Themen / Innere Sicherheit

Auskunft über TK-Ver­bin­dungs­daten verlängert

03. November 2004

Mitteilungen Nr. 187, S. 8

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 21. Oktober eine Regelung verlängert, die den Zugriff auf Telekommunikations-Verbindungsdaten erlaubt. (BT-Drucksache 15/3349) Durch die Bestimmungen nach § § 100g/100h StPO können die Strafverfolgungsbehörden von den TK-Betreibern (Telekom, Vodafone usw.) Auskunft darüber verlangen, wer, wann wie lange welche Rufnummern angerufen hat. Bei Mobilfunktelefonen können zusätzlich die Standortdaten abgefragt werden.

Die Humanistische Union hat sich nach dem Bekanntwerden der Pläne an die Mitglieder des Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag gewandt und sie zu dringenden Nachbesserungen aufgefordert. Vor allem die erneute Verlängerung ohne regelmäßige Berichtspflichten würde dazu führen, dass wir in drei Jahren vor der gleichen Situation stehen wie heute: eine Bewertung dieser schwerwiegenden Grundrechtseingriffe scheitert am fehlenden Zahlenmaterial.

Durch den engagierten Einsatz unseres Mitglieds Gerhard Saborowski konnte erreicht werden, dass die Regelung nicht – wie ursprünglich geplant – ohne Diskussion verabschiedet wird. Nach einer Vertagung einigte sich der Rechtsausschuss auf einen Entschließungsantrag, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, bis zum 30.6.2007 einen Bericht über die Anwendungen, Ergebnisse und die Anzahl der Betroffenen dieser Auskünfte abzugeben. In der abschließenden Parlamentsdebatte sprachen sich Petra Pau (PDS) und Jörg van Essen (FDP) nochmals für die gesetzliche Verankerung der Berichtspflicht aus. Die Regierungskoalition lehnte dies jedoch mit Verweis auf die dann nötige Zustimmung durch den Bundesrat ab.

Wir dokumentieren auf der folgenden Seite den Brief an die Abgeordneten des Rechtsausschusses. Die Reaktionen auf diesen Brief und der Ablauf des Beschlussverfahrens im Bundestag haben uns einmal mehr gezeigt, wie wichtig die bürgerrechtliche Aufmerksamkeit in solchen Punkten ist.

Schlag auf Schlag bei den Überwachungsgesetzen

Die Verlängerung der Regelungen in der Strafprozessordnung bildet den Auftakt für eine ganze Reihe weiterer Entscheidungen zu Abhör- und Auskunftsbefugnissen. Derzeit stehen folgende Gesetzesvorhaben zur Kommunikationsüberwachung an:

– Im November ist eine Novellierung der präventiven TK- und Postüberwachung durch das Zollkriminalamt geplant. (BT-Drucksache 15/3931)

– Bis zum 30. Juni 2005 läuft die Frist für die durch das Bundesverfassungsgericht eingeforderte Reform des „Großen Lauschangriffs“. Ein Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin liegt im Bundesrat vor. (BR-Drucksache 722/04)

– Auf europäischer Ebene liegen Pläne einer verdachtsunabhängigen Speicherung aller Verkehrsdaten für die Dauer von mind. einem Jahr vor. Von dieser Regelung wären alle Telefonverbindungen (inkl. Mobiltelefonie und SMS/MMS), alle Webseitenbesuche und Mailsendungen betroffen. Obwohl sich der Bundestag anlässlich der Reform des Telekommunikationsgesetzes gegen eine Vorratsspeicherung ausgesprochen hatte, ist die Haltung der Bundesregierung zu dieser Frage auf EU-Ebene noch offen. Die Humanistische Union unterstützt einen gemeinsamen Aufruf gegen diese Pläne. (siehe dazu auch den Bericht auf S.5)

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