Themen / Informationsfreiheit

Auszug aus dem Gebüh­ren­ver­zeichnis des Saarlandes

30. Juni 2009

Stand 2009 – Titel 455 Informationsfreiheitsgesetz

Auszug allgemeines Gebüh­ren­ver­zeichnis des Saarlandes

Nr.

Gegenstand

Gebühr Euro

455

Informationsfreiheitsgesetz

1. Auskünfte

1.1. mündliche und einfache schriftliche Auskünfte auch bei Herausgabe von wenigen Abschriften

gebührenfrei

1.2. Erteilung einer schriftlichen Auskunft auch bei Herausgabe von Abschriften

30 – 250

1.3 Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen

60 – 500

2 Herausgabe

2.1. Herausgabe von Abschriften

15 – 125

2.2. Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen

30 – 500

3. Einsichtnahme bei der Behörde einschließlich der erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen auch bei Herausgabe von wenigen Abschriften

15 – 500

4. Veröffentlichungen entsprechend § 11 des Informationsfreiheitsgesetzes

gebührenfrei

5. Vollständige oder teilweise Zurückweisung eines Widerspruches bis zur Höhe der für den angefochtenen Verwaltungsakt festgesetzten Gebühr

mindestens 30

Die Kosten für Kopien können jeweils in tatsächlicher Höhe als besondere Auslagen erhoben werden.

Quelle: Allgemeines Gebührenverzeichnis Saarland

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