Themen / Innere Sicherheit

Erläuterung der Daten­über­sicht

24. Juli 2013

aus: vorgänge Nr. 201/202 (1/2-2013), S. 77

Erläuterung der Datenübersicht

Status: Amt – selbständiges (Landes)Amt für Verfassungsschutz; Mi – im Ministerium angesiedelte Abteilung

Quelle: Haushaltsplan (HP); schriftliche Auskunft (A); Verfassungsschutzberichte bzw. Homepage des Verfassungsschutzbehörde (VS)

Stellenanzahl: Es handelt sich um volle Stellen (Planstellen für Beamte oder Stellen für Arbeitnehmer); Hamburg: „Vollzeitäquivalente“

Personalmittel: Bei den Personalmitteln sind die „amtlichen Angaben“ nach den Haushaltsplänen bei den selbständigen Landesämtern für Verfassungsschutz zugrunde gelegt worden, sonst die Angaben der Verfassungsschutzbehörden in den Verfassungsschutzberichten oder in Auskünften, die wunschgemäß per E-Mail erteilt wurden. Wo keine Personalausgaben ermittelt werden konnten, wurden die in den Etats veranschlagten durchschnittlichen Personalausgaben pro Stelle bei den selbständigen Landesämtern für Verfassungsschutz (44.800 Euro/Jahr) als Rechengröße benutzt, die mit der Stellenzahl (die für alle Länder vorlag) multipliziert wurde. Es handelt sich insoweit nicht um amtliche, sondern selbst errechnete Zahlen. Bei den Personalausgaben ist zu beachten, dass dabei in unterschiedlichem Maße Versorgungs- und Beihilfekosten berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt sind (keine einheitliche Haushaltssystematik). Die tatsächlichen Personalkosten liegen daher vermutlich in vielen Ländern (z. B. Niedersachsen) um bis zu 35 v. H. höher als die veranschlagten Haushaltsmittel. Näheres ergibt sich aus den Tabellen über die Standardisierten Personalkostenansätze für den Besoldungsbereich bzw. den Arbeitnehmerbereich, die z. B. als Anlage zum Runderlass des Niedersächsischen Finanzministeriums vom 13.6.2012 (Nds. Ministerialblatt 2012, S. 494) veröffentlicht sind.

Beim Bund gibt es im Haushaltsplan – außer einer Gesamtsumme, die mit „Zuschuss (!) an das Bundesamt für Verfassungsschutz“ bezeichnet ist – keine näheren Angaben über Stellen, Personal- oder Sachmittel. Die Höhe der Personalmittel des Bundesamtes wurde wie oben beschrieben anhand der durchschnittlichen Personalkosten je Stelle errechnet.

nach: Humanistische Union/Internationale Liga für Menschenrechte/Bundesarbeitskreis Kritischer JuristInnen (Hrsg.), Brauchen wir den Verfassungsschutz? Nein! Gemeinsames Memorandum, Berlin 2013, S. 80 f.

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