Pressemeldungen / Staat / Religion / Weltanschauung / Kirche & Finanzen

Humanis­ti­sche Union kritisiert Staats­leis­tungen an die Kirchen scharf

Die Staatsleistungen gehen auf die Säkularisation von Kircheneigentum in der Zeit Napoleons zurück und sollten bereits laut der Weimarer Verfassung abgelöst werden. Dieser Verfassungsauftrag wurde 1949 in das Grundgesetz übernommen und ist bis heute nicht eingelöst. Sie werden sich nach unseren Berechnungen im Jahr 2023 auf einen Betrag von 602 Millionen Euro belaufen. Dies sehen die Haushaltspläne der Länder – mit Ausnahme der Stadtstaaten Hamburg und Bremen – vor, wie aus unserer diesjährigen Aufstellung hervorgeht.

02. März 2023

Die Humanistische Union, als älteste deutsche Bürgerrechtsorganisation, erstellt diese Aufstellung seit dem Jahr 2011. Vor dreißig Jahren, beispielsweise, lagen die Staatsleistungen noch bei 353 Millionen Euro.

Diese Staatsleistungen erfolgen aus allgemeinen Steuermitteln und sind unabhängig von den Kirchensteuereinahmen (jährlich derzeit 13 Milliarden Euro im Jahr). Sie erfolgen zusätzlich zu den öffentlichen Aufwendungen für kirchliche Einrichtungen wie Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen, Pflegeeinrichtungen, Militärseelsorge, Religionsunterricht und vieles andere mehr.

Die jährliche Steigerung der staatlichen Zahlungen richtet sich danach, wie die Bezahlung der Beamten sich entwickelt. Als besonders unverständlich sieht die Humanistische Union, dass die Staatsleistungen unabhängig von der Zahl der Kirchenangehörigen und unabhängig vom Bedarf der Kirchen sind. Seit 2023 liegt der Anteil der Kirchenmitglieder erstmals unter 50% der Bevölkerung, eine öffentliche Verwendungskontrolle findet nicht statt.

Die Höhe der jährlichen Staatsleistungen wird voraussichtlich von großer Bedeutung für den Inhalt des Gesetzes über die Ablösung der Staatsleistungen sein, welches die Regierungskoalition noch für diese Legislaturperiode angekündigt hat. Die bisherige Diskussion sah vor, dass die Länder den Kirchen abschließend eine Entschädigungszahlung in Höhe des Vielfachen der derzeitigen Staatsleistungen gewähren sollen; im Gespräch war ein Multiplikationsfaktor von 18,6 bis 40.

„Wir vertreten seit Langem die Auffassung, dass eine abschließende Entschädigung überhaupt nicht mehr in Betracht kommt, nachdem Bund und Länder es seit 100 Jahren nicht geschafft haben, dem Verfassungsgebot zur Ablösung der Staatsleistungen nachzukommen“, sagt dazu Johann-Albrecht Haupt, Beiratsmitglied der Humanistischen Union. „Seit 1949 sind mehr als 20,7 Milliarden Euro an die beiden großen christlichen Religionsgemeinschaften geflossen. Etwaige Entschädigungsansprüche der Kirchen sind damit mehr als ausreichend befriedigt worden.“

Andrea Zielinski, Vorstandsmitglied der Humanistischen Union: „Es ist nicht mehr vermittelbar, dass die Kirchen weiter öffentliches Geld erhalten sollen angesichts der Defizite bei der Bewältigung dringlicher öffentlicher Aufgaben: wie beim Umwelt- und Klimaschutz, der Kindergrundsicherung, der Verkehrsinfrastruktur, der Unterbringung von Flüchtlingen, und im Bildungsbereich, um nur Weniges zu nennen.“

 

Für Erläuterungen und Rückfragen stehen zur Verfügung:
Johann-Albrecht Haupt, 0160 – 977 369 72, jahaupt@gmx.de
Dr. Andrea Zielinski, zielinski@humanistische-union.de

 

Staatsleistungen 2023 – Aufstellung pro Bundesland

Staatsleistungen – jährliche Summen bis 2023

nach oben