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Darf der Staat Computer hacken?

09. Januar 2007

Das neue Verfassungsschutzgesetz in NRW erlaubt den heimlichen Zugriff auf private Computer – ein Verstoß gegen das Grundgesetz, meint der Jurist Fredrik Roggan.

Interview von Rainer Kellers mit Dr. Fredrik Roggan bei web.de vom 09.01.2007

… Was ist daran so falsch?

F.R.: Die so genannte Online-Durchsuchung ist nach meiner Einschätzung unverhältnismäßig, wenn man bedenkt, welche Inhalte auf diese Weise heimlich erlangt werden können.

… Also halten Sie den Computer für genauso schutzwürdig wie die eigene Wohnung?

F.R.: Das kann man so nicht sagen. Aber der PC ist doch immerhin ein Ort, an dem Informationen lagern könnten, von denen man nicht möchte, dass sie einer staatlichen Bewertung unterliegen.

Der Verfassungsschutz sagt, dass rein private Daten tabu sind.

F.R.: Das steht allerdings so nicht im Gesetz. … Die klare Trennung, die vorgegeben wird, gibt es in der Realität nicht. Und das wird auch bei uns in der Beschwerde eine Rolle spielen.

… Das neue Gesetz erlaubt dem Verfassungsschutz nämlich, auch an Kommunikation im Netz teilzunehmen. Beispielsweise darf er in Chat-Räumen mitdiskutieren. Man kann sich nun fragen, welchen Einfluss der Verfassungsschutz auf Beobachtungsobjekte ausübt. Denken Sie nur an das NPD-Verbotsverfahren.

… Wie schätzen Sie die Erfolgschancen Ihrer Beschwerde ein?

F.R.: Ich rechne relativ fest mit einem Erfolg. Es gibt viele Angriffspunkte in dem Gesetz. Uns ist wichtig, dass das Gesetz nicht Vorbild für eine Bestimmung auf Bundesebene wird. Allerdings kann es einige Jahre dauern, bis das Bundesverfassungsgericht ein Urteil spricht. Wenn es dem Verfahren nicht eine besondere Bedeutung beimisst, kann so etwas drei Jahre dauern.

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