Themen / Rechtspolitik

Absolutes Folter­verbot muss auch in Deutschland gelten

28. August 2003

Bürgerrechtler fordern in der deutschen Folterdebatte internationale Organisationen zum Handeln auf

Vier große deutsche Bürgerrechtsvereinigungen wenden sich in einem gemeinsamen Schreiben an das Anti-Folter-Komitee des Europarates und an das Komitee gegen Folter bei den Vereinten Nationen. Die HUMANISTISCHE UNION, die GUSTAV-HEINEMANN-INITIATIVE, die INTERNATIONALE LIGA FÜR MENSCHENRECHTE und das KOMITEE FÜR GRUNDRECHTE UND DEMOKRATIE fordern darin die eigens für den Kampf gegen Folter geschaffenen internationalen Institutionen auf, in die nicht abreißende öffentliche Debatte um die Zulässigkeit von Foltermaßnahmen in Deutschland einzugreifen.

Der Vizepräsident der Frankfurter Polizei hatte im Oktober letzten Jahres dem Entführer eines elfjährigen Jungen Foltermaßnahmen für den Fall angedroht, dass dieser das Versteck des Entführungsopfers nicht freiwillig preisgebe. Der Junge war zu diesem Zeitpunkt bereits nicht mehr am Leben.

Die Bürgerrechtsvereinigungen kritisieren diejenigen Stimmen in der im Anschluss eröffneten Debatte, die von Zustimmung zur Folter bis hin zu halbherzigen Distanzierungen reichten. Gerade auch für Deutschland bestünde, so die Bürgerrechtler/Innen, das habe der Fall des Polizeipräsidenten deutlich gezeigt, nicht nur ein gewaltiger Aufklärungsbedarf über das Folterverbot, sondern auch über die verheerenden individuellen wie gesellschaftlichen Folgen von Foltermaßnahmen. Der teilweise verbreiteten Vorstellung der Möglichkeit von „ein bisschen Foltern für einen guten Zweck“ müsse mit aller Entschiedenheit entgegengetreten werden, so die Bürgerrechtler/Innen. Die Bürgerrechtsorganisationen fordern daher die internationalen Menschenrechtsgremien auf, sich auch gegenüber der Bundesrepublik Deutschland vernehmbar für die Durchsetzung des weltweit absolut geltenden Folterverbots einzusetzen.

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