Themen / Lebensweisen / Pluralismus / Tagungsprotokoll: Wege zu einer neuen Psychiatrie

Dezen­tra­li­sie­rung und gemein­de­nahe Psychiatrie

27. Dezember 1980

Arbeitsgruppe II

aus: Wege zu einer neuen Psychiatrie, Protokolle einer Tagung. HU-Schriften 9, München 1980, Seite 41 – 42

  1. Verhinderung des Psychotherapeuten Gesetzes
    Eine berufsrechtliche Regelung für Psychologen und Psychotherapeuten darf erst dann verabschiedet werden, wenn eine ambulante Versorgungsregelung vorliegt. Eine berufsrechtliche Regelung zum jetzigen Zeitpunkt würde die Niederlassungsfreiheit aller Psychologen bedeuten und damit der Gesamtentwicklung psychosozialer Versorgung entgegenstehen.
  2. Die momentane Situation in der psychiatrischen Versorgung ist gekennzeichnet: Denken in Institutionen, z.B. Patient wird an die Institution angepasst (Unterbringung nach Krankheitsbildern, nach organisatorischen Gesichtspunkten, Entmündigung und Entfernung der Patienten aus seinen sozialen Zusammenhängen).
  3. Forderung: Denken in Regionen: Beispiel:
    Die Häuser einer großen Klinik werden bestimmten Regionen zugeordnet. Das bedeutet: Der Patient wird in seinem sozialen Zusammenhang gesehen und der soziale Zusammenhang selbst wahrgenommen. Daraus ergibt sich die Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit den psychosozialen Einrichtungen der Region.
  4. Änderung des bisherigen „Belohnungssystems“:
    Voraussetzung für eine Dezentralisierung sind:
    a) Nicht die Bettenbelegung als Ausgangspunkt der finanziellen Regelungen benutzen sondern die Belohnung der Nicht Belegung, damit ausreichende finanzielle Unterstützung der ambulanten Einrichtungen gegeben werden kann.
    b) Keine Belohnung für Heime durch Einweisung alter Menschen sondern finanzielle Unterstützung der Familien, damit die alten Menschen in der Familie bleiben können.
    c) Belohnung für alle ambulanten Dienste und Erschwerung aller stationären Einweisungen.
    d) Abschaffung der Sonderschule als Institution der Ausgrenzung Unterstützung für kleinere Klassen, Lehrkräfte usw.
    e) Unterstützung von Selbsthilfegruppen.
    f) Als Alternative für derzeitig bestehende Behindertenwerkstätten Ausbau von kooperativen Betrieben usw.
    g) liefen finanzielle Anreize für Mitarbeiter im stationären Bereich, dann dafür, wenn sie bereit sind, außerhalb ihrer Einrichtung ambulant oder teilstationär tätig zu sein (nicht Extrabelohnung für das Verbleiben in stationären und geschlossenen Einrichtungen).
nach oben