Publikationen / vorgänge / vorgänge Nr. 218: Rückkehr zum gerechten Krieg?

Editorial

in: vorgänge Nr. 218 (Heft 2/2017), S. 1-4

Immer wenn ein bewaffnetes Kontingent der deutschen Bundeswehr zu einem Krisenschauplatz irgendwo auf der Welt in Marsch gesetzt wird, geschieht dies nur aus hehren Motiven. So wurde z. B. die Beteiligung an den – verharmlosend als „Luftschläge“ bezeichneten – Bombardierungen Restjugoslawiens im Jahre 1999 als „humanitäre Intervention“, als unverzichtbare Maßnahme zum Schutz akut bedrohter ethnischer Minderheiten hingestellt. Der „Hufeisenplan“ der serbischen Regierung, auf den die damaligen Außen- und Verteidigungsminister Joschka Fischer und Rudolf Scharping zur Begründung verwiesen, stellte sich allerdings schon kurze Zeit später als Fake heraus, als Erfindung westlicher Geheimdienste.

Der Historiker Wolfram Wette zeigt in diesem Heft, dass es sich hierbei keineswegs um einen Einzelfall handelte: Gezielt verbreitete Lügen haben immer wieder als Legitimation bei der Entfachung von Kriegen gedient, um politische Widerstände zu überwinden und um die Herzen der Menschen und ihre Opferbereitschaft für den angeblich unausweichlichen „Waffengang“ zu gewinnen. Schließlich hat die Zivilbevölkerung immer wieder am eigenen Leib erfahren müssen, welche Verheerungen die Furien des Krieges anrichten, wenn sie erst das eigene Territorium erreichen. Immanuel Kant hat daraus die kluge Schlussfolgerung abgeleitet, dass Kriege nur mit Zustimmung der Bürger begonnen werden dürften: „Wenn (…) die Beistimmung der Staatsbürger dazu erfordert wird, um zu beschließen, ob Krieg sein solle, oder nicht, so ist nichts natürlicher, als daß, da sie alle Drangsale des Krieges über sich selbst beschließen müßten (als da sind: selbst zu fechten, die Kosten des Krieges aus ihrer eigenen Habe herzugeben; die Verwüstung, die er hinter sich lässt, kümmerlich zu verbessern;…), sie sich sehr bedenken werden, ein so schlimmes Spiel anzufangen …“ [1] Aber gilt das Argument der Selbstbetroffenheit auch heute noch? Das militärische Engagement der Bundeswehr spielt sich weitab der Grenzen Deutschlands ab. Gleichwohl stoßen die Auslandseinsätze der Bundeswehr nach wie vor bei einer deutlichen Mehrheit der Bevölkerung auf Ablehnung. [2] Diese entspringt vielleicht der Einsicht, dass auch „wir“ von den Folgen entfernter Kriege betroffen sind – sei es in Gestalt nicht abreißender Terroranschläge, in Gestalt von Flüchtlingsströmen oder in Gestalt der Kürzung von Sozialausgaben zur Finanzierung weiterer Aufrüstung.

Eine wichtige Rolle bei der Legimitation des Streitkräfteeinsatzes spielt nach wie vor der Verweis auf die Notwendigkeit der – inzwischen global verstandenen – Verteidigung. [3] So wird denn auch die Entsendung einer Bundeswehreinheit nach Litauen als Schutz eines NATO-Staates vor der Bedrohung durch Russland gerechtfertigt. Zum Beleg für diese Bedrohung wird auf die Annexion der Krim sowie die Unterstützung Russlands für die Separatisten in der Ostukraine verwiesen. Derzeit erleben wir eine Renaissance des Kalten Krieges: Russland gilt – wieder einmal – als die Inkarnation des Bösen, dem alles zuzutrauen ist.

