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Aktuelle Stellung­nahmen der HU

Mitteilungen22905/2016Seite 10

in: HU-Mitteilungen Nr. 229 (2/2016), S. 10/11

Stellung­nahme zur Erweiterung des Sexual­straf­rechts: Schließung von Schutz­lü­cken bei Verge­wal­ti­gungen (§§ 177-179 StGB)

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hatte im Dezember 2015 einen Referentenentwurf vorgelegt, mit dem Schutzlücken im deutschen Strafrecht beim Tatbestand der Vergewaltigung geschlossen werden sollen. Mit den neu gestalteten § 179 Abs. 1 Nr. 1 und 3 werden Vergewaltigungen auch dann strafbar sein, wenn das Opfer keinen nachweisbaren Widerstand geleistet hat, weil der Täter bspw. Überraschungsmomente ausnutze oder das Opfer bedroht und eingeschüchtert hat.

Die Stellungnahme der HU regt eine grundsätzliche, systematische Reform des Sexualstrafrechts an. Die Grundannahme des Gesetzentwurfs, wonach eine Lücke im Straftatbestand für die mangelnde Strafverfolgung bzw. Verurteilung von Vergewaltigungen maßgeblich sei, wird bezweifelt. Bisher gebe es dafür keine fundierten Erhebungen, sondern nur Fallbeispiele, die von verschiedenen Seiten für bzw. gegen eine Strafverschärfung ins Feld geführt werden. Grundsätzliche Bedenken werden auch gegen die Formulierung des Tatbestands in § 179 Abs. 1 Nr. 3 erhoben, da sie allein darauf baut, wie das mutmaßliche Opfer die Situation subjektiv wahrnimmt. Dies widerspreche der gebotenen Normenklarheit, da objektive Kriterien für die strafbare Handlung fehlen.

Stellungnahme vom 19.2.2016,
erarbeitet von Mara Kunz

Stellung­nahme zu Entwürfen für Islam-­Staats­ver­träge (Nieder­sachsen)

Die niedersächsische Landesregierung hat Ende 2015 die Entwürfe für Staatsverträge mit der Islamischen Religionsgemeinschaft DITIB, der SCHURA und den Alevitischen Gemeinden Niedersachsens vorgelegt. Die Verträge gewähren nach dem Vorbild der Staatskirchenverträge besondere Rechte für die Religionsgemeinschaften, etwa bei Feiertagsregelungen, der Mitbestimmung in Rundfunk- und Fernsehgremien und dergleichen mehr.

Die Stellungnahme der HU kritisiert, dass viele der vorgeschlagenen Regelungen überflüssig seien (weil bereits andernorts vereinbart). Zudem sei die Zusicherung in Form eines Staatsvertrages grundsätzlich undemokratisch, weil Parlament und Öffentlichkeit von den Verhandlungen weitgehend ausgeschlossen bleiben, während die begünstigten Verbände allein mit der Regierung verhandeln dürfen. Einige der vorgesehenen Zusicherungen, etwa die Finanzzuschüsse für die Geschäftsstellen von DITIB und SCHURA i.H.v. 100.000 € jährlich für den Zeitraum von fünf Jahren, werden als offen verfassungswidrig eingestuft, weil sie das Gebot staatlicher Neutralität in religiösen Fragen verletzen.

Stellungnahme vom 23.2.2016,
erarbeitet von Johann-Albrecht Haupt

Stellung­nahme zur Einführung eines Landes­-­Po­li­zei­be­auf­tragten (Schles­wig-Hol­stein)

In Schleswig-Holstein hat die Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und SSW einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem der Aufgabenbereich des Bürgerbeauftragten erweitert, er künftig auch als Polizeibeauftragter des Landes tätig werden soll (Drs. 18/3655). Dagegen wendet sich die CDU-Fraktion, die in einem Polizeibeauftragten ein Misstrauensvotum gegenüber der Polizei sieht (Drs. 18/3642).

Die Stellungnahme der HU betont den verfassungsrechtlichen Anspruch auf die Kontrolle staatlichen Handelns (Art. 1 Abs. 3 GG), die in besonderem Maße für das polizeiliche Handeln gelte, da Polizisten teilweise Zwangsbefugnisse ausüben und gegen ihre Aufforderungen auch kein Rechtsschutz mit aufschiebender Wirkung möglich sei. Die Wahrnehmung der Aufgaben eines Polizeibeauftragten durch den Bürgerbeauftragten – der bereits jetzt für Fragen des Sozialrechts, der Gleichbehandlung sowie der Kinder- und Jugendhilfe zuständig ist – wird als potenzielle Überlastung des Amtes gesehen. Die Einführung eines Polizeibeauftragten wird grundsätzlich begrüßt, einzelne verbesserungswürdige Details der gesetzlichen Regelung benannt.

Stellungnahme vom 24.2.2016,
erarbeitet von Anja Heinrich

Stellung­nahme zum Einsatz von Body-Cams bei der Polizei (Schles­wig-Hol­stein)

Der Innenausschuss des Landestags von Schleswig-Holstein führte eine Sachverständigen-Anhörung zum umstrittenen Einsatz von Body-Cams bei der Polizei durch. Grundlage der Anhörung waren zwei Anträge der CDU (die den unverzüglichen Einsatz bei der Landespolizei forderte, Drs. 18/3849) sowie der Fraktion der Piraten (die das ablehnt, Drs. 18/3886).

In ihrer Stellungnahme für die HU hinterfragt Anja Heinrich zunächst, ob aus der Polizeilichen Kriminalstatistik eine zunehmende Gewaltbereitschaft gegen Polizisten und damit der von der CDU behauptete Handlungsbedarf abzulesen ist. Zahlreiche Gründe werden angeführt, die dagegen sprechen, dass Body-Cams geeignet sind, Übergriffe gegen Polizeibeamte bzw. umgekehrt das Fehlverhalten von Polizisten gegen Bürger zu verringern. Auch die Ergebnisse eines hessischen Modellprojektes zum Body-Cam-Einsatz sind schlussendlich zu wenig aussagekräftig, um die Wirksamkeit des Instruments beurteilen zu können.

Stellungnahme vom 6.5.2016,
erarbeitet von Anja Heinrich

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