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Ausein­an­der­set­zung um BKA-Reform noch nicht zu Ende: Humanis­ti­sche Union kündigt Unter­stüt­zung für Verfas­sungs­be­schwerde gegen neue Befugnisse der Bundes­ge­heim­po­lizei an

12. November 2008

Aus Anlass der für heute geplanten Verabschiedung des BKA-Gesetzes durch den Deutschen Bundestag erneuert die Humanistische Union ihre Kritik an dem Vorhaben. Zugleich kündigt die Bürgerrechtsorganisation an, eine Verfassungsbeschwerde gegen die neuen Aufgaben und Befugnisse für das Bundeskriminalamt zu unterstützen.

Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Humanistischen Union, Dr. Fredrik Roggan, erinnert an die zahlreichen Kritikpunkte gegenüber dem Gesetzentwurf, die bereits in der parlamentarischen Sachverständigenanhörung vorgebracht wurden: „Mit dem heute zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf erhält das BKA nicht nur zweifelhafte Befugnisse wie die zur sog. Online-Durchsuchung, sondern wird künftig auch im Vorfeld terroristischer Gefährdungen tätig. Die dem BKA übertragenen Aufgaben sind so weit gefasst, dass es in Zukunft unvermeidbar zu parallelen Ermittlungen beim BKA und den Landespolizeien kommen wird, selbst mit den Ermittlungen der Geheimdienste wird sich die Arbeit des BKA überschneiden. Das ist nicht nur ineffizient, sondern aus Sicht der Betroffenen – die ja keineswegs Terroristen sein müssen – auch unverhältnismäßig.

Überdies sieht Roggan in dem Gesetz eine bedenkliche Abkoppelung der Arbeit des BKA von der justiziellen Kontrolle durch die Bundesanwaltschaft: „Bislang vollzog sich die präventive Terrorabwehr durch das BKA unter der Herrschaft der Bundesanwaltschaft. Von dieser Kontrolle durch die Justiz wurde das BKA nun freigestellt, ohne diesen Kontrollverlust anderweitig auszugleichen. Das ist schon deswegen abzulehnen, weil das BKA durch seine neuen Befugnisse eher einem Geheimdienst als einer normalen Polizeibehörde ähnelt.

Kritisch äußerte sich Roggan auch zu der vorgesehenen Online-Durchsuchung privater Computer: „Es fehlt nicht nur der Nachweis, dass es dieser neuen Schnüffelmethode überhaupt zwingend bedarf. Das Gesetz versäumt es auch, die genauen Modalitäten der Online-Durchsuchungen festzuschreiben. Es wird deshalb in Zukunft immer wieder vorkommen, dass in die Computer völlig unverdächtiger Bürgerinnen und Bürger eingebrochen wird.“ Daran ändere auch die vorgesehene Evaluationsklausel nichts: Weder benenne der Gesetzgeber Kriterien dafür, wie die zu erwartende Durchsuchung der Rechner Unschuldiger mit den „Ermittlungserfolgen“ abzuwägen sind, noch haben die Untersuchungsergebnisse irgendeinen Einfluss auf die Geltungsdauer der Befugnisse.

Für den Fall, dass der Bundestag das Gesetz heute verabschiedet, hat die Journalistin Bettina Winsemann (Twister) Herrn Dr. Roggan mit der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz beauftragt. Winsemann gehörte bereits zu den Beschwerdeführern des erfolgreichen Verfahrens gegen die Online-Durchsuchung im Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen. Die Humanistische Union wird diese Beschwerde unterstützten.

Ausführliche Informationen zum Gesetzgebungsverfahren sowie die Stellungnahme der HU finden Sie im Internet unter: https://www.humanistische-union.de/shortcuts/bka.

Für Rückfragen steht Ihnen der Geschäftsführer der Humanistischen Union, Sven Lüders, unter Telefon 030 / 204 502 56 zur Verfügung.

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