Gesetzgebungsverfahren zur Reform des BKA (2008)
Gesetzentwürfe, Stellungnahmen und weitere Dokumente zum „Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt“
Nach dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD vom 17. Juni 2008 soll das BKA für die Verfolgung und Verhütung terroristischer Straftaten mit internationalen Bezügen zuständig werden. Dazu werden dem BKA eine breite Palette heimlicher Ermittlungsbefugnisse (Online-Durchsuchungen, Rasterfahndungen, Spähangriffe, Telefonüberwachungen u.v.m.), aber auch eine ganze Reihe repressiver Befugnisse (Platzverweise, Ingewahrsamsnamen, Vorladungen etc.) eingeräumt.
Dokumente und Materialien zum Gesetzgebungsverfahren
- Parlamentsvorlage: Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD
BT-Drucksache 16/9588 vom 17.6.2008Fredrik Roggan: Stellungnahme der Humanistischen Union zur
parlamentarischen Sachverständigenanhörung am 15.9.2008 - „Auflistung der noch zu klärenden Fragestellungen“
der SPD-Bundestagsfraktion zum BKA-Gesetzentwurf (Stand: 27. Mai 2008)
Internes Arbeitspapier der SPD mit Verhandlungsständen und offenen Fragen zum BKA-Gesetzentwurf. - Referentenentwurf des Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt (Stand: 16. April 2008)
Der Referentenentwurf gibt die Ergebnisse der Ressortabstimmung zwischen BMI und BMJ wieder. - Interne Entwurfsfassung des Bundesinnenministeriums
für ein Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt (Stand: 11. Juli 2007)
(publiziert im Sommer 2007 vom Chaos Computer Club)
Übersicht: Sven Lüders