Themen / Rechtspolitik / Sexualstrafrecht

Erwiderung auf Stephan Klecha

07. April 2014

Monika Frommel

aus: vorgänge Nr. 204 (4-2013), S. 124-126

Wer sich ausführlich mit der grauen Literatur des sog. linksliberalen Milieus befasst läuft Gefahr, vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr zu sehen. Mit Gelassenheit nehme ich daher zur Kenntnis, dass ein politologisch ausgerichteter Wissenschaftler meint, die „eigentliche Kernfrage“ der Pädophilendebatte definieren zu müssen. Es gehe darum, so meint Stephan Klecha, „ob es einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Kindern und Erwachsenen geben kann oder nicht“; alles andere sei eine „Nebelkerze“. Damit ist er bereits der Pädophilenpropaganda und auch Alice Schwarzer auf den Leim gegangen. Beide meinen, wir kämen mit solchen Pauschalurteilen weiter. Die einen in apologetischer, die andere in anklagender Weise. Fragen wir zurück: Über was reden wir? Wann können wir von einer „sexuellen Handlung“ sprechen? Wann ist ein junger Mensch ein „Kind“ und ab wann schon eine/ein „Jugendliche/r“? Und was meint „einvernehmlich“? Keine dieser Fragen kann ohne Analyse der sexuellen Praktiken und ohne dezisionistische Festlegung der Grenzen zwischen „noch erlaubt“ und „schon verboten“ entschieden werden.

Was die Definition dessen, was ein „Kind“ ist, betrifft, gibt es keine Einigung. Die EU versucht, allen Europäern den schwedischen Weg vorzuschlagen. Sie will alle Personen unter 18 Jahren als „Kinder“ definieren. Sexualwissenschaftler unterscheiden demgegenüber biologisch nach der sexuellen Reife (vor oder nach der Pubertät, was auf eine Einzelfall-Entscheidung hinausläuft); deutsche Juristen halten sich an das abstrakte Gefährdungsdelikt des seit 1870 geltenden StGB und ziehen bei 14 Jahren eine pauschale Grenze. Bei der Frage nach der „sexuellen“ Handlung stellen sie auf das jeweils geschützte Rechtsgut ab, ein äußerst voraussetzungsreiches Merkmal.

Auch bei der Frage des „einvernehmlichen“ sexuellen Kontakts ist die Antwort schwierig, weil sie nur entschieden werden kann, wenn man sich Klarheit verschafft hat über den angemessenen „Gewaltbegriff“ auf der einen und den des „Missbrauchs“ auf der anderen Seite; wohlwissend, dass beide Deliktsformen ihre Abgrenzungsprobleme haben und sich außerdem überschneiden können.

Es ist also legitim, über Schutzaltersgrenzen zu streiten, und keine „Verharmlosung“ von sexuellem Missbrauch. Dass sich bei derartigen Debatten Lernprozesse erzielen lassen, ist erfreulich und nicht kritikwürdig. Aber es macht offenbar keinen Sinn in den Papieren einzelner Gruppierungen oder Parteien lediglich nach „verdächtigen“ und nach heutigen Maßstäben „moralisch anrüchigen“ Formulierungen zu suchen, statt die damit verbundenen rechtspolitischen Ziele zu ermitteln. Diese können nicht erkannt und debattiert werden, wenn sich die Forscher zuvor keinen Überblick verschafft haben über den Kontext der jeweiligen rechtspolitischen Debatten und die dahinter ablaufenden fachlichen Diskussion zwischen den beteiligten Wissenschaften und den konkurrierenden rechtspolitischen Programmen. Dass Politologen über Politiker der Vergangenheit nach ihrem gegenwärtigen Moralempfinden urteilen irritiert jedenfalls; dass dieses Vorgehen anachronistisch ist, müsste sich herum gesprochen haben.

