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Bald eine Kennzei­chen­pflicht für Polizisten im hohen Norden?

23. Februar 2010

Die Humanistische Union begrüßt den Gesetzentwurf von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE in Schleswig-Holstein, eine Kennzeichenpflicht für Polizeibeamte des Landes einzuführen. Es gibt es gute Gründe für eine solche Kennzeichnung und wir hoffen deshalb auf eine Zustimmung des Landtages.

Seit 1969 setzt sich die HU für die Kennung der Polizei ein. Zur Kontrolle der Polizei hat die HU verschiedene Verfahrensvorschläge wie den Gesetzentwurf zur Einführung eines Polizeibeauftragten erarbeitet. In Lübeck organisiert die Humanistische Union anlässlich der jahrelangen Auseinandersetzung zu den NPD-Demonstrationen und Gegendemonstrationen seit zwei Jahren eine Demonstrationsbeobachtung und gibt dazu einen Bericht heraus, der auch polizeiliche Übergriffe dokumentiert. 

Bei Demonstrationen und bei Auseinandersetzungen bei Fußballspielen zeigt sich häufig, dass Übergriffe einzelner Polizisten nicht geahndet werden können, da sie nicht zu identifizieren sind. In kaum einer  Berufsgruppe sind Fehlleistungen und Gesetzesverstöße einzelner durch deren Anonymität so geschützt wie bei der Polizei. Dazu tragen die Vermummung durch die Einsatzuniform mit Helm genauso bei wie die „Mauer des Schweigens“, die unter den Polizisten herrscht und ihnen nicht ohne Angst vor Repressalien erlaubt, gegen einen gewalttätigen Kollegen auszusagen. Da auch mit Bild- und Zeugendokumentation die Identität der polizeilichen Beamten nicht nachvollziehbar ist, sehen die Betroffenen meist von einer Anzeige ab.

2001 verabschiedetet das Ministerkomitee des Europarates den Europäischen Kodex für Polizeiethik, wonach sich alle Mitgliedsstaaten des Europarates dazu verpflichten, gegen Amtsmissbrauch wie Misshandlungen durch Polizeibeamte vorzugehen und diese zu verhüten. Diese sieht eine die Ahndung und Verhütung von Amtsmissbrauch vor. Für das Ministerkomitee ist die individuelle Kennzeichnung eine wichtige Voraussetzung um Fehlverhalten nachweisen zu können, da Beweisprobleme gegenüber Beamten mit Polizeibefugnissen ein zentrales menschenrechtliches Problem darstellen. So wird in Holland, UK, Spanien und Tschechien die Kennzeichnungspflicht umgesetzt.

Entsprechend des European Code of Police Ethiks forderte die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck den Innenminister des Landes Schleswig-Holstein 2008 auf, dafür Sorge zu tragen, dass BeamtInnen mit Polizeibefugnissen während ihrer dienstlichen Tätigkeit Namensschilder oder Dienstnummern tragen.
 

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