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Recht ist, was den Waffen nützt – Justiz und Pazifismus im 20. Jahrhundert

Mitteilungen18905/2005Seite 20

Buchbesprechung:

Herausgegeben von Helmut Kramer und Wolfram Wette

Aufbau-Verlag Berlin, 2004, 432 Seiten

Mitteilungen Nr. 189, S.20

Der Umgang der Justiz in Deutschland mit jenen Menschen, die sich gegen Krieg und Militarismus einsetzen, war in Deutschland oft von Unverständnis und Abneigung geprägt. Immer wieder wurden Pazifistinnen und Pazifisten mit juristischen Mitteln verfolgt. Dass der Bundestag die Deserteure der Wehrmacht erst 1997 und gegen den erbitterten Widerstand der Konservativen rehabilitiert hat, ist ein deutliches Beispiel.

Auch in der wissenschaftlichen Forschung findet eine Auseinandersetzung mit der Instrumentalisierung der Justiz zu politischer Verfolgung kaum statt. Umso interessanter und spannender ist darum das Thema des vorliegenden Buches. Der Band vereint Beiträge von Juristen und Historikern, eröffnet somit unterschiedliche Blickwinkel auf das Thema. Geboten werden Schlaglichter zur Geschichte des Pazifismus in Deutschland sowie vor allem Darstellungen von Gerichtsverfahren gegen Pazifistinnen und Pazifisten. Das Buch spannt einen Bogen vom wilhelminischen Kaiserreich über die Weimarer Republik und das 3. Reich bis hin zur DDR und der Bundesrepublik. Dabei gelingt der schwierige Spagat, die unterschiedlichen Epochen darzustellen, ohne in unzulässige Vergleiche zwischen den einzelnen Zeitspannen abzurutschen. Die Aufzählung der mit gerichtlichen Verfahren überzogenen Pazifisten und Kriegsgegner liest sich wie ein „who is who?“ der linken und linksliberalen Intelligenz des 19. und 20. Jahrhunderts.

Neben der Beschreibung prominenter Einzelschicksale werden auch grundsätzliche Merkmale der gerichtlichen Verfolgung untersucht: Ein Vergleich zwischen der Anzahl eingeleiteter Verfahren und der Zahl der tatsächlichen Verurteilungen legt den Schluss nahe, dass eigentliches Ziel der Anklagen gegen PazifistInnen nicht so sehr eine strafrechtliche Aufarbeitung der Sachverhalte waren, sondern dass sie vielmehr und vor allem von der Absicht der gesellschaftlichen Isolierung der Betroffenen geleitet waren.

In seinem Geleitwort stellt Hans-Jochen Vogel einen weiteren wichtigen Aspekt des Buches heraus: Der Band dokumentiert nicht nur das Versagen von Richtern und Gerichten in Deutschland bei der Aufgabe, Menschenrechte und rechtsstaatliche Prinzipien zu schützen. Zugleich werden auch jene (zu wenigen) Angehörigen der juristischen Berufe gewürdigt, die sich – ob als Anwälte oder Richter – gegen den jeweils herrschenden reaktionären Zeitgeist engagiert haben. Für eine demokratische, dem Schutz der Ideale von Freiheit, Gleichheit und Solidarität verpflichtete juristische Tradition ist die Erinnerung an sie unerlässlich.

Die in dem Band versammelten Aufsätze bieten somit einen guten Überblick über den Umgang der Justiz in Deutschland mit pazifistischem Gedankengut. Zum anderen leisten sie einen eigenen Beitrag zur Rechtskultur in diesem Land.

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