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Infor­ma­ti­ons­frei­heits­ge­setz muss zügig verab­schiedet werden!

Mitteilungen18104/2003Seite 5

Mitteilungen Nr. 181, S.5

Seit 1998 kündigte die rot-grüne Bundesregierung bereits mehrfach an, ein Informationsfreiheitsgesetz auf Bundesebene realisieren zu wollen. Damit würde erstmals die Arbeit der Bundesbehörden ein Stück weit offener und transparenter: Denn Informationsfreiheits-gesetze sichern den voraussetzungslosen Zugang von Bürgerinnen und Bürgern zu den Akten der staatlichen Verwaltung.
Einige wenige Bundesländer verfügen bereits über derlei Gesetze, so NRW, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Berlin. Eine aktuelle, ausführlich kommentierte und erläuterte Ausgabe des NRW-Gesetzes bietet das Bildungswerk der HU, NRW an (dort zu beziehen).
Aber noch ist es nicht so weit: Innerhalb der Regierung findet offenbar ein heftiges Tauziehen um die Gestaltung des Gesetzes statt. Angekündigt wurde ein Entwurf für den Herbst diesen Jahres.
Die HU – seit 1980 engagiert mit der Thematik befasst – fordert, endlich das unwürdige Theater zu beenden und umgehend eine Regelung zu schaffen. Allerdings eine, die ihren Namen tatsächlich auch verdient. Keinesfalls darf es zu einer bloß symbolischen Regelung kommen, der es aufgrund von zahllosen Ausnahmeregelungen an Effektivität mangelt und die den derzeit vorhandenen politischen Wind zugunsten von mehr Demokratie und Transparenz staatlichen Handelns letztlich ungenutzt verpuffen lässt.
Die HU ist Teil einer gemeinsamen Initiative mit Netzwerk Recherche und Transparency International, deren Presseerklärung nachstehend dokumentiert wird.

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