Ich kenne nur einen Autor, der in der Vergangenheit ernsthaft und mit wissenschaftlichem Anspruch behauptet hat, sexueller Missbrauch sei ein opferloses, also rein „moralisch“ definiertes Delikt und Pädophilie eigentlich eine zu respektierende sexuelle Haltung. Das war Rüdiger Lautmann, der derartiges in den 1980er Jahren noch unkommentiert äußern konnte, der dann aber in den 1990er Jahren kritisiert wurde. Er hat seine Äußerungen später weder zurück genommen noch sich an weiteren Diskursen beteiligt, wurde also zum Außenseiter. Alle anderen Positionen haben sich weiter entwickelt und haben gezeigt, dass sie an einer Problemlösung interessiert sind. Die Debatte insgesamt hat auch zwischen den 1970er Jahren und den 1990er Jahren einen beachtlichen kollektiven Lernprozess durchlaufen. In meinem Artikel in den vorgängen bin ich auf diesen Autor eingegangen, weil er im Beirat der Humanistischen Union aufgeführt wird, und ich mich als Beiratsmitglied nicht mit ihm identifizieren mochte.

Die Passage meines Textes über die HU lautet:

„… im Jahre 1987, erklärte Martin Dannecker im Disput mit Rüdiger Lautmann (1980 und dann wieder 1994) einem interessierten Publikum, dass das Schicksal eines Pädophilen tragisch sei, weil seine „Therapie“ nur ein Verzicht auf seine Sexualität sein könne. Entweder mache er sich schuldig (und zwar auch ohne ein entsprechendes Strafgesetz) oder er lebe sexuell enthaltsam. Pädophilie sei ein bitteres Schicksal. … Dannecker nahm damit einen Ball auf, den kurz zuvor schon Günther Amendt geworfen hatte, und zwar angesichts der unerträglichen Pädophilenpropaganda, die insbesondere auf dem Grünen Parteitag 1980 in Karlsruhe schrill und unüberhörbar geworden war. Für eine sehr kurze Zeit (1980) kooperierte Günther Amendt daher mit Alice Schwarzer und den beginnenden feministischen Kampagnen, um zumindest diese absurde Propaganda abzuwehren.“ (Frommel in vorgänge Nr. 203, S. 115)

Dass Alice Schwarzer damals keinen „Gegendiskurs“ gegen die Pädophilenpropaganda entfesselte hat, versteht sich von selbst, da auch sie davon lebt (und dies auch noch heute so praktiziert), Kontroversen durch permanente Übertreibung medial am Leben zu halten. So lassen sich Kontroversen zwar populistisch ausschlachten, aber dies trägt weder zur Klärung noch zur Lösung schwieriger Grenzfragen bei.

Bleibt die Frage nach der Funktion des Strafrechts bei der Prävention. Stephan Klecha möchte mir zustimmen, dass dieses Rechtsgebiet zur Prävention nichts beitragen könne. Aber diese These habe ich nicht aufgestellt, sie wird allenfalls durch den etwas verkürzten Einführungstext der Redaktion suggeriert. Selbstverständlich ist eine kriminalpolitische Debatte und strafrechtliche Definition wichtig, auch präventiv ist sie von Belang. Aber Strafverfolgung macht nur dann Sinn, wenn sie überlegt erfolgt und wenn es flankierend belastbare außer-strafrechtliche Präventionsstrategien gibt. Es liegt mir fern, einen abolitionistischen Diskurs zu führen. Ganz im Gegenteil. Es ist ein Verdienst der Debatten in den letzten Jahren (und den Grünen kommt dabei ein großes Gewicht zu), dass sie diese Reformen in den letzten 25 Jahren immer wieder angemahnt haben. Und es ist ein Versäumnis der sich konservativ nennenden Gruppierungen, dass sie weder ein zivilrechtliches Gewaltschutzgesetz gegen häusliche Gewalt und Stalking angestoßen haben, noch sonst durch Gedankenreichtum glänzten. Es ist außerdem ein großer Fehler der konservativen Gruppen, dass sie seit 12 Jahren mit ihren Mehrheiten in Bund und Ländern die gewerberechtliche Regulierung der Prostitution blockieren.

Wer sich weder kontrovers äußert noch Parteienforscher um Aufklärung interner Debatten bemüht, fällt einem vorwiegend moralisch urteilenden Publikum nicht so schnell negativ auf. Dies ist aber kein Plädoyer für die verkürzte Methode, mit der Stephan Klecha und seine Kollegen Moralpolitik in Form von Parteienforschung machen möchten. Zunächst dachte ich, es sei ein Versehen. Aber seine Replik zeigt mir, dass Stephan Klecha moralisieren möchte. Dies erklärt auch seine etwas kurzatmige Reaktion auf mein Angebot, den zeitgeschichtlichen Kontext stärker zu beachten.

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