Themen / Lebensweisen / Pluralismus / Tagungsprotokoll: Wege zu einer neuen Psychiatrie

Die Etablierung von Berufs­s­tänden und psycho­so­ziale Reformen

20. Dezember 1980

Manfred Zaumseil

aus: Wege zu einer neuen Psychiatrie, Protokolle einer Tagung. HU-Schriften 9, München 1980, Seite 35 – 36

Wenn wir von Psychiatriereform sprechen, bedeutet das, erfinderisch darin zu sein, wie wir psychische Gesundheit der Menschen in definierten geografischen Regionen: 1. fördern, 2. erhalten und 3. wiederherstellen können. Dies ist m.e. zum größeren Teil eine politische und zum kleineren Teil eine fachliche Aufgabe, die man Vertretern unterschiedlicher Berufe übertragen kann. In der BRD haben wir den beklagenswerten Zustand, dass die Zuständigkeit von jedermann für psychische Gesundheit, die sich in gegenseitiger Hilfe ausdrücken kann, und die auch alltägliche Kommunal-, Landes- und Bundespolitik bestimmen kann – dass ein Bewusstsein dieser Zuständigkeit kaum existiert. Stattdessen ist das Bewusstsein der Zuständigkeit bei den Professionellen und Experten um so stärker ausgeprägt. Dies führt zu einer Expertenherrschaft über die Bedürfnisse der Betroffenen, wobei eine Definitions- und ollzugsmacht zur Zeit vom ärztlichen Berufsstand und einem System von Institutionen und darin vorgeschriebenen Rechtsformen abgesichert ist. Für den Bereich der psychischen Gesundheit heißt die implizite Annahme des Ärztestandes: Das Bedürfnis der in einer bestimmten Region wohnenden Menschen besteht darin, entweder von den in der Wissenschaft „Psychopathologie“ definierten Symptomen und Krankheiten oder den damit behafteten Mitmenschen befreit zu werden. Möglichkeiten zur Überprüfung dieser Annahme bestehen nicht. Psychiater sind in diesem Verständnis zum einen Heilbehandler und zum anderen Ausgrenzer von psychisch Leidenden. Ihr rechtliches Monopol auf diese gesellschaftlichen Funktionen besteht nach wie vor.

Das Heilen, oder bescheidener: das Behandeln, oder technischer: das Therapieren, erweckte als Behandeln mit seelischen Mitteln – als Psychotherapieren – seit der Entwicklung der Psychoanalyse große Hoffnungen. Bald stellte sich heraus, dass man das Verhalten, Handeln und Erleben vom Menschen systematisch und gezielt auch mit Verfahren ändern kann, die eher im Bereich der Psychologie und der Sozialwissenschaften denn im Gebiet der Medizin entwickelt wurden. Da man natürlich auch solche Verhaltensweisen, Handlungen und Erlebnisweisen ändern konnte, die vorher von den Medizinern und den psychoanalytisch orientierten Psychopathologen als krank im Sinne der Reichsversicherungsordnung definiert worden waren, entdeckten Psychologen, Sozialarbeiter und Angehörige anderer Berufe, dass sie Psychotherapeuten, mithin Heilbehandler im Sinne der RVO zu sein hätten. An diesem Punkt hätte auf politischer Ebene eine Neuordnung des psychosozialen Bereichs kommen müssen, es lagen mit der Psychiatrie Enquete und der mit ihr erfolgten breiten Diskussion Möglichkeiten vor, die kurativ medizinisch und ausgrenzend bestimmte Psychiatrie zu einer gemeindenah und präventiv orientierten Sozialpsychiatrie zu machen, die nicht mehr eine medizinische Disziplin, sondern eine fachübergreifend getragene und gesundheits-, und sozialpolitisch bestimmte Anstrengung gewesen wäre. Stattdessen wurde immer deutlicher, dass die Bundesregierung ihren nach GG Art. 74, 7 möglichen Spielraum zur Neuordnung der psychosozialen Versorgung als Voraussetzung für die Neuordnung der Beziehungen der Berufe zueinander nicht nutzt, sondern sich auf eine losgelöste Neufassung
der Zulassung zu Heilberufen nach GG 74, 13 zurückzieht. Hierdurch haben wir nun die gänzlich unfruchtbare Situation des ständischen Kompetenzgerangels um die Heilbehandlungsbefugnis, bei dem möglichst viele Nicht Ärzte heilbehandeln, Ärzte und Analytiker die Oberaufsicht behalten und die Versicherungsträger auf keinen Fall Mehrausgaben riskieren wollen.
Als vorläufiger Tiefpunkt umfassender psychosozialer Reformbestrebungen sei die Lektüre des Vertragsentwurfs zwischen Ersatzkassen und Kassenärztlicher Vereinigung über die Abrechnung von Verhaltenstherapie mit Ärzten und Psychologen empfohlen.

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