Vor gut 25 Jahren sah das noch ganz anders aus: Mit dem Zusammenbruch des Warschauer Pakts Ende der achtziger Jahre und der Wiedervereinigung Deutschlands schien der Kalte Krieg zwischen Ost und West und das gegenseitige Wettrüsten endgültig überwunden zu sein. Während sich viele Menschen über die erhoffte „Friedensdividende“ freuten, herrschte dagegen vor allem bei der US-amerikanischen Rüstungsindustrie Trauer. Deren Repräsentanten trafen sich 1993 mit der Clinton-Administration zu einer Runde, die als „letztes Abendmahl“ bekannt wurde – immerhin waren die Forschungs- und Beschaffungsaufträge der USA-Regierung um die Hälfte zurückgefahren worden. [4] Einflussreiche konservative Vordenker in den USA rührten allerdings schon damals die Trommeln für neue militärische Machtentfaltung: „Infolge ihres Sieges über das Reich des Bösen erfreuen die Vereinigten Staaten sich jetzt strategischer und ideologischer Dominanz … Oberstes Ziel der US-Außenpolitik sollte es sein, diese Dominanz zu erhalten und auszubauen“, schrieben William Kristol und Robert Kagan 1996. [5] Sie forderten u. a. eine deutliche Erhöhung des Verteidigungshaushalts. Auch sei wichtig, dass „die NATO stark, aktiv, geschlossen und unter entschieden amerikanischer Führung bleibt.“ Tatsächlich wurde die NATO in den folgenden Jahren Schritt für Schritt nach Osten erweitert, trotz der anderslautenden Versprechen gegenüber dem russischen Regierungschef Gorbatschow, der statt dessen für ein „gemeinsames europäisches Haus“ plädierte. Bis 2014 kauften die zwölf neuen Mitgliedsstaaten denn auch US-amerikanische Waffen im Wert von 17 Milliarden US-Dollar. [6] Nach den Berechnungen des unabhängigen Stockholmer Friedensforschungsinstituts SIPRI wurden 2016 weltweit 1.700 Milliarden US-Dollar für Militär ausgegeben, davon entfallen auf die NATO-Staaten und ihre Verbündeten (Israel, Australien, Südkorea, Japan u. a.) drei Viertel der weltweiten Rüstungsausgaben. [7] Die Rüstungsindustrie ist inzwischen also ihrer Sorgen enthoben.

Alexander Neu schildert, wie die großen Erwartungen an eine weltweite Durchsetzung des Gewaltverbots nach 1989 schnell enttäuscht wurden, nachdem die USA und die NATO ihre Ordnungsvorstellungen plötzlich ohne nennenswerten Widerstand durchsetzen konnten. In den späten 1990er Jahren entwickelte sich die Responsibility to Protect zur zentralen Argumentationsfigur für die Rechtfertigung militärischer Interventionen. Geht es nach ihren Befürwortern, so legitimieren übergeordnete Werte wie die Humanität und die Menschenrechte nicht nur militärische Interventionen in failing states, sie verpflichten andere Staaten geradewegs dazu, zur Vermeidung weiterer Opfer einzugreifen. Neu stellt den Aufstieg der Responsibility to Protect als moderne Form eines gerechtfertigten Krieges vor, die militärische Einsätze zwar mit über jeden Zweifel erhabenen Zielen begründen kann – aber am Ende doch nur die neue Variante eines bellum iustum sei, der erfahrungsgemäß keinen Frieden bringe.

Vor den Tücken der militärischen Interventionslogik sollte uns eigentlich das Grundgesetz schützen. Sein friedenspolitischer Kern – Artikel 26 – verbietet alle Handlungen, die das „friedliche Zusammenleben der Völker“ gefährden könnten, genauso wie das Führen eines Angriffskrieges. Dieser Kern wurde unter dem Eindruck zahlreicher Militäreinsätze seit 1992, denen sich die jeweiligen Bundesregierungen verpflichtet glaubten, vom Bundesverfassungsgericht zunehmend ausgehöhlt. Martin Kutscha stellt die Rechtsprechung des Gerichts zu den Auslandseinsätzen der Bundeswehr dar und beschreibt, wie das ursprünglich strikte Verbot durch die massive Erweiterung des Verteidigungsbegriffs, die Deklaration der NATO als System kollektiver Sicherheit und die globale Erweiterung des Sicherheitsanspruchs praktisch ausgehebelt wurde.

Gegenwärtig werden Bundeswehreinheiten u. a. in Afghanistan sowie im Luftraum über Syrien eingesetzt; damit soll der insbesondere vom sog „Islamischen Staat“ ausgehende internationale Terrorismus bekämpft werden. Dass der Syrien-Einsatz völkerrechtlich höchst problematisch ist, legt Bernd Hahnfeld in seinem Beitrag dar. Er setzt sich detailliert mit den Begründungen für die aktuellen Einsätze der Bundeswehr in der Anti-IS-Koalition in Syrien und im Irak auseinander, die er sowohl aus völkerrechtlicher wie aus Verfassungssicht äußerst kritisch beurteilt.

Die Anti-Terror-Kriege werden in besonderer Weise durch automatisierte Waffensysteme bestimmt – das allseits bekannte Leitbild dafür sind die sog. Drohnen. Bernhard Koch und Niklas Schörnig geben einen Überblick über die technologischen Entwicklungen in diesem Bereich – verbunden mit der Frage nach den ethischen Komplikationen, die sich aus deren Einsatz ergeben. Anhand der Theorien des gerechten Krieges erschließen sie den Diskurs über das Für und Wider automatisierter Waffensysteme, die eine präzisere und personalschonende Kriegsführung versprechen – und auf der anderen Seite immer mehr zivile Opfer in Afghanistan, Pakistan und im Jemen fordern. Koch und Schörnig befassen sich auch mit der Frage, ob es Ansätze für eine wirksame völkerrechtliche Kontrolle oder gar Ächtung bestimmter Systeme geben wird, und erlauben sich dabei eine leise Hoffnung.

Mit den aktuellen Bemühungen der Bundeswehr, die neuen Möglichkeiten der digitalen Kriegsführung auszuschöpfen, befasst sich Stefan Heumann. Er stellt den derzeitigen Aufbau eines Kommandos Cyber- und Informationsraum der Bundeswehr dar, das am Ende über 13.500 Einsatzkräfte verfügen soll. Ausführlich geht er darauf ein, was man unter sog. Cyber-Operationen der Militärs zu verstehen hat und welche Probleme sich dabei ergeben. Nach den vollmundigen Ankündigungen der Verteidigungsministerin ist zu erwarten, dass die Bundeswehr bei ihren Cyberaktivitäten die Grenzen ihres Verteidigungsauftrages sehr weit interpretiert – etwa wenn sie ausländische IT-Infrastrukturen einfach angreifen bzw. zerstören will, sofern von ihnen eine Gefahr für Deutschland ausgehe. Heumann warnt davor, die Probleme der Eigensicherung, der Lokalisierung sowie Zurechnung digitaler Angriffe auf die leichte Schulter zu nehmen – nicht zuletzt, weil sich Cyberoperationen schnell zu einem konventionellen Konflikt auswachsen können.

Einem anderen Aspekt des zunehmenden militärischen Engagements Deutschlands widmet sich Michael Daxner: Nach den zahlreichen Auslands- und Kampfeinsätzen der Bundeswehr gibt es mittlerweile in Deutschland mehr Veteranen als aktive Soldatinnen und Soldaten. Daxner gibt einen Überblick, welche Probleme diese Veteranen nach ihrer Rückkehr aus dem Einsatz haben, wie sich ihre Erfahrungen in Literatur und Kultur niederschlagen, wie sehr sie die gesellschaftlichen Diskussionen um das militärische Engagement des Landes beeinflussen und welche Forschungsansätze es zur Kultur der Veteranen gibt.

Um die Eigenlogik des Militärs geht es auch im Interview mit Florian Kling von der Vereinigung Darmstädter Signal, das besonders auf die (rechtsnationalen) Traditionslinien der Bundeswehr und deren Auswüchse eingeht.

Am Schluss des Schwerpunktes stehen zwei Beiträge, die Gegenpositionen zur Theorie und Praxis gerechtfertigter Kriege einnehmen. Ihre Logik speist sich aus dem Zweifel, ob mit der Bombardierung ganzer Städte und Regionen, mit den unvermeidbaren Opfern unter der Zivilbevölkerung („Kollateralschäden“) nicht eher eine neue Generation von Terroristen herangezüchtet wird, weil sich der Hass auf die Gesellschaften des „Westens“ immer tiefer bei den betroffenen Menschen eingräbt. Inwiefern gibt es Alternativen zum militärischen Engagement der NATO-Staaten? Die jüngst vom Bundeskabinett verabschiedeten außenpolitischen Leitlinien der Bundesregierung sollen alternative politische Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Ute Finckh-Krämer schaut sich an, ob die Leitlinien diese Erwartungen erfüllen können und als Gegengewicht zum einseitigen sicherheitspolitischen Konzept des Verteidigungsministeriums taugen. Ulrich Frey schließlich zeichnet die theologische Entwicklung des Konzepts eines „gerechten Friedens“ nach, das von verschiedenen Seiten in Ost und West als Leitbild der Friedensbewegung entwickelt wurde.

Wir wünschen Ihnen viele neue Einsichten und eine anregende Lektüre mit dieser neuen Ausgabe der vorgänge,

Martin Kutscha und Sven Lüders für die Redaktion.

Anmerkungen:

1 I. Kant, Zum ewigen Frieden, 1795, Reclam-Ausgabe 1984, S. 12.

2 Vgl. W. Rösch-Metzler, Wer Frieden will, braucht Kooperation, Blätter f. dt. u. intern. Politik 5/2015, S. 13.

3 Vgl. M. Kutscha, „Verteidigung“ – Vom Wandel eines Verfassungsbegriffs, Kritische Justiz 3/2004, S. 228 ff.

4 Vgl. A. Cockburn, Game on: Ost gegen West, Blätter f. dt. u. intern. Politik 2/2015, S. 60.

5 Zit . n. A. Cockburn a. a. O., S. 62.

6 Nach A. Cockburn a. a. O., S. 71.

7 Nach A. Pradetto, Der Krieg finanziert den Krieg, Blätter f. dt. u. intern. Politik 4/2017, S. 61 f.

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