Themen / Innere Sicherheit

Erster Erfolg vor dem VG Berlin: Berliner darf wieder mit Korken­zieher S-Bahn fahren

18. Januar 2019

Das Berliner Verwaltungsgericht hat in einer gestern veröffentlichten Entscheidung (VG 1 L 363.18) einem ersten Eilantrag gegen eine Allgemeinverfügung der Bundespolizei stattgegeben. Die Humanistische Union (HU) und die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die in der gleichen Angelegenheit weitere Beschwerdeführer*innen in ihrem Vorgehen gegen die Bundespolizei unterstützen, begrüßten die Entscheidung. Nachdem die Bundespolizei gegen die erste Entscheidung Rechtsmittel eingelegt hat, werden beide Organisationen den Beschwerdeführer in seinem Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin unterstützen.

Bei den insgesamt drei vor dem Berliner Verwaltungsgericht anhängigen Rechtsschutzverfahren geht es um eine Allgemeinverfügung der Bundespolizei vom 16.10.2018, die zu bestimmten Zeiten das Mitführen gefährlicher Gegenstände in der Berliner S-Bahn verbietet. Auf der Grundlage der Allgemeinverfügung hat die Bundespolizei in den vergangenen Wochen breit angelegte Personenkontrollen und Durchsuchungen durchgeführt, eigenen Angaben zufolge wurden bis zu 1.200 Personen pro Nacht kontrolliert.

In seiner jetzt veröffentlichten Entscheidung teilt das Verwaltungsgericht Berlin die Kritik von HU und GFF an der viel zu weitreichenden und zu unbestimmten Verfügung. „Ein zentrales Problem des Verbotes ist, dass es nicht auf im eigentlichen Sinne gefährliche Gegenstände beschränkt ist, weshalb bereits das Mitführen von Korkenziehern, Taschenmessern oder Stiften als Verstoß gewertet werden und ein Bußgeld nach sich ziehen kann„, so die Berliner Rechtsanwältin Anja Heinrich, die die Beschwerden im Auftrag von HU und GFF vertritt. Damit fördere es massenhafte und faktisch anlasslose Kontrollen von unbescholtenen Bürgern. Durch die Unbestimmtheit der Verfügung ist es letztlich den einzelnen Polizist*innen überlassen, gegen welche Personen sie vorgehen, was das Risiko vorurteilsbelasteter und diskriminierender Entscheidungen verstärkt.

Dass die Bundespolizei das Verbot trotz der gerichtlichen Entscheidung weiter durchsetzen will, sei unglaublich. „Die Bundespolizei setzt damit sehenden Auges ein rechtswidriges Verbot um. So handelt eine rechtsstaatliche Polizei nicht“, so Heinrich. Wie auch HU und GFF erachtet das Verwaltungsgericht das Verbot aus zahlreichen Gründen für rechtswidrig. Neben der unzulässigen Inanspruchnahme zahlreicher friedlicher Bürger*innen fehlt es auch an einer konkreten Gefahr, die vom Mitführen solcher Alltagsgegenstände ausgeht.

Die Humanistische Union ist eine unabhängige Bürgerrechtsorganisation. Seit ihrer Gründung 1961 setzt sie sich für den Schutz und die Durchsetzung der Menschen- und Bürgerrechte ein. Sie engagiert sich für das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und wendet sich gegen jede unverhältnismäßige Einschränkung dieses Rechts durch Staat, Wirtschaft oder Kirchen. Immer wieder ringt sie vor Gerichten um datenschutzrechtliche Mindeststandards für staatliche Stellen: gegen Große Lauschangriffe, den Einsatz von IMSI-Catchern, die Online-Durchsuchung oder die Einführung der Steuer-ID.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte koordiniert und finanziert gerichtliche Verfahren, um Grund- und Menschenrechte gegen staatliche Verletzungen zu verteidigen. Die GFF setzt sich mit ihren ersten Verfahren beispielsweise für die informationelle Selbstbestimmung, die Informationsfreiheit und die Pressefreiheit ein. Zudem streitet sie für die Freiheit von Diskriminierung. Sie bringt dafür geeignete Kläger und Klägerinnen mit exzellenten Juristen und Juristinnen zusammen, um gemeinsam gerichtlich gegen Rechtsverletzungen vorzugehen. Zu den aktuellen Projekten zählen Verfassungsbeschwerden gegen die automatisierte Passbildabfrage und gegen den massenhaften Einsatz von Staatstrojanern, zuletzt gegen das neue Polizeigesetz in Baden-Württemberg.

Hintergrund:

Pressemitteilung des VG Berlin zum Beschluss der 1. Kammer vom 11.1.2019 (VG 1 L 363.18), https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.775648.php

Text und Begründung der Allgemeinverfügung der Bundespolizei vom 16.10.2018, abrufbar unter https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/Nohomepage/190131_allgemeinverfuegung_bpold-b_file.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Humanistische Union und Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützen Klagen gegen Allgemeinverfügung der Bundespolizei zu angeblich gefährlichen Werkzeugen. Pressemitteilung vom 26.12.2018, https://www.humanistische-union.de/nc/presse/2018/

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