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Was ist der Unterschied zwischen aktiver, passiver und indirekter Sterbe­hilfe?

21. Januar 2009

In Deutschland sind bisher die passive und die indirekte Sterbehilfe legal, die aktive Sterbehilfe dagegen wird nach § 216 Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren geahndet.

Bei der aktiven Sterbehilfe handelt es sich um eine gezielte Tötung auf Wunsch des Betroffenen. Ihre ethische Begründung findet die aktive Sterbehilfe im ausdrücklichen Willen des Betroffenen nach dem Lebensende. Insofern unterscheidet sich die aktive Sterbehilfe von der „Tötung unwerten Lebens“, die insbesondere im Dritten Reich praktiziert wurde und nichts mit dem Wunsch der Getöteten gemein hatte. ´

Als indirekte Sterbehilfe wird eine ärztliche Behandlung bezeichnet, deren unbeabsichtigte, schmerzlindernde Folge lebensverkürzend ist. Indirekte Sterbehilfe ist zulässig und wurde in einer Entscheidung des BGH aus dem Jahr 1996 bestätigt. 

Passive Sterbehilfe bezeichnet den Verzicht lebensverlängender Maßnahmen wie künstliche Ernährung und Beatmung, wenn sie dem Willen des Patienten entspricht. Die passive Sterbehilfe ist auch dann zulässig, wenn auf ausdrücklichem Wunsch des Patienten eine lebensverlängende Behandlung abgebrochen oder unterlassen wird, selbst wenn eine Chance auf Heilung besteht und sie aus medizinischer Sicht indiziert ist. Passive Sterbehilfe heißt keines-wegs, dass der behandelnde Arzt jegliche Behandlung einstellt.

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