Themen / Rechtspolitik / Sexualstrafrecht

Erklärung des Bundes­vor­stands der Humanis­ti­schen Union

31. August 2004

Bundesvorstand

Mitteilungen Nr. 186 (Heft 3/2004), S. 4

Der Bundesvorstand sieht sich veranlasst, folgende Klarstellung vorzunehmen:

Die Humanistische Union hat zu keinem Zeitpunkt den sexuellen Missbrauch von Kindern verharmlost oder gebilligt. Die HU ist vielmehr davon überzeugt, dass sexuelle Kontakte von Erwachsenen mit Kindern wegen des inhärenten Machtgefälles nicht einvernehmlich sein können, und daher kein Ausdruck von sexueller Selbstbestimmung sind.

Die HU teilt ausdrücklich nicht die innerhalb der Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualität (AHS) vertretene Auffassung, dass sexuelle Handlungen von Erwachsenen mit Kindern unter bestimmten Umständen straffrei sein sollten.

Eine nähere Prüfung der Positionen der AHS, insbesondere verschiedener Internet- Darstellungen hat ergeben, dass die AHS für die Humanistische Union keine geeignete Kooperationspartnerin in bürgerrechtlichen Fragen sein kann. Bis zu einer Klärung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualität wird die HU nicht mit der AHS zusammenarbeiten.

Berlin, 7. August 2004

Für den Bundesvorstand: Reinhard Mokros, Ulrich Fuchs, Irmgard Koll, Dr. Jürgen Kühling, Sophie Rieger, Prof. Dr. Fritz Sack, Prof. Dr. Rosemarie Will

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