Themen / Informationsfreiheit

Berufungs­an­trag zur Musterklage auf Einsicht in "Scheinehe"-Fragebögen

21. Dezember 2014

Antragsbegründung jetzt online

Das Landgericht Bremen hat die Klage der Humanistischen Union (HU) auf Akteneinsicht in die „Scheinehe-Fragebögen“ der Bremer Innenverwaltung abgewiesen. Diese Entscheidung verdreht nach Ansicht der Humanistischen Union Bremen Sinn und Wortlaut des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes, auf das sich die Bürgerrechtsorganisation bei ihrem Auskunftsbegehren stützte.

Um gegen die strittige Entscheidung des Landgerichts vorgehen zu können, hat die HU durch ihre Prozessvertreter am 15.10.2014 einen Antrag auf Zulassung der Berufung eingereicht, dessen Begründung wir hier dokumentieren.

Die HU Bremen ist gewillt, das Verfahren aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung um die Reichweite der Akteneinsicht fortzführen. Wir bedanken uns herzlich bei allen Spenderinnen und Spendern, die dies ermöglicht haben. Um die Anwaltskosten für diese Musterklage decken zu können, benötigen wir weitere Mittel und bitten daher weiterhin um Spenden.

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