Gespräche über das Verhältnis von Staat, Religion und Weltanschauung
Die Humanistische Union tritt für eine strikte Trennung von Staat und Kirchen ein. Der Staat soll allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften die uneingeschränkte Freiheit zum Bekenntnis und zur Ausübung ihres Glaubens in gleicher Weise gewähren. Gläubige aller Religionen sollen ebenso wie Ungläubige aller Schattierungen ihre geistigen und geistlichen Kräfte frei entfalten und ungehindert nach ihren eigenen Vorstellungen und Regeln leben können. Der Staat schützt diese Freiheiten. Er darf einzelne Religionsgemeinschaften nicht privilegieren. Seine Macht darf er nicht mit ihnen teilen.
Mit den „Berliner Gesprächen“ hat die Humanistische Union ein Forum für die Auseinandersetzung über das Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften geschaffen. In ihnen sollen gegensätzliche Positionen zu diesem Themenkreis zur Geltung gebracht werden. Der freie und faire Diskurs unter streitbaren Köpfen kann zu neuen Einsichten führen, Vorbehalte und Ressentiments abbauen sowie Toleranz und gegenseitigen Respekt fördern. Auf den folgenden Seiten finden Sie die Ergebnisse der letzten drei „Berliner Gespräche“ dokumentiert:
5. Berliner Gespräche vom 27./28. November 2020
Quo vadis Kirchenarbeitsrecht?
Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen im Lichte aktueller Rechtsprechung zum kirchlichen Arbeitsrecht. Veranstaltungswebsite mit Videodokumentation hier.
4. Berliner Gespräche vom 22./23. Januar 2010
Fördert der Staat mit seinen Zahlungen an die Kirchen nur jene Sinnstiftung, zu der er nach Wolfgang Böckenfördes Diktum selbst nicht in der Lage ist? Wie verhalten sich die verfassungsrechtlichen Gebote der Ablösung von Staatsleistungen und der Gleichbehandlung aller Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften mit der einseitigen Förderpraxis? Diesen Fragen widmeten sich die IV. Berliner Gespräche. Sie fanden in Kooperation mit der Friedrich-Naumann-Stiftung statt. Ihre Ergebnisse finden Sie hier dokumentiert. Mehr…
3. Berliner Gespräche vom 13. April 2007
Die Grund- und Menschenrechte bestimmen nicht nur das Verhältnis jeder einzelnen Religion oder Weltanschauung gegenüber dem Staat. Die Anerkennung der Religionsfreiheit aller Menschen, die Gleichbehandlung ihrer religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen beeinflusst auch das Verhältnis der Glaubensgemeinschaften untereinander. Welche Konsequenzen das für das religiös/weltanschauliche Miteinander in unserer Gesellschaft hat, war Thema der III. Berliner Gespräche. Sie fanden am 13. April 2007 in der Potsdamer Staatskanzlei mit freundlicher Unterstützung der Brandenburgischen Landeszentrale für politische Bildung statt. Die Vorträge und Diskussionen der Veranstaltungen finden Sie auf den folgenden Seiten dokumentiert. Mehr…