
"Haft ohne Straftat": Flüchtlingsräte und Humanistische Union veröffentlichen zum Tag der Menschenrechte Argumente und Fakten gegen die Abschiebungshaft
Das Recht auf Freiheit und der Schutz vor willkürlicher Inhaftierung sind zentrale Menschenrechte, sie gehören zum europäischen wie deutschen Recht. Mit der Abschiebungshaft wird fortwährend dagegen verstoßen.
Abschiebungshaft ist eine reine Verwaltungsmaßnahme, der keine Verurteilung wegen einer Straftat zugrunde liegt. Nicht nur deshalb steht die Abschiebungshaft schon lange und aktuell wieder massiv in der Kritik.
In den letzten Jahren waren bis zu 80 Prozent aller Inhaftierten Flüchtlinge, die von der Bundespolizei aufgegriffen und in Haft gebracht wurden, bevor sie Gelegenheit hatten, einen Asylantrag zu stellen. In rund der Hälfte aller gerichtlich überprüften Haftanordnungen stellte sich später heraus, dass diese teilweise oder vollständig rechtswidrig waren. Das sind nur zwei von vielen alarmierende Befunden, die in der Textsammlung „Haft ohne Straftat – Fakten und Argumente gegen Abschiebungshaft“ beschrieben werden.
Die HerausgerInnen zeigen mit dem Buch landes- und kommunalpolitische Möglichkeiten auf, wie die Haftanordnungen stark reduziert werden können. Die Broschüre liefert politische und rechtliche Argumente für die Abschaffung von Abschiebungshaft, wie sie derzeit von den Landesregierungen in Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz angestrebt wird.
BEZUGSMÖGLICHKEITEN
Die elektronische Version des Buches ist auf der Webseite der Humanistischen Union (PDF) abrufbar. D
Humanistische Union, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
Tel. 030/20 45 02 56, Fax: 030/20 45 02 57
Mail: service@humanistische-union.de.
PRESSEKONTAKT
Beate Selders, Flüchtlingsrat Brandenburg, Mobilnr. 0176-61 02 64 43
FALLBEISPIEL
Der pakistanische Flüchtling Usman M. sitzt zwei Monate in der Abschiebungshaftanstalt Eisenhüttenstadt, bevor er am 23. Juni 2013 nach Ungarn zurückgeschoben werden soll. Die Abschiebung misslingt, weil ein Mitreisender sich im Flugzeug nicht setzen will, solange ein Mensch zwangsweise an Bord ist. Anschließend kommt Usman M. wieder in Haft, wo er in den Hungerstreik tritt. Am 26. Juli setzt das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder die Rückführung nach Ungarn wegen systemischer Mängel im dortigen Asylverfahren aus. Nach drei Monaten Haft und einem gescheiterten Abschiebeversuch wird Usman M. entlassen und kann sein Asylverfahren in Deutschland betreiben. Die Anwältin hat Haftentschädigung beantragt und erwägt strafrechtliche Schritte wegen Freiheitsentziehung.
(nach: die tageszeitung v. 23.6.2013; Potsdamer Neueste Nachrichten v. 26.7.2013)
Die Broschüre wurde mit finanzieller Förderung der Sebastian-Cobler-Stiftung und der Stiftung :do erstellt. Wir danken für die freundliche Unterstützung.