Baden-Württemberg: Verfassungsbeschwerde gegen das Polizeigesetz
In: Mitteilungen 238 (1/2019), S. 15-16
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat mit Unterstützung des Chaos Computer Clubs Stuttgart (CCCS) und der Humanistischen Union Verfassungsbeschwerde gegen das Polizeigesetz Baden-Württemberg eingelegt.
Aus der Pressemitteilung der GFF vom 21. Dezember 2018:
Die Beschwerde richtet sich gegen die Gesetzesnovelle vom 28. November 2017, die der Polizei in Baden-Württemberg erlaubt, durch sogenannte Staatstrojaner die elektronische Kommunikation von Personen zu überwachen. Die Polizei darf mithilfe von Trojanern Fehler in der Hard- oder Software ausnutzen, die genauso auch Kriminellen für Cyberangriffe dienen können, statt auf die Schließung dieser Sicherheitslücken hinzuwirken. Das Gesetz setzt damit grundlegend falsche Anreize für die Arbeit der Polizeibehörden und gefährdet die IT-Sicherheit in Deutschland und weltweit.
Unter den Beschwerdeführer*innen sind neben dem CCCS selbst die Rechtsanwälte Dr. Udo Kauß und Michael Moos, die Journalisten Peter Welchering und Hinnerk Feldwisch-Drentrup, der Freiburger Online-Versandhandel für ökologisch nachhaltig und fair produzierte Mode zündstoff sowie die ISP Service eG, eine Einkaufsgesellschaft für Internet-Service-Provider. Sie alle sehen sich besonders gefährdet, Ziel von Cyberangriffen zu werden und befürchten bei einem Zugriff Konsequenzen auch für Dritte. Denn sie sind verantwortlich für die Daten ihrer Mandant*innen, Informant*innen und Kund*innen. Prozessbevollmächtigter und Verfasser der Beschwerdeschrift ist der Rechtswissenschaftler und Kriminologe Prof. Dr. Tobias Singelnstein von der Ruhr-Universität Bochum.