli in Berlin.
Humanistische Union, Bundesgeschäftsstelle

Kategorie: Pressemitteilung, Patientenverfügung

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