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Aktuelle Stellung­nahmen der HU

Mitteilungen23308/2017Seite 8

in: Mitteilungen Nr. 233 (3/2017), S. 8

Hessen: Reform der Landes­ver­fas­sung

Seit März 2016 erarbeitet eine vom Hessischen Landtag eingesetzte Enquetekommission („Verfassungskonvent“) Vorschläge zur Erneuerung der Hessischen Landesverfassung. Für eine Anhörung dieser Kommission am 16.2.2017 gab Vorstandsmitglied Martin Kutscha eine Stellungnahme ab, die sich v.a. mit der Aufnahme des Subsidiaritätsprinzips sowie den wirtschafts- und sozialpolitischen Staatszielbestimmungen befasst.

Die Stellungnahme kritisiert, dass mit der Verankerung des Subsidiaritätsprinzips ein Abbau wesentlicher Staatsfunktionen zu befürchten wäre, der nicht mehr zeitgemäß sei. Einerseits steigen die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an die Vorsorge- und Fürsorgeleistungen des Staates (etwa beim Schutz vor terroristischen Gefahren, vor der Umweltverschmutzung …); außerdem habe sich die Politik der weitgehenden Privatisierung öffentlicher Aufgabenbereiche der Daseinsvorsorge als ineffizient erwiesen und verschärfe zudem die soziale Ungleichheit.

Anhand des Sozialstaats und des Umweltschutzes plädiert Kutscha für die Beibehaltung bzw. Erweiterung der Staatszielbestimmungen in der Verfassung: Die Staatsziele seien hilfreiche Gegengewichte zu Individualrechten wie der Berufsfreiheit, der Freiheit des Eigentums; zudem ließen sich daraus im Einzelfall sogar individuelle Rechtsansprüche ableiten (wie bei der Sicherung des Existenzminimums).

Übersicht zu den Beratungen der Enquetekommission und den Sachverständigen-Gutachten:
https://hessischer-landtag.de/content/aktueller-beratungsstand.

Nieder­sach­sen: Verschlei­e­rungs­verbot für Schüle­rinnen

Der Landtag in Hannover berät derzeit über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG). In § 58 Abs. 2 NSchG soll eine Mitwirkungspflicht für alle Schülerinnen und Schüler verankert werden, die lt. Gesetzesbegründung vor allem darauf zielt, die Vollverschleierung von Schülerinnen zu verbieten. Der Entwurf folgt auf eine jüngst vom Bundestag verabschiedete Reform mehrerer Gesetze zum Verbot der Vollverschleierung im Öffentlichen Dienst, im Straßenverkehr und weiteren Bereichen, mit denen ein angeblich aus dem Grundgesetz abzulesendes Prinzip der „Kommunikation mit offenem Antlitz“ durchgesetzt werden soll.

Zu dem Gesetzentwurf hat Kirsten Wiese im Namen der HU Stellung genommen. Sie bezweifelt die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung, da in Niedersachsen nur sehr wenige vollverschleierte Schülerinnen bekannt sind, die die Schulen bisher nicht vor unlösbare Probleme stellten. Zudem bezweifelt sie die Angemessenheit der vorgeschlagenen Lösung, da ein Schulverweis verschleierter Schülerinnen kaum im Interesse der Gesellschaft und die gesetzliche Vorschrift auch zu unbestimmt sei, weil sie alle Formen der verweigerten Mitarbeit von Schüler/innen sanktioniere.

Die vollständigen Stellungnahmen sind auf der HU-Webseite abrufbar unter https://www.humanistische-union.de/themen/rechtspolitik/gutachten/ oder können über die Bundesgeschäftsstelle bezogen werden.

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