Publikationen / vorgänge / vorgänge 194: Fünfzig Jahre HU

Editorial

aus: vorgänge Nr. 194, Heft 2/2011, S. 1-3

Die älteste deutsche Bürgerrechtsvereinigung wird ein halbes Jahrhundert alt. Gegründet als gesellschaftliche Antwort auf die antiliberalen sozialen und kulturellen Verknöcherungen des Adenauerstaates, hat die Humanistische Union in den letzten fünfzig Jahren fachkundig und streitbar für bürgerliche Freiheiten und soziale Rechte, für eine Trennung von Staat und Religion und gegen Einschränkungen des Rechtsstaates .gekämpft.– ein Kampf, der durch die staatlichen Maßnahmen zur Terrorabwehr, die Fort-schritte der Kommunikationstechnologien und die Etablierung einer multireligiösen Gesellschaft an Bedeutung gewonnen hat. Für ihre Gründerzeit stehen so illustre Namen wie Gerhard Szczesny, Fritz Bauer, Alexander Mitscherlich, Ernst Topitsch, Erwin Scheuch, Kurt Sontheimer, Ossip K. Flechtheim – ein linksliberales Intellektuellen-Milieu, das auch den wissenschaftlich-kulturellen Boden für den parteipolitischen Linksliberalismus bereitete, der sich Ende der sechziger Jahre etablierte. Als Bürgerrechtsorganisation war die HU hernach und ist bis heute Teil der partizipatorischen Protest- und Bewegungsdemokratie, die sich in den letzten Jahrzehnten als Antwort auf ein repräsentatives System entwickelt hat, das zunehmend an eine Grenze stößt, die durch institutionelle Erosion, Legitimations- und Partizipationsverlust markiert ist. Die spezifischen Antworten der HU auf diese Entwicklung lagen weniger in der massenhaften Mobilisierung als vielmehr in der fachkundigen Expertise, mit der sie auf die Einschränkung von Freiheitsrechten reagierte. Diese Expertise begründet auch heute noch die Anerkennung, die ihr selbst ihre Gegner in der Sache zollen. Dem Wirken der HU ist dieses Heft gewidmet.

Die Bundesvorsitzende der HU Rosemarie Will sieht in einer kritischen Bestandsaufnahme die HU an einer Wegscheide, die markiert ist durch den Neueintritt vieler junger Aktiver und das allmähliche Abtreten jener Generation, deren Engagement bereits Ende der sechziger Jahre begann und die seitdem das Bild der HU geprägt hat. Dieser Übergang lasse sich nur in der reflektierten Aneignung dieser Geschichte meistern.

Norbert Reichling zeichnet die Geschichte der HU von ihren Anfängen als einer kulturkritischen intellektuellen Avantgarde des Vor-Achtundsechziger-Aufbruchs hin zu einer sachkompetenten und kampagnenfähigen Bürgerrechts-Organisation — eine Entwicklung, die sich nicht immer ohne Friktionen vollzog.

Fritz Sack reflektiert eine dieser Friktionen, die öffentliche und verbandsinterne Kontroverse um das Sexualstrafrecht, im Lichte des gesellschaftlichen und kriminalpolitischen Wandels in Deutschland und der eigenen fachlichen Positionierung als Kriminologe und der politischen als Mitglied des HU-Vorstandes — gleichermaßen eine Würdigung und Nachkritik zu fünfzig Jahren HU.

Armin Pfahl-Traugbehr erkennt im Humanismus eine Sinnressource, die ihn zur moralischen Grundlage der modernen Gesellschaft prädestiniert. Denn im Gegensatz zu religiösen Leitbildern ist er demokratietheoretisch weniger für Missbrauch anfällig, genießt in den gesellschaftlichen Beziehungen einen höheren Realitätsgehalt und ist über die verschiedenen Kulturen hinweg verallgemeinerbar.

Dieter Rulff geht dem deutschen Sonderweg in der Biopolitik nach. Gegen die vormundschaftliche Haltung des Staates in bioethischen Fragen, die sich normativ aus einer widerspruchsvollen Überdehnung des Würdebegriffs speist, setzt er einen gesetzgeberischen Liberalismus, der die Pluralität der gesellschaftlichen Moralvorstellungen zum Ausdruck kommen lässt.

Carsten Frerk hat recherchiert, welche staatlichen Leistungen noch immer an die Kirchen fließen, obwohl die Ansprüche bereits 200 Jahre alt sind und seit 90 Jahren der Verfassungsauftrag einer endgültigen Regelung besteht. Die Begründungen, mit denen die Zahlungen aufrechterhalten werden, sind ebenso hanebüchen wie die Summen horrend.

Barbara Laubenthal geht der Frage nach, wieso es in Deutschland nicht zu einer bürgerrechtlichen Bewegung illegaler Migranten gekommen ist, die der in Frankreich, Spanien oder der Schweiz vergleichbar wäre. Einen wesentlichen Grund sieht sie in der gemeinsamen (Kolonial-)Geschichte bzw. in der Tradition als Einwohnerland, welche den aufenthalts- und bürgerrechtlichen Ansprüchen der dortigen Migranten eine besondere Legitimation verleihen. An dieser fehlt es in Deutschland.

Für Sabrina Zajak hat sich durch die Verlagerungen politischer Entscheidungen auf Ebenen jenseits der nationalstaatlichen Parlamente das Verhältnis von konventionellen Formen politischer Partizipation und direkt-demokratischer Einflussnahme verschoben. Mit der Internationalisierung der Politik geht eine Ausweitung partizipativer Elemente und gleichzeitig eine Ent-Demokratisierung einher, weshalb es sinnvoll erscheint, die Beteiligungsmöglichkeiten an eine Stärkung der Repräsentation zu koppeln.

Jochen Roose konstatiert, dass der Europäisierung der Politik keinesfalls eine Europäisierung der Partizipation gefolgt ist, weder elektoral noch durch organisierte Interessenvertretung oder soziale Bewegungen. Als einen wesentlichen Grund macht er die Abwesenheit einer europäischen Öffentlichkeit und eine entsprechend schwach entwickelte europäische Zivilgesellschaft aus.

Markus Holzinger zeigt, dass sich die Tötung Osama bin Ladens in einem Graubereich zwischen der rechtlichen Regelung innerstaatlicher und außerstaatlicher Gewaltanwendung bewegte, der gekennzeichnet ist durch eine Informalisierung der Politik und in der Folge einer Informalisierung und Delegitimierung des Rechts, was den Grundsatz staatlicher Legitimität verletzt, dass der Staat diejenigen Regeln einhält, die er sich selbst auferlegt.

Joachim Perels nimmt das fünfzigjährige Bestehen von Amnesty International zum Anlass einer kritischen Würdigung, in der er das Erfolgsgeheimnis an der strikten Orientierung an einer völkerrechtlich verbindlichen Normengrundlage, einer nüchtern-zurückhaltenden Sprache bei den Fallschilderungen und einer Konzentration auf die Verletzung individueller Freiheitsrechte festmacht. Eine Ausweitung der Aktivitäten auf wirtschaftliche und soziale Rechte sieht er eher entsprechend kritisch.

Ein Essay von Tobias Auberger und Wolfram Lamping zur Auswirkung des Lissabon-Urteils auf die legislativen Kompetenzen der nationalen Parlamente und eine Rezension eines Buches über die saarländische Jamaika-Koalition von Herbert Mandelartz runden diese Ausgabe der vorgänge ab, zu der ich Ihnen eine anregende Lektüre wünsche.

Ihr
Dieter Rulff

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