Ein Anti-Diskriminierungs-Gesetz für die Bundesrepublik
herausgegeben von der Humanistischen Union e.V. Eigenverlag, HU-Schriften 8, 28 Seiten, München 1978
Verantwortlich: Heide Hering in Zusammenarbeit mit Gerd Hirschauer und Helga Killinger
Die Broschüre entstand unter Verwendung der Ergebnisse des Seminars „Ein Anti-Diskriminierungs-Gesetz für die Bundesrepublik“, welches die Humanistische Union im November 1977 anbot. An den Forderungen haben u.a. mitgearbeitet: Alexander Dix, Helga Einsele, Monika Kepurra, Rüdiger Lautmann, Sascha Meyrich, Claudia Pinl und Ursula Schmidbauer-Schleibner.
Die Bundesrepublik braucht ein Anti-Diskriminierungs-Gesetz
Warum ein Anti-Diskriminierungs-Gesetz? Warum eine Kommission für Chancengleichheit? Was ist Diskriminierung?
Forderungen zum Bereich Arbeit
Bestandsaufnahme – Gesetzesvorschläge – flankierende Maßnahmen (6-Stunden-Tag, Elternurlaub, Quotenregelung für Ausbildungs- und Arbeitsplätze)
Forderungen zum Geschäftsverkehr und Dienstleistungen
Diskriminierung von Frauen bei Banken, Versicherungen und staatlichen Transferleistungen, Vorschlag einer gesetzlichen Regelung
Forderungen zu Werbung und Medien
Bestätigung von Rollenklischees in den Medien und mangelnde Präsentation in der Öffentlichkeit, Formen der indirekten Diskriminierung, Kriterien für ein Anti-Diskriminierungs-Gesetz
Zusammenfassung des britischen Anti-Diskriminierungs-Gesetzes von 1975: Arten der Diskriminierung, Regelungen aus den Bereichen Arbeit/Erziehung/Dienstleistungen, Arbeit der Kommission
Bericht der Equal Opportunities Commission
Zusammenfassung des ersten Jahresberichtes der Kommission, die die Umsetzung des britischen Anti-Diskriminierungs-Gesetzes überwachen soll
Literaturhinweise zum Thema Diskriminierung sowie Bezugsquellen zum britischen Gesetz und den Berichten der Kommission