Beitragsbild Papst jetzt Bestandteil der freiheitlich-demokratischen Grundordnung?
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Papst jetzt Bestandteil der freiheit­lich-­de­mo­kra­ti­schen Grund­ord­nung?

04. Juni 2012

Mitteilungen Nr. 215/216 (Heft 1/2012), S. 18

Papst jetzt Bestandteil der freiheitlich-demokratischen Grundordnung?

Unser Freiburger Mitglied Udo Kauß (links) begrüßte unter Einsatz päpstlicher Erkennungszeichen (rote Schuhe und ebensofarbige Kondome) den Papst bei seinem Besuch im September vergangenen Jahres.

Der Papstbesuch beschäftigte im vergangenen Jahr neben Parlament und Bundesverfassungsgericht zahlreiche Staatsorgane – so auch das baden-württembergische Landesamt für Verfassungsschutz. In seinem gewohnt sachkundigen Bericht über verfassungsfeindliche Aktivitäten 2011 im Ländle spricht das Amt von „(d)emonstrative(n) Aktionen von Linksextremisten aus Anlass des Besuchs von Papst Benedikt XVI. in Freiburg“. (S. 180)

Der Nicht-(Ein-)Geweihte reibt sich verwundert die Augen. Was war passiert? Die Verfassungsschützer klären auf: „Die autonome Szene Freiburg warf dem Papst vor, mit [der Piusbruderschaft] zu sympathisieren. Sie erklärte, den Papstbesuch nutzen zu wollen, um massiv gegen die „Piusbruderschaft“ und deren Verbindungen zum Papst vorzugehen.“ (S. 230) Ein linkes Aktionsbündnis nehme den Papstbesuch zum Anlass, um „grundsätzliche Kritik an Religion, Kirche und den gesellschaftlichen Verhältnissen“ vorzubringen.

Das ist natürlich überhaupt nicht okay und muss aufmerksam beobachtet werden. Kleingeister würden jetzt fragen, warum unsere Verfassungsordnung durch demonstrative Aktionen, Religionskritik und derlei Zeug bedroht wird und woher der Verfassungsschutz das Recht nimmt, sich mit solchen Dingen zu beschäftigen. Die nerven!  Hat der Benedikt doch gerade in Berlin erklärt, dass unsere ganze Rechtsordnung gewissermaßen am religiösen Faden hängt.

Am Ende konnten die Schlapphüte Entwarnung geben: „Insgesamt verlief der Besuch des Papstes in Freiburg störungsfrei.“ (S. 231)

Gott sei Dank!

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