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Zur Kopftuch-­De­batte: Pro Verbot

Mitteilungen18401/2004Seite 9

Mitteilungen Nr. 184, S.9

Zur Auffassung des Bundesvorstandes bei der Kopftuchdebatte äußert sich Diplom-Ingenieur Peter Bock aus Köln (Mitteilungen Nr. 183 S. 3/):

„Die Kleidung einer Lehrerin ist aber keine staatliche Veranstaltung, sondern Ausdruck ihrer persönlichen religiösen Entscheidung.“

Mit dieser wohl pfiffig gemeinten Feststellung hat sich der alte HU-Bundesvorstand in seiner Rechtsideologie verrannt. Es ist zu hoffen, dass der neue Vorstand dies möglichst schnell revidiert. Denn zu Ende gedacht werden mit dieser Feststellung sowohl der Ganzkörperschleier einer Muslimin als auch die Negativkleidung einer FKKlerin akzeptiert, solange sie mit Religion begründet würden. Lehrerinnen sind Außendienst-Mitarbeiterinnen des Staates und haben sich gut und unauffällige zu kleiden. Dieses Verhalten wird jedem Außendienstler in der Wirtschaft am ersten Berufstag beigebracht. Auffallende Kleidung und Haartracht dürfen den Kunden, der hierüber eventuell andere Vorstellungen hat, bei seiner Kaufentscheidung nicht negativ beeinflussen. Nur beim Staat, dessen Mitarbeiterinnen man, anders als in der Wirtschaft, zwangsweise ausgeliefert ist, soll jede Mitarbeiterin sich kleiden können wie sie will?

Bekanntlich sind in der Türkei Kopftücher in allen staatlichen Institutionen, auch bei Schülerinnen, verboten. Bei der Neutralität des Staates und seiner Repräsentanten sollten wir in Deutschland nicht hinter die Türkei zurückfallen! Nicht Religionstäter wie die Lehrerin Ludin, hinter der die verfassungsfeindlichen Organisationen Mille Görüs und Zentralrat der Muslime stehen, sind von der Humanistischen Union zu schützen, sondern Religionsopfer, muslimische Schülerinnen. Wenigstens im staatlichen Bereich müssen sie sich ohne Kopftuch frei bewegen können, haben am Sportunterricht und an Klassenfahrten wie andere teilzunehmen und wären damit wenigstens im schulischen Bereich der Unterdrückung durch ihre männlichen Verwandten entzogen.

Peter Bock, Köln

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