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Ist eine Patien­ten­ver­fü­gung nicht schon nach aktueller Rechtslage verbind­lich?

21. Januar 2009

Grundsätzlich: Ja! Das hat der Bundesgerichtshof mehrfach durch Rechtsprechung bestätigt. Die Wirksamkeit der Patientenverfügungen leitet sich aus dem Selbstbestimmungsrecht der Patienten ab, dass auch bei medizinischen Behandlungen gilt.

Kein Mensch darf gegen seinen Willen zu einer Behandlung gezwungen werden, auch wenn der Eingriff lebenserhaltend ist. Medizinische Eingriffe ohne Zustimmung des Patienten sind eine Körperverletzung.

Die Reichweite und die konkrete Anwendung von Patientenverfügungen sind in der Praxis aber noch umstritten: Viele Ärzte weigern sich, eine vorgelegte Patientenverfügung anzuer-kennen, weil sie glauben, dass sie sich mit dem Abbruch einer Behandlung oder dem Behandlungsverzicht strafbar machen könnten. Diese Unsicherheiten zu beseitigen und Rechtsklarheit für alle Beteiligten zu schaffen, muss Ziel eines Gesetzes ein.

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