Beitragsbild Verfassungsmäßigkeit und Umsetzung der EuGH-Urteile zu
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Verfas­sungs­mä­ßig­keit und Umsetzung der EuGH-­Ur­teile zu "Egenberger" und "Chefarzt"

Auf dem ersten Podium der 5. Berliner Gespräche über das Verhältnis von Staat, Religion und Weltanschauung diskutierten am 27. November 2020:

Oberkirchenrat Detlev Fey, Referatsleiter Arbeitsrecht und Organisationsberatung bei der Evangelischen Kirche in Deutschland; Peter Stein Rechtsanwalt und ehem. Richter am Arbeitsgericht Hamburg, Vetreter der Klägerin im Egenberger-Verfahren vertrat er beim EuGH und beim BAG; Prof. Dr. Antje von Ungern-Sternberg Inhaberin des Lehrstuhl für deutsches und ausländisches öffentliches Recht, Staatskirchenrecht und Völkerrecht an der Universität Trier; Christian Waldhoff Professor für Öffentliches Recht und Finanzrecht an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin an. Moderation: Sven Lüders ehem. Geschäftsführer der Humanistischen Union und Geschäftsführer des Forschungsinstituts für öffentliche und private Sicherheit an der HWR Berlin.

Im ersten Panel wurde die Frage der Abgrenzung diskutiert – wie kann die weltliche, die gerichtliche von der kirchlichen Ordnung im Arbeitsrecht abgegrenzt werden? Wie weit dürfen Gerichte in Arbeitsverhältnisse hinein prüfen, ob es bestimmte Loyalitätspflichten geben darf und ob eine Stelle eine sogenannte Verkündigungsnähe hat oder nicht? Als zweites ging es um die die Frage nach der Kirchenklausel, also welchen Status das Selbstbestimmungsrecht oder das Selbstverwaltungsrecht der Kirchen hat? Inwiefern muss es vom europäischen Recht als Status quo, als Bereichsausnahme hingenommen werden? Und schließlich die Frage der Kompetenzabgrenzung: Findet hier eine Kompetenzübertretung seitens der europäischen Gerichte, seitens des europäischen Rechts statt oder ist das hinzunehmen?

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