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Vermerk des Europä­i­schen Rates zum Entwurf eines Rahmen­be­schlusses

23. November 2004

Mit diesem Vermerk nimmt der Europäische Rat Stellung zum am 28. April 2004 von Frankreich, Irland, Schweden und dem Vereinigten Königreich vorgelegten Vorschlag für einen Rahmenbeschluss über die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten für die Zwecke der Vorbeugung, Untersuchung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten (Dok. 8958/04). [Dok. 15908/04]

Der Vorsitz des Europäischen Rates ersucht den Rat der EU, den Anwendungsbereich des Instruments hinsichtlich der Daten zu prüfen, die gemäß dem Rahmenbeschluss vorrätig gespeichert werden sollen. Nach Auffassung des Europäischen Rates trage der Vorschlag für den Rahmenbeschluss der berechtigten Besorgnis Rechnung, dass die technischen Innovationen im Bereich der Telekommunikation zur Ausübung von Straftaten genutzt werden und dass dies bei der Verbrechensbekämpfung Schwierigkeiten bereiten kann. Das Thema der Vorratsdatenspeicherung sei aber wegen der Rechtslage auf EU- und EG-Ebene, der Unterschiede zwischen den einzelstaatlichen Regelungen und der komplexen technischen Aspekte äußerst kompliziert. In politischer Hinsicht sei das Normsetzungsvorhaben auch deswegen heikel, weil dabei der Datenschutz, der Schutz der Privatsphäre sowie die Interessen der Dienstanbieter berücksichtigt werden müssen.

Dem Vermerk ist zu entnehmen, dass sich die Mehrheit der Delegationen für eine Regelungsoption ausgesprochen hat, wonach die Speicherungspflicht der Dienstanbieter für alle in einer Liste aufzuführenden Daten gelten solle, vorausgesetzt diese Daten werden von den Anbietern bei der Bereitstellung des betreffenden Telekommunikationsdienstes verarbeitet. Nur eine Minderheit der Delegationen hatte sich für eine alternative Lösung ausgesprochen, wonach die Verpflichtung zur Vorratsspeicherung auf solche Daten beschränkt sein soll, die von den Dienstanbietern zu Rechnungszwecken, zu kommerziellen und anderen rechtmäßigen Zwecken gespeichert werden. Der Vorteil der von der Mehrheit bevorzugten Variante sei, dass sie zu mehr Zuverlässigkeit bei der Vorratsspeicherung der betreffenden Daten führe, da der Umfang der zu speichernden Daten nicht von der Geschäftspraxis einzelner Telekommunikationsunternehmen abhängig gemacht wird. Der Rat wird ersucht, sich bei der weiteren Prüfung des Vorschlags auf die von der Mehrheit der Delegationen unterstützte Lösungsoption zu stützen.

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