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Meinungs­frei­heit ist kein Freibrief für Rechts­ex­tre­misten

29. Juli 2004

Humanistische Union begrüßt Karlsruher Entscheidung für Meinungsfreiheit

Zur heute veröffentlichten Begründung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 2004 über die Aufhebung eines Versammlungsverbots gegen die NPD erklärt die Humanistische Union:

Die Humanistische Union begrüßt die heute veröffentlichte Begründung des Bundesverfassungsgerichts zur Aufhebung des Versammlungsverbots einer NPD-Kundgebung. Ihr Bundesvorsitzender Reinhard Mokros warnt vor einer voreiligen Kritik an den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichtes: „Die Richter wollen damit nicht die NPD stärken, sondern das Grundrecht auf Meinungsfreiheit schützen.“ Der Beschluss dürfe nicht als „Freibrief für Neonazis“ verstanden werden. „Das Gericht hat Möglichkeiten aufgezeigt, zum Schutz der Rechte anderer einzugreifen“, so Mokros. Die heute vorgelegten Begründung des Beschlusses untermauert aus Sicht der Humanistischen Union eine mutige Entscheidung. Das Bundesverfassungsgericht hatte ein Versammlungsverbot gegen eine Demonstration der NPD am 26. Juni 2004 in Bochum aufgehoben, die unter dem Motto „Keine Steuergelder für den Synagogenbau. Für Meinungsfreiheit.“ stand. Obwohl zu erwarten war, dass von dieser Demonstration neonazistische Äußerungen ausgehen würden, stellt das Gericht in aller Deutlichkeit fest: „Das Grundrecht der Meinungsfreiheit ist ein Recht auch zum Schutz von Minderheiten; seine Ausübung darf nicht (…) unter den Vorbehalt gestellt werden, dass die geäußerten Meinungsinhalte herrschenden sozialen oder ethischen Auffassungen nicht widersprechen.“ Damit hat das Gericht eine Lanze für die Meinungsfreiheit gebrochen.

Zugleich beobachtet die Humanistische Union mit großer Sorge die zunehmende Präsenz rechtsextremistischer Meinungskundgebungen im öffentlichen Raum. Aus diesem Grund appelliert der Bundesvorsitzende Reinhard Mokros an die Polizei, alles zu vermeiden, was den Eindruck erwecken könnte, die „Staatsgewalt sei auf dem rechten Auge blind“. Die Bevölkerung reagiert mit Unverständnis, wenn gegen „linke Gegendemonstranten“ wegen formaler Verstöße Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, während Rechtsextremisten unbehelligt „unter Polizeischutz“ versammlungsrechtliche Auflagen ignorieren.

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