Schule & Religion

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„Es ist nicht Aufgabe des religionsneutralen Staates, in einem von ihm verantworteten Unterricht religiöse oder weltanschauliche Unterweisung zu betreiben.Ein Religionsunterricht nach den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften ist am religiösen Bekenntnis ausgerichtet. Da zu ihm niemand gezwungen werden kann, ist auch der Zwang zu einem Ersatz unzulässig.Wenn der Staat angesichts der kulturellen Vielfalt der modernen Gesellschaft Unterricht über die vielfältigen religiösen Überzeugungen anbietet, muß dieser Unterricht allen Schülern und Schülerinnen offen stehen.“(aus: Humanistische Union e.V., Trennung von Staat und Kirche. Thesen der Humanistischen Union. HU-Schriften 21, München 1995)

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