Auszug aus dem Gebührenverzeichnis des Saarlandes
Stand 2009 – Titel 455 Informationsfreiheitsgesetz
Auszug allgemeines Gebührenverzeichnis des Saarlandes
Nr. | Gegenstand | Gebühr Euro |
455 | Informationsfreiheitsgesetz | |
1. Auskünfte | ||
1.1. mündliche und einfache schriftliche Auskünfte auch bei Herausgabe von wenigen Abschriften | gebührenfrei | |
1.2. Erteilung einer schriftlichen Auskunft auch bei Herausgabe von Abschriften | 30 – 250 | |
1.3 Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen | 60 – 500 | |
2 Herausgabe | ||
2.1. Herausgabe von Abschriften | 15 – 125 | |
2.2. Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen | 30 – 500 | |
3. Einsichtnahme bei der Behörde einschließlich der erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen auch bei Herausgabe von wenigen Abschriften | 15 – 500 | |
4. Veröffentlichungen entsprechend § 11 des Informationsfreiheitsgesetzes | gebührenfrei | |
5. Vollständige oder teilweise Zurückweisung eines Widerspruches bis zur Höhe der für den angefochtenen Verwaltungsakt festgesetzten Gebühr | mindestens 30 | |
Die Kosten für Kopien können jeweils in tatsächlicher Höhe als besondere Auslagen erhoben werden. |