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Doch kein Gottesbezug im EU-Ver­fas­sungs­ent­wurf

18. April 2003

Mitteilungen Nr. 181, S.3

Nach gut 15-monatiger Arbeitszeit ist die Arbeit des europäischen Konvents für den Entwurf einer EU-Verfassung zu einem Ergebnis gekommen. Die 105 Konventsmitglieder, darunter auch sechs deutsche VertreterInnen, hatten zahlreiche zentrale Entscheidungen für das zukünftige Machtgefüge der EU zu treffen. Die Bedeutung politischer Entscheidungen der Europäischen Union für das Leben aller EU-BürgerInnen wächst weiter. Um so bedeutsamer ist es nun zu wissen, welche grundlegenden Rahmenbedingungen im Verfassungsentwurf des Konvents festgelegt wurden. Eine endgültige Unterzeichung der EU-Verfassung durch alle – dann 25 – Mitgliedstaaten ist, nach weiteren Beratungen auf Regierungsebene, für Mai 2004 vorgesehen.
Besonders hohe Wellen geschlagen hatte auch verbandsintern die Diskussion um die Aufnahme eines Gottesbezuges in die Präambel der Verfassung.

Bundes­vor­stand gegen Gottesbezug

Der Bundesvorstand hatte sich daher entschieden, genau wie bereits in der vor einigen Jahren geführten Debatte um die EU-Grundrechtecharta, erneut und eindeutig gegen einen expliziten Gottesbezug Stellung zu beziehen. Damit unterstreicht die HU ihre über viele Jahre gewachsene Überzeugung von einer klaren Trennung von Staat und Kirche.
In persönlichen Anschreiben an die deutschen Mitglieder des Konvents hat sich deshalb der Bundesvorstand für die Unter-stützung der bereits vom Dachverband Freier Weltanschau-ungsgemeinschaften e.V. ausgearbeiteten „Forderungen für die neue Verfassung Europas“ ausgesprochen. Darin wird unter anderem gefordert, „einen wie auch immer formulierten Bezug in der Präambel oder an anderer Stelle der Verfassung zu einem Gott oder vorrangig zu einer christlich-abendländischen Tradition Europas“ abzulehnen.
Die vom Konvent nunmehr verabschiedete Entwurfsfassung des zweiten Absatzes der Präambel lautet wie folgt: „Schöpfend aus den kulturellen, religiösen und humanistischen Überlieferungen Europas, deren Werte, die in Europas Erbe nach wie vor lebendig sind, die zentrale Stellung des Menschen und die Vorstellung von der Unverletzlichkeit und Unveräußerlichkeit seiner Rechte sowie vom Vorrang des Rechts in der Gesellschaft verankert haben (…)“
                                                                                         Nils Leopold